/ Organisation kritisiert "Zwangsarbeit"
Die „Comission consultative des droits de l’Homme“ (CCDH) ist eine Institution, die abseits von Vorurteilen die Rechte eben jener Minderjährigen verteidigt, die aus dem einen oder anderen Grund in einem „Centre socio-éducatif de l’Etat“ gelandet sind. Jetzt hat die Kommission jetzt ein „zweites zusätzliches Gutachten“ zur geplanten Änderung der Regeln beziehungsweise zur Reorganisation dieser Zentren vorgelegt.
Dieses Gutachten beschäftigt sich insbesondere mit den disziplinarischen Maßnahmen, beinhaltet Lob, aber auch Kritik am Text.
Vorab stellt die Kommission die Frage, inwiefern die Maßnahmen in dem großherzoglichen Reglement allein die sogenannte Sicherheitseinheit betreffen oder ob sie Auswirkungen auf die Philosophie des gesamten Zentrums haben werden.
Erziehung und Disziplin
Die CCDH begrüßt, dass eine Unterscheidung zwischen Maßnahmen mit erzieherischen Charakter und disziplinarischen Maßnahmen gemacht wird, verweist aber darauf, dass auch die Maßnahmen im sogenannten „Régime disciplinaire“ sowohl einen erzieherischen als auch einen bestrafenden Aspekt haben. Der feine Unterschied zwischen „Mesure à caractère disciplinaire“ und „Sanction disciplinaire“ erschließe sich den Fachleuten nicht, wie also sollten die Schutzbefohlenen diesen verstehen, fragt das CCDH und schlägt den Begriff „Mesure visant à rétablir le bon ordre“ als Alternative zu Erstgenanntem vor.
Dass bei disziplinarischen Maßnahmen künftig laut Gesetzestext der Gesundheitszustand und die Reife des Betroffenen berücksichtigt werden sollen und dieser Einspruch erheben kann, gefällt der Kommission, die aber darauf verweist, die beste Antwort auf unangemessenes Benehmen sei es, dem Kind oder Jugendlichen die Mittel zu geben, verstehen zu können, weshalb sein Verhalten falsch ist.
Unbezahlte Reparaturarbeiten
Außerdem beschäftigt sich die Kommission mit (unbezahlten) Reparatur- oder Reinigungsarbeiten, zu denen ein Schutzbefohlener herangezogen werden kann. Die CCDH habe ihre Schwierigkeiten, dieses Konzept unbezahlter Arbeit zu akzeptieren, und verlangt, dass diese Arbeit einen erzieherischen Charakter haben müsse und nur greifen solle, falls es um die Reparatur oder Reinigung von ihm zerstörter oder verunreinigter Dinge geht.
Im Text solle auch angefügt werden, dass diese „Zwangsarbeit“, die acht Stunden nicht überschreiten dürfe, nicht an einem Stück durchgeführt werden muss.
Lange Ungewissheit vor der Strafe
Dass disziplinarische Maßnahmen bis zu einem Monat nach der Entdeckung der Ursache der Strafe ausgesprochen werden können, stört die Kommission ebenfalls, die nicht einsieht, weshalb die Betroffenen so lange in der nagenden Ungewissheit über ihre Strafe gelassen werden sollen. Dies sei kontraproduktiv und ein Zeitraum von 48 Stunden sei durchaus ausreichend. Um allerdings Einspruch gegen eine solche Maßnahme einzulegen, bleiben dem Betroffenen lediglich 48 Stunden, was die CCDH als zu kurz einschätzt; sie verlangt hier fünf Tage.
Der Jugendrichter kann die Maßnahme aufheben oder ändern, was im Gutachten positiv kommentiert wird. Dass es keine Einspruchsmöglichkeit gegen die Entscheidung des Richters gibt, gefällt der Kommission wiederum überhaupt nicht; sie stellt die Frage, ob hier ein Gang zum Verwaltungsgericht nicht möglich sei.
Isolierung der Bewohner
Im Text ist auch die zeitweise Isolierung der Zentrumsbewohner vorgesehen; allerdings ohne den Zusatz, dass dies eine außerordentliche Maßnahme ist, die nur in Ausnahmefällen verhängt werden darf. Auch reiche die eine Stunde im Freien, die bei einer solchen Strafe vorgesehen ist, nicht, um dem natürlichen Bewegungsdrang eines Heranwachsenden gerecht zu werden.
Dass jegliche körperliche Gewalt seitens des Personals verboten wird, entspricht selbstredend den Vorstellungen der „Commission consultative des droits de l’Homme“, die auch begrüßt, dass die Schutzbefohlenen jederzeit auf die Unterstützung eines Anwalts zurückgreifen können; allerdings sollten diese eine spezielle Ausbildung in Kinderrecht genossen haben.
Minderjährige in Schrassig
Schließlich verweist die Kommission auf das Versprechen der Regierung, keine Minderjährigen mehr im Schrassiger Gefängnis einzusperren, wo es im Übrigen keinerlei erzieherischen Projekte für diese Insassen gebe. Dieser unhaltbare Zustand beschäftige das Gremium auch weiterhin.
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Zwangsarbeit? Welch hässliches Wort ! Es ist doch klar dass die Jugendlichen dort irgendwie beschäftigt werden müssen, oder sollen sie den ganzen Tag an die Decke schauen ? Als Kinder mussten wir in den Ferien auch ab und zu im elterlichen Betrieb mithelfen und wir sind nicht gestorben dabei !
Waat héscht hei Zwangsarbecht? Firwaat sëtzen se do? Fannen et net méih wéih richteg ,dass se eppes mussen schaffen.Sollen se och nach deck dofir bezuelt gin oder.Leider muss een soen dass se de Staat an daat as Allgemengheet méih kaschten wéih daat waat se do machen.
Ab und zu kritt een Gefill dass se mat wäissen Händchen mussen ugepaakt gin
Meng Kanner sinn net op Dreibuer komm well se sech beholl hun an dagdäglech hir Aarbecht (während der Jugend-an Schoulzéit an och spéider….) op hirer Plaatz maachen.
Wann den Dreiburer hir Aarbecht eng Zwangsarbecht assm waat as dann mengen Kanner hir Aarbecht?????
Di Beanstandungen sinn onberechtegt !!!!!!
peu importe que le monde coule, aussi long que le droit et les conventions internationalles sont respectees…. Et ce n’est pas le seul domaine ou cette mentalite regne chez les politiciens.
Glücklicherweise sind die Arbeitslager abgeschafft, doch noch immer trauern einige Zeitgenossen dieser Ära nach.Als Teil dieser Gesellschaft tragen sie Mitschuld, daß die Gestrandeten dieses Systems nicht wieder Fuß fassen.Vorurteile, konservative Denkweise verhindern, wie eh un je, eine Resozialisierung und tragen zur Verschlechterung der Lage bei.