Prostitutionsgesetz: Alles was sie wissen müssen

Prostitutionsgesetz: Alles was sie wissen müssen

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Am Dienstag wird im Parlament über ein neues Prostitutionsgesetz abgestimmt. Das Gesetz war in den letzten Tagen vermehrt in der Kritik. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Entwurf.

Bleibt Prostitution legal? 

Jein. Prostitution ist in Luxemburg nicht offiziell legal und wird es in Zukunft auch nicht sein. Prostitution wird aber auch nicht kriminalisiert. Luxemburg bleibt damit eines der Länder, die sich weiter in der Grauzone bewegen.

Welche Modelle gibt es im Ausland? 

Im Ausland sind neben der Grauzone drei Modelle verbreitet. Beim prohibistischen Modell wird sowohl der Kauf, als auch der Verkauf von Sexdienstleistungen bestraft. Beim zweiten Modell, dem schwedischen, werden nur Freier, nicht aber die Prostituierten belangt. Beim letzten Modell, der Legalisierung und Regulierung, ist Prostitution legal. In letzterem Fall sieht das Gesetz einen Rahmen vor, in dem Prostitution stattfinden darf.

Also macht man sich nicht strafbar, wenn man zu Prostituierten geht?

Man macht sich nur strafbar, wenn man zu Prostituierten geht, die unter 18 Jahre alt, schutzbedürftig (vulnérable), oder Opfer von Menschenhandel oder Zuhälterei sind. Mit dem Begriff „schutzbedürftig“ sind laut dem Justizminister Félix Braz (déi gréng) beispielsweise behinderte Menschen gemeint. Die größte Oppositionspartei CSV kritisierte, dass dieser Begriff sehr vage ist. Der Abgeordnete Gilles Roth warf beispielsweise die Frage in den Raum, ob nicht alle Prostituierte grundsätzlich schutzbedürftig sind.

Welche Strafen sind vorgesehen? 

Bei minderjährigen Prostituierten oder welchen, die als schutzbedürftig eingestuft werden, fallen Strafen von einem bis fünf Jahre Gefängnis und einer Geldstrafe von 251 bis 50.000 Euro an. Bei Prostituierten die Opfer von Menschenhandel oder Zuhälterei sind, kann der Freier acht Tage bis sechs Monate ins Gefängnis kommen und muss ebenfalls eine Geldstrafe von 251 bis 50.000 Euro befürchten.

Was ändert sich noch mit dem Gesetz? 

Die Regierung will vor allem härter gegen Menschenhandel und Zuhälterei vorgehen. Deswegen steht die Konfiszierung oder Zerstörung von Ausweisdokumenten künftig unter Strafe. Der Zuhälter oder Menschenhändler kann in diesem Fall mit drei bis fünf Jahren Gefängnis sowie 10.000 bis 50.000 Euro Geldstrafe rechnen. Des weiteren darf die Polizei künftig in öffentliche Räume eintreten, wenn dort regelmäßig Prostitution stattfindet. Wenn Indizien auf Menschenhandel oder Zuhälterei vorliegen, kann sie auch in private Räume eintreten. In beiden Fällen brauch die Polizei eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft.

Was wird am Gesetz kritisiert? 

Die größte Oppositionspartei CSV kritisiert vor allem, dass der Polizei so viele Rechte eingeräumt werden. Justizminister Félix Braz entgegnet, dass dies nicht der Fall sei. Vorher habe die Polizei die gleichen Rechte gehabt, nur habe es keinen rechtlichen Rahmen gegeben. Außerhalb der politischen Parteien wurde kritisiert, dass sich Luxemburg kein klares Modell für den Umgang mit Prostitution gibt.

Leila
8. Februar 2018 - 20.23

Das schwedische Modell ist heuchlerisch, denn wie soll eine Prostituierte an Kunden kommen, wenn diese bestraft werden? Wer will sich schon mit Herzklopfen (aus Angst, nicht etwa aus Erregung) dem Abenteuer hingeben? Am 6. Februar war gerade über das Schwedenmodell eine höchst traurige Reportage auf ARTE, allemal sehenswert!

Francis Wagner
6. Februar 2018 - 17.34

Und dabei dachten wir hier immer, Schweden sei Teil Skandinaviens.

Laird Glenmore
6. Februar 2018 - 13.08

(...) was ist so kompliziert daran den Beruf der Prostituierten zu legalisieren, Skandinavien ist nicht so rückständig (...)