Post vom deutschen Steueramt bereitet Luxemburger Rentnern Sorgen

Post vom deutschen Steueramt bereitet Luxemburger Rentnern Sorgen

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

2013 ist zwischen Deutschland und Luxemburg ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Kraft getreten. Rentner, die im Laufe ihres Berufsleben in Deutschland arbeiteten, wurden zuvor nur in Luxemburg besteuert. Doch immer mehr luxemburgische Rentner erhalten Post von deutschen Finanzämtern, die die Rente ab 2013 in Deutschland besteuern möchten.

Eigentlich schien alles geregelt. Die ca. 1.500 Personen aus dem Großherzogtum, die eine Rente aus Deutschland beziehen, wurden bis 2012 nur in Luxemburg besteuert. So wollte es das alte Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Doch immer mehr Luxemburger Rentner erhalten Post vom deutschen Finanzamt Neubrandenburg, denn das Abkommen wurde geändert. Heute darf auch Deutschland besteuern.

Doppelte Besteuerung

Die Rentner, denen diese Neuerung entgangen ist, werden in dem Schreiben darüber informiert, dass ihre deutsche Rente in Deutschland versteuert werden muss. Doch was tun in einem solchen Fall?

Die Steuerberaterin und Rechtsanwältin Miriam Keusen erklärt die zwei Möglichkeiten, die die Rentner nun haben: „Entweder gibt man in Deutschland eine Steuererklärung ab oder nicht.“ Wenn man einfach nichts tut und abwartet, kommt es zu einer sogenannten Amtsveranlagung. In diesem Verfahren rechnet das deutsche Steueramt die zu zahlende Steuer selbst aus.

Zahlreiche Vergünstigungen werden bei der Amtsveranlagung jedoch nicht berücksichtigt. „Dies betrifft z.B. außergewöhnliche Belastungen, Spenden oder die Zusammenveranlagung, die insbesondere dann günstig ist, wenn der Ehepartner keine oder geringere Einkünfte hat“, so die Steuerberaterin.

Steuererklärung kann zu höheren Steuerzahlungen führen

Gibt man eine Steuererklärung ab, so wird das Finanzamt auf Basis dieser besteuern. Eine Garantie, dass die Steuerlast dann niedriger ausfällt, gibt es aber nicht, meint Keusen. Die Abgabe einer Steuererklärung könne auch zu einer höheren Steuer führen, z.B. wenn man noch über hohe luxemburgische Einkünfte verfügt.

Was besser ist, muss im konkreten Fall berechnet werden. Die Berechnung sollte ein deutscher Steuerberater vornehmen, der im internationalen Steuerrecht viel Erfahrung hat, meint die Fachfrau.

Sie kann sich an einen Fall erinnern, in dem ein Mandant trotz Beratung 3.000 Euro an das deutsche Finanzamt nachzahlen musste. Nach dem Wechsel zu einem Steuerexperten, der sich mit dem Thema auskennt, bekam er hingegen 4.500 Euro zurück. „Die Differenz zeigt, dass sich Steuerberater finanziell lohnen können“, so Keusen.

Staaten können sich einigen

Doch was tun, wenn man seine Rente nicht zweimal besteuert sehen will? „Dieses Thema treibt einige Rentner um“, so Keusen. „Sie haben in Luxemburg schon Steuern auf die deutsche Rente gezahlt. Müssen Sie nun mit einer Doppelbesteuerung leben?“

Die Antwort laute: Nein. „Nach dem deutsch-luxemburgischen Abkommen kann ein Verfahren eingeleitet werden, bei dem sich beide Staaten darüber einigen, wer die Steuer erheben darf.“

Wenn es eigentlich schon zu spät ist, besteht auch noch Hoffnung. „Die luxemburgische Steuerverwaltung hat einigen Rentnern die bereits gezahlten luxemburgischen Steuern erstattet, ohne das langwierige Verfahren durchzuführen“, so Miriam Keusen.

RTF
19. Juni 2020 - 12.51

Hallo ich hab auch Post bekommen von Neubrandenburg ich soll von 14 bis 18 5000 Eur Zahlen . . Ich bekomme nur 600 Erwerbstätigkeit Rente aus Deutschland .ich wohne seit 2005 in Luxemburg . Seit 14 bin ich im Wartegeld in Luxemburg und auch in Deutschland. Das ist doch Sauerei oder ?

Melanie
11. August 2018 - 7.44

Herr Wyrwich, wie immer sehr sauber recherchiert und verständlich dargestellt!

Melanie
11. August 2018 - 7.31

"Es liegt in keinem Fall eine Doppelbesteuerung vor" Doch. Und zwar einfach, weil Rentner ihre Steuererklärungen 2013 - 2017 in Luxemburg schon längst abgegeben haben und die Rente dort schon längst besteuert ist. Die Steuern 2013 bis 2017 sind schon lange in Luxemburg bezahlt. Die Post vom deutschen Finanzamt kommt aber erst in diesen Monaten. Jetzt sind also noch deutsche Steuern zu zahlen, ebenfalls für die Jahre 2013 bis 2017. Von daher liegt de facto eine Doppelbesteuerung vor. Das liegt in der Tat nicht am Abkommen, sondern am zeitlichen Ablauf. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die deutsche Steuer erhoben wird, ist die Steuer in Luxemburg schon lange bezahlt. Klar ist es ein Versehen der Rentner und der luxemburgischen Fiduciaire, wenn diese eingeschaltet waren. Zumindest den Rentnern aber kann man m.E. keinen Vorwurf machen, dass sie die Steuer wie auch in den Jahren zuvor erklärt haben und dass sie die Neuerungen des Abkommens nicht mitbekommen haben.

L.S
8. August 2018 - 23.49

Bei den kleinen Renten aus Deutschland, hällt sich der Schaden wohl in Grenzen. Der Unterschied von € 7.500.- ist kaum nachzuvollziehen. Ausserdem ist das DBA OECD-konform, weitere werden folgen, auch zwischen Frankreich und Deutschland. Umgekehrt werden luxemburgische Rentenbezieher, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, nun in Luxemburg besteuert. Es liegt in keinem Fall eine Doppelbesteuerung vor, das Abkommen regelt genau welche Einkünfte wo versteuert werden. Dass es einigen Steuerpflichtigen nicht passt oder in Panik über ein Schreiben vom Finanzamt verfallen ist verständlich, sollte aber zu Subjektivität führen.

Nomi
8. August 2018 - 16.18

An daat ass Europa ! Keen Wonner datt de Bierger sech oofwend vun deem Europa ! An dann sinn Ministeren, Deputei'ert an EU Fonktionairen dei' zum Deel keng Stei'eren bezuehlen ! Den EU Bierger get verar . . cht !

Helmut Wyrwich
8. August 2018 - 6.10

Wenn Sie die Sache so angehen wird es in der Tat schwierig. Der Progressionsvorbehalt tut bei dem in dem Artikel angesprochenen Thema nichts zu Sache. Er ist nur bei der Besteuerung in Luxemburg wichtig. Beim Progressionsvorbehalt werden alle Einkünfte addiert. Aus der Summe wird der Steuersatz errechnet, der dann nur auf die in Luxemburg zu versteuernden Einkünfte angerechnet wird. Bei dem Artikel aber geht es um Post aus Deutschland. Mangels eines ordentlich verhandelten Abkommens sitzen Menschen in der Falle, die aus Deutschland eine Rente erhalten. Das zentral zuständige Finanzamt Neubrandenburg hat eine gewisse Expertise entwickelt, um diese Rentner im Ausland aufzuspüren. Die Finanzbeamten wenden dabei eine Gesetzgebung in Deutschland an, die deutsche Einkünfte besteuert ohne die üblichen Abzüge an Werbungskosten Vorsorgeaufwendungen etc.. Das führt dazu, dass selbst dann Steuern in erheblichem Maße zu zahlen sind, wenn man eigentlich keine Steuern zu zahlen hätte, würde man in Deutschland wohnen. Nach der Steuerreform in Luxemburg geschieht das hierzulande übrigens auch. Belgier, Franzosen, Deutsche haben bereits Post von der luxemburgischen Steuerverwaltung bekommen. Dies in einer Fachsprache, die den normalen Bürger völlig überfordert. Die luxemburgische Finanzverwaltung scheint unfähig zu sein, sich allgemeinverständlich auszudrücken und erschlägt die Menschen mit Verweis auf Gesetze, die niemand kennt. Für Luxemburg ist diese Post allerdings angesichts der Vielzahl an Renten, die wegen der Grenzgänger ins Ausland zu zahlen sind, eine Art Selbstverteidigung. Auch wenn es so scheint, als ob in dem Artikel Werbung gemacht werden würde, hat der Autor doch Recht. Das System ist so kompliziert, dass man einen Steuerberater einschalten sollte. Die Kosten lohnen sich. Man kann darüber streiten, ob hier Doppelbesteuerung vorliegt. Ich meine ja, weil einerseits in Luxemburg die deutsche Rente über den Progressionsvorbehalt in die Besteuerung einfließt, andererseits das Finanzamt Neubrandenburg die deutsche Rente an sich und alleine besteuert. Dies alles gilt natürlich nur für den Fall, dass jemand in Luxemburg wohnt und aus Deutschland Post bekommt.

Jang de Kappadokier
7. August 2018 - 18.31

Et wier ubruecht geweescht, di Saachen di do behaapt ginn z'iwwerpréifen oder deen Artikel als Reklamm ze zeechnen . Net eng Ausso entsprëcht der Realitéit, ausser, dass Leit Post vum Finanzamt Neubrandenburg kruten . Den Terme "Progressionsvorbehalt" schéngt och onbekannt ze sinn, hei läit absolut keng Doppelbesteuerung vier, een Expert misst dat u sech wëssen . An de Schluss vum Artikel ass rengste Fantasie oder huet opmannst näischt mat deem Abkommen oder de faits'en di hei thematiséiert sollte ginn ze dinn .

Helmut Wyrwich
7. August 2018 - 16.26

Man sollte in Luxemburg über das deutsch-französische Verfahren nachdenken. Deutsche, die in Frankreich leben, versteuern ihre deutsche Rente in Frankreich. Franzosen, die in Deutschland leben, versteuern ihre französische Rente in Deutschland. Da mehr deutsche Rentner in Frankreich als französische in Deutschland leben, gibt es eine Ausgleichszahlung zwischen den Staaten. Ist eine ganz vernünftige Lösung. Das Modell ist da. Könnte man eigentlich in ganz Europa einführen. Eigentlich . . .