Polizeiminister: Pilotprojekt für Bodycams läuft im September an

Polizeiminister: Pilotprojekt für Bodycams läuft im September an

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Im September soll die Luxemburger Polizei im Rahmen eines Pilotprojekts mit sogenannten Bodycams ausgestattet werden. Bis Ende dieses Jahres könnte dann ein definitives Projekt für die Einführung der Körperkameras vorliegen. Dies bestätigte Polizeiminister Etienne Schneider (LSAP) am Dienstag auf Nachfrage. Darüber hinaus werden die Strafen für Rebellion und Aggression gegenüber Polizisten angehoben.

Nach internen Analysen und in Rücksprache mit der Polizeigewerkschaft werde im September ein Pilotprojekt für Bodycams von der Regierung lanciert, erklärte der Polizeiminister Etienne Schneider (LSAP) am Dienstag auf Nachfrage des Tageblatt. Die legale Basis müsse dann noch gestimmt werden, um die Bodycams bis Ende des Jahres definitiv einführen zu können.

Der Polizist soll die Kamera, die er an seinem Revers befestigt, zu jedem Moment einschalten können. Allerdings müsse er aus datenschutzrechtlichen Gründen seinen Gegenüber vor dem Einschalten der Kamera darüber in Kenntnis setzen, dass dieser gefilmt wird.

Die Erfahrung aus anderen Ländern habe gezeigt, dass alleine dadurch die Situation sich schon entspanne, meinte Schneider. Andernfalls gäben die aufgezeichneten Bilder und Ton dem Polizisten die Sicherheit, dass er im Falle einer Aggression Beweismaterial hat, erläuterte der Minister.

Darüber hinaus würden auch die maximalen Strafen für Angriffe gegen Polizisten von zwei auf fünf Jahre erhöht und damit dem im rezenten Gesetzentwurf von Innenminister Dan Kersch vorgesehenen Strafmaß für Aggressionen gegen Rettungskräfte angepasst.

Noch keine Details zu Vorfällen in Bonneweg und Lausdorn

Diese Maßnahme begrüßte auch der CSV-Abgeordnete Laurent Mosar. Seine Partei hatte Justiziminister Felix Braz und Polizeiminister Etienne Schneider gestern zu einer parlamentarischen Kommissionssitzung eingeladen, um den Mitgliedern Fragen über den Mangel an Respekt gegenüber Ordnungskräften und die Kommunikationspolitik der Polizei zu beantworten.

Eigentlich hatte die CSV sich in dieser Kommissionssitzung Details zu den Ereignissen erwartet, die sich Mitte April dieses Jahres in Bonneweg und in Lausdorn zugetragen hatten. Am 11. April kam in Bonneweg ein 51-jähriger Niederländer bei einer Polizeikontrolle an der Ecke der rue des Ardennes und rue Sigismond durch eine Kugel ums Leben, nachdem er versucht hatte, eine Polizeiblockade zu durchbrechen. Nur drei Tage später starb dann ein Polizist bei einem Unfall zwischen zwei Streifenwagen auf der N7 in der Nähe von Lausdorn.

Wegen der noch laufenden Ermittlungsverfahren wurden in beiden Fällen bislang kaum Details von der Staatsanwaltschaft bekannt gegeben. Auch gestern nicht, wie Laurent Mosar bedauerte.

Ermittlungsgeheimnis und Unschuldsvermutung

Das Stillschweigen hatte zur Folge, dass sich in den vergangenen Monaten zahlreiche Gerüchte um die beiden Vorfälle rankten. Deshalb hatte die CSV bereits Anfang Juni eine Kommissionssitzung beantragt, um von der Staatsanwaltschaft und der „Inspection générale de la Police“ Aufklärung in diesen beiden Affären zu bekommen. Der Antrag war aber vom Justizminister mit dem Verweis auf das Ermittlungsgeheimnis und die Unschuldsvermutung zurückgewiesen worden.

Félix Braz hatte die Christsozialen daraufhin aufgefordert, ihren Antrag neu zu formulieren. Das Resultat war, dass am Dienstag erst recht nichts über die Vorfälle in Bonneweg und Lausdorn gesagt wurde. Braz verwies auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Staatsanwaltschaft. Sobald der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird, sei diese und nicht mehr die Polizei für die Kommunikation zuständig, erklärte auch die LSAP-Kommissionssprecherin Claudia Dall‘Agnol gestern nach der Sitzung.

Insgesamt sei noch festgestellt worden, dass der Mangel an Respekt nicht nur gegenüber Polizei und Rettungskräften zugenommen habe, sondern ein allgemeines gesellschaftliches Problem darstelle, so Dall‘Agnol.

DINGO
18. Juli 2018 - 12.24

An munnech"Délinquenten" an hiir Affekooten géifen den Ball och méi flaach haalen.

Laird Glenmore
18. Juli 2018 - 10.52

och den Toun ophuelen jawohl Jemp machen sie, meine hat sogar einen Bewegungssensor mit Nachtsichtfunktion der in Abwesenheit die Kamera einschaltet wenn sich jemand dem Wagen nähert und mit einer 32 GB SD Card nimmt die Dashcam 18 Stunden am Stück auf was man dann auf dem Computer speichern kann.

Laird Glenmore
18. Juli 2018 - 1.59

Jawohl man sollte Bodycams zulassen damit besser belegt werden kann wie der Ablauf einer Kontrolle von statten lief alleine schon zum Schutz der Polizisten und der involvierten Personen , des weiteren sollte man auch Dashcams zulassen damit man Verkehrsrowdys endlich mal den Garaus machen kann, ich habe auch eine die mit Datum und Uhrzeit meine gesamte Autofahrt aufnimmt und mir ist es vollkommen egal ob es erlaubt ist oder nicht, es dient im Ernstfall der Wahrheitsfindung, die Regierung sollte sich mal entscheiden was sie will auf der einen Seite will sie alles kontrollieren und auf der anderen Seite spricht sie von Datenschutz. Ich persönlich finde Videobeweise sicherer als Aussage gegen Aussage schon alleine aus Versicherungstechnischen Gründen denn Bilder lügen nicht im Gegensatz zu Menschen die alles versuchen um andern die Schuld zu geben. Also Regierung entscheidet mal was ihr wollt.

Jemp
17. Juli 2018 - 22.19

Wir interessant ze wessen, ob déi Kameraen och den Toun ophuelen, an ob och deen, de grad interpelléiert gett, e Recht drop huet, déi Opnahmen als Beweis ze verwerten. Ech hoffen datt dat de Fall as, da géifen nämlech verschidde Polizisten e besse méi lues treppelen. Wuelgemierkt, eng Minoritéit, awer et gett se.