Prozess: Hat ein Zollbeamter einen Bekannten vor Ermittlungen gewarnt?

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Ein 39-jähriger Zollbeamter muss sich derzeit vor dem Bezirksgericht Luxemburg verantworten. Er soll im Februar 2013 auf einem Fest einen in eine Drogenaffäre verwickelten Mann gewarnt haben, dass dessen Telefon abgehört werde.

Von Carlo Kass

Vor Gericht behauptete der Beschuldigte, nichts von den Ermittlungen gegen seinen guten Bekannten gewusst zu haben. Er wollte ihm eigenen Aussagen zufolge nur Angst eintreiben, damit dieser sein Leben wieder auf die Reihe bekommt und mit den Drogen aufhört. Erst später habe er von den Ermittlungen erfahren. Belastend für den Angeklagten ist jedoch, dass der Bekannte und dessen Mutter aussagten, von ihm gewarnt worden zu sein. Außerdem hatte der Zollbeamte 2014 vor den Ermittlern – ungefragt – verneint, den Mann avertiert zu haben.

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch: Ihr Mandant habe nichts von den Ermittlungen gewusst und diese also nicht beeinflussen wollen. Die Staatsanwaltschaft sah das aber etwas anders. Es liege ein Verstoß gegen das Berufsgeheimnis nach Artikel 458 vor. Aus formaljuristischen Gründen verzichtete sie auf den erweiterten Strafbestand der Justizbehinderung und forderte drei Monate Haft auf Bewährung und eine angemessene Geldstrafe.

Das Urteil soll am 27. Juni gesprochen werden.

J.C.KEMP
9. Juni 2019 - 9.07

Bei ons existéiert dach Korruptioun nët!