RettungsdiensteNeue Eignungskriterien eröffnen neue Möglichkeiten beim CGDIS

Rettungsdienste / Neue Eignungskriterien eröffnen neue Möglichkeiten beim CGDIS
Je nach Tätigkeit sind unterschiedliche Eignungskriterien beim CGDIS vorgesehen. Mitglieder der Drohnen-Einheit etwa werden auf andere gesundheitliche Kriterien geprüft als Mitglieder des „Groupe de support psychologique“.  Foto: Editpress/Julien Garroy

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Rettungskräfte müssen von Berufs wegen in Form sein. Eine Unzulänglichkeit bedeutet aber nicht mehr der automatische Ausschluss. Mit dem CGDIS wurden neue Eignungskriterien eingeführt. Damit können nun auch Menschen der Öffentlichkeit dienen, die bis dahin nicht für Rettungsdienste infrage kamen.

Rettungskräfte begeben sich in der Regel in Gefahrensituationen, um anderen Menschen zu helfen. Ihre Einsätze führen oft an die Grenzen der physischen Belastbarkeit, während sie bei der Rettung von Opfern unter der Wahrung der eigenen Sicherheit hohem Stress ausgesetzt sind. Um den Feuerwehr- und Rettungsdienst leisten zu können, müssen die Angehörigen des „Corps grand-ducal d’incendie et de secours“ (CGDIS) eine gute körperliche und geistige Gesundheit vorweisen.

Das betont auch die politische Verantwortliche der Luxemburger Einsatzkräfte: „Der CGDIS muss dafür sorgen, dass die Personen, die anderen in Not helfen, adäquat auf ihren Einsatz vorbereitet werden. Neben einer soliden Ausbildung sind eine optimale Gesundheit und ein hohes Fitnesslevel Garanten für den Erfolg“, so Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten Sven Clement (“Piratepartei“).

Auf Herz und Nieren geprüft

Die Verwaltung der Rettungsdienste ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, die Gesundheit sämtlicher Einsatzkräfte im Auge zu behalten, seien es nun freiwillige oder hauptamtliche Mitglieder des Korps. „Die körperliche Anstrengung, die Arbeit unter Stress und die starke Hitze, der die Feuerwehrleute im Einsatz ausgesetzt sind, bedürfen gewisser Untersuchungen im Vorfeld“, unterstreicht die Innenministerin. Die medizinischen Gutachten werden derzeit von drei Ärzten im „Service de santé au travail“ des CGDIS übernommen. Unterstützt werden sie von ausgebildetem Personal.

Nun setzt aber nicht jede Funktion bei den Rettungsdiensten die gleichen Bewertungskriterien voraus. Im diesbezüglichen großherzoglichen Reglement sind 14 unterschiedliche Untersuchungsbereiche aufgelistet, die je nach Posten untersucht werden müssen. Neben dem Gesamtzustand des Kandidaten werden unter anderem das Herz-Kreislauf-System begutachtet, das Blutbild, die Atemwege, die Organfunktion, Sicht und Gehör, neurologische und dermatologische Funktionen sowie die Psyche und der Bewegungsapparat.

Kein automatischer Ausschluss

„Um die Eignung einer Einsatzkraft zu beurteilen, wird das Einsatzgebiet berücksichtigt“, betont Bofferding. Unterschieden wird beispielsweise zwischen dem Lösch- und Rettungswesen, der technischen Hilfe, der Ambulanz und den Spezialeinheiten wie den Tauchern und Mitgliedern des „Groupe de support psychologique“ (GSP). „Die Bewertungskriterien sind auf die verschiedenen Funktionen zugeschnitten und müssen von den Ärzten jeweils individuell interpretiert werden“, ergänzt die Ministerin.

Chronische Krankheiten, die unkontrolliert ausbrechen oder eine Gefahr für den Einzelnen darstellen, könnten in diesem Zusammenhang dazu führen, dass die Einsatzkraft nicht mehr alle Funktionen ausüben könne. Auch könnten etwa Personen mit Übergewicht oder Herz-Kreislauf-Störungen von verschiedenen Tätigkeiten ausgeschlossen werden.

Allerdings führt eine Untauglichkeit in einem bestimmten Bereich nicht mehr automatisch zu einem Ausschluss aus den Rettungsdiensten. „Vor der Gründung des CGDIS hatten Frauen und Männer mit einer sogenannten ‚inaptitude‘ keine Möglichkeit, sich in den Dienst der Bürger zu stellen“, erklärt Bofferding. Tatsächlich wurden mit der Umwandlung der Rettungsdienste zum CGDIS vor zwei Jahren unter anderem neue Eignungskategorien eingeführt. Damit können nun auch Personen der Öffentlichkeit dienen, die bis dahin aus gesundheitlichen Gründen von den Rettungsdiensten ausgeschlossen waren.

Medizinische Überwachung sichergestellt

Betroffene Personen könnten zum Beispiel in der Kategorie S eingestuft werden. Darin sind Tätigkeiten enthalten, die operationelle statt körperliche Fähigkeiten voraussetzen. Gemeint damit sind etwa Posten im GSP und im „Groupe d’appui à la coordination opérationnelle“ oder eine Tätigkeit als sogenannter „Pompier de support“. „Die neuen Bestimmungen ermöglichen es, die Einsatzkräfte viel besser nach den gesundheitlichen Anforderungen einzustufen, die ihre Arbeit oder Tätigkeit voraussetzen“, erklärt die Innenministerin.

Die medizinischen Untersuchungen haben indessen je nach Tätigkeit eine Gültigkeit von eins bis fünf Jahren. Somit sei eine regelmäßige medizinische Überwachung der Einsatzkräfte sichergestellt, so Taina Bofferding.

Kirre
22. Januar 2020 - 19.03

Also, wie die Polizei, wenn man einen Purzelbaum schlagen kann ist man OK für den Dienst.