Prozess in Luxemburg: Hat ein Sektenmitglied ein Mädchen missbraucht?

Prozess in Luxemburg: Hat ein Sektenmitglied ein Mädchen missbraucht?

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Fernando S. musste sich am Dienstag vor der Kriminalkammer wegen Kindesmissbrauchs im Dunstkreis der christlichen Sekte „Zeugen Jehovas“ verantworten. Die Ermittlungen wurden in die Wege geleitet, als Mutter und Tochter bei der Polizei in Diekirch eine Jugendschutzmeldung abgaben – ohne aber formell Klage zu erheben.

Wie der eingeschaltete Ermittler im Zeugenstand berichtete, sollte der Beschuldigte mit dem Einverständnis der Eltern das Mädchen vom Bahnhof Luxemburg abholen, um es zu ihrer Familie zu bringen. In einem Wald in der Nähe von Junglinster legte der Mann aber eine überraschende Pinkelpause ein.

Mädchen zog sich zurück

Nachdem er wieder im Wagen Platz genommen hatte, forderte er mit Gewalt einen Zungenkuss von dem damals 15-jährigen Mädchen und fasste es laut dem Opfer auch unsittlich an. Bei seinen Eltern angekommen, zog sich das Mädchen sofort zurück, während sich ihr Vater noch mit seinem besten Freund unterhielt. Als die Mutter zu ihr ins Zimmer kam, stellte sie fest, dass ihre Tochter am ganzen Leib zitterte und weinte.

Danach schrieb der Vater einen Brief an seinen vermeintlichen Freund und mutmaßlichen Kinderschänder seiner Tochter, in dem er ihn aufforderte, sich von seinen Töchtern fernzuhalten. Trotzdem stimmte er einem Schlichtungsversuch innerhalb der Sekte zu, bei dem die Ältesten den Vorsitz haben und der Beschuldigte alles leugnete.

Experte: „Opfer ist glaubwürdig!“

Die Zeugen Jehovas bestreiten, dass es bei ihnen eine Verschwiegenheitspflicht gibt. Laut einem Artikel auf ihrer Webseite können die Ältesten unter Berufung auf die Bibel (Dtn 19,15) innerhalb der Gemeinschaft nur Maßnahmen ergreifen, wenn es für die Anschuldigungen mindestens zwei Zeugen gibt. Als dann aber der Beschuldigte, der sich mit Vorwürfen an die Eltern aus der Affäre herausredete, die Schwester des Opfers auf die Stirn küsste, reichte es dem Vater – er stimmte schließlich einer Meldung bei den Behörden zu, so der psychologische Gutachter.

Der Fachmann attestierte dem Opfer Spontanität, Loyalität und Glaubwürdigkeit. Die Aussagen des Mädchens deuten für ihn auf einen Erlebnishintergrund hin. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

Von Carlo Kass

Joel Alphawolf
23. Mai 2018 - 11.29

Alles was Sie interessiert, ist das das die ZJ hier im Artikel als Sekte bezeichnet hat. Wie wäre es wenn man wenigstens Mitgefühl an das Mädchen zeigt?!

Francis Wagner
16. Mai 2018 - 16.45

@ Skdua ksns: Wo steht denn geschrieben, dass eine Sekte nicht auch "anerkannte Glaubensgemeinschaft" sein kann?

Bleibt Geheim
16. Mai 2018 - 16.12

Ja mir kommt das sehr bekannt vor. Ich wurde als Kind auch missbraucht. Seelisch als auch körperlich bei den Zeugen Jehovas. Deshalb verurteile ich die Sekte aufs schärfste.

Kai
16. Mai 2018 - 14.52

!!!! Eben!

ExZeugeJehovas
16. Mai 2018 - 14.38

Als ex Zeugen Jehovas kann ech nemmen bestätegen dass dei regel effektiv applizeirt gett wann keen 3 zeien do ass dass do neicht ennerholl gett. Kann een mir vleit just soen wei daat soll goen? Bei sexuellem messbrauch en zeien ze hun. Bei Zeugen Jehovas huet durch dei regelung d'opfer oft onrecht. An mengen dass daat do en eenzelfall ass, ass naiv. Deen Mutt deen desen Papp opgewisen huet vir seng kanner ze schützen deen hun vill Memberen net. Meng heisch unerkennung un den Papp deen den Mut huet senger dueschter mei ze gleewen wei Gott.

ExZeugeJehovas
16. Mai 2018 - 14.32

Ist das ihr ernst??? Das ist alles was sie zu sagen haben? Dass man sowas überhaupt noch glaubensgemeinschaft nennen darf ist schon ein witz. Ich hoffe sie sagen das weil sie Zeugen Jehovas sind und nicht besser wissen.

Kai
16. Mai 2018 - 14.21

Dies ist lediglich auch ein Schlichtungsversuch!!! Sekte war es noch immer und wird es auch bleiben!

JW Opfer Hilfe (JW Victims Help) e.V.
16. Mai 2018 - 13.36

Leider deckt sich das auch mit unseren Erfahrungen und mit praktisch allen internationalen Berichten über Zeugen Jehovas zu diesem Thema, auch z. B. die Royal Commission in Australien. Solange der Täter alles abstreitet ist er bei Zeugen Jehovas sicher aufgehoben aufgrund der auch biblisch nicht haltbaren 2-Zeugen-Regelung. Das einzige was wirklich hilft ist, sich an die Behörden zu wenden. Gratulation zum Mut des Vaters in obigem Fall!

Skdua ksns
16. Mai 2018 - 12.34

Sie sind eine anerkannte Glaubensgemeinschaft und keine Sekte, aber ok.. Die Überschrift muss ja spannend sein..

Barbara Kohout
16. Mai 2018 - 9.25

Meine Hochachtung für den Mut der Eltern gegen den unterschwelligen Druck der Gemeinde zu handeln und zu ihrer Tochter zu stehen. Ein großer Dank an die Ermittler, die der Geschädigten zuhören und glauben. Tausend gute Wünsche für das Mädchen und dessen Familie, dieses traumatisierende Erlebnis zu bewältigen.