Prozess: Angeklagter muss sich wegen Misshandlung einer 15-Jährigen verantworten

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Am 24. Juli 2016 soll ein Treffen unter Bekannten nach dem Konsum von unterschiedlichen Drogen vollkommen aus dem Ruder gelaufen sein. Nun wird einem 33-jährigen Luxemburger vorgeworfen, eine damals 15-Jährige in seiner Wohnung festgehalten und sie misshandelt zu haben.

Zum Tatzeitpunkt sollen sich das Mädchen und ein – zu dem Zeitpunkt bereits volljähriger – Freund mit dem Angeklagten und dessen Frau getroffen haben – und zwar in deren Wohnung in der Nähe von Arlon. Dort sollen die beiden Männer über mehrere Stunden hinweg Marihuana, Kokain und Speed konsumiert haben. Als die Frau des Beschuldigten die Wohnung verließ, soll die Stimmung gekippt sein. In der Folge soll der Angeklagte dem jungen Mädchen immer wieder gedroht und es mit der flachen Hand sowie der Faust geschlagen haben. Zudem soll er die 15-Jährige dazu aufgefordert haben, ihm ihr Handy auszuhändigen. Anschließend soll sie dazu gezwungen worden sein, sich auszuziehen und vor dem Angeklagten zu duschen.

Doch damit nicht genug – auch Todesdrohungen sollen gegen das Mädchen ausgesprochen worden sein. So soll der Angeklagte gesagt haben, dass er den Hells Angels angehöre – ein Anruf bei seinen Kollegen würde genügen, damit diese die Minderjährige umbringen. Danach soll er sie noch dazu aufgefordert haben, einen Abschiedsbrief an ihre Eltern zu verfassen. Erst als die Frau des Angeklagten nach rund fünf Stunden wieder nach Hause kam, konnte das Opfer mit seinem Freund durch den Garten flüchten und mit dem Zug zurück nach Luxemburg-Stadt fahren.

Jugendliche galt als vermisst

Als die Jugendliche wieder nach Hause kam, galt sie bereits für mehrere Tage als vermisst. Damals hatte sie sichtbare Verletzungen an Gesicht und Armen. Erst begründete sie dies vor ihrer Familie damit, von einem anderen Mädchen zusammengeschlagen worden zu sein. Später allerdings hat sie sich ihrem Bruder anvertraut und ihm die Wahrheit erzählt. Am Montag erklärte ein Polizeibeamter im Zeugenstand, dass das Opfer zwei Veilchen, eine Schwellung an der Stirn und eine Verletzung am Magen erlitten habe. Auch der Beschuldigte trat vor die Richter – und meinte, er könne sich nicht mehr genau an den Tathergang erinnern, da er während der Tat im Drogenrausch gewesen sei. Der Freund des Opfers sagte indes vor Gericht aus, er habe seine Freundin damals aus Angst vor dem Angeklagten nicht beschützen können. Auch er sei zu einem früheren Zeitpunkt von dem Beschuldigten geschlagen worden.

Der Nebenkläger forderte rund 30.000 Euro Schadenersatz. Da der Angeklagte schon seit 20 Monaten in Untersuchungshaft sitzt, bat sein Verteidiger darum, ihn lediglich zu einer Bewährungsstrafe mit Auflagen zu verurteilen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre Haft für den Beschuldigten. Das Urteil wird am 18. Dezember gesprochen.