Screening für den Nationalfeiertag: Regierung erhält keine Details zu nicht zugelassenen Personen

Screening für den Nationalfeiertag: Regierung erhält keine Details zu nicht zugelassenen Personen

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Wer an den Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag teilnehmen will, wird von der Polizei geprüft. Diese schickt eine Ausschluss-Liste an die Regierung, in der nichts Weiteres als Namen und Geburtsdatum stehen. Ein Grund für den Ausschluss wird nicht aufgeführt. 

2018 durfte François Georges, ein 52-Jähriger aus Luxemburg-Stadt, nicht an den offiziellen Feierlichkeiten zu Nationalfeiertag teilnehmen. Er hatte eines der begehrten Philharmonie-Tickets ergattert, doch die Polizei stufte ihn als „Gefahr für die Staatssicherheit“ ein. Also wurde ihm der Zugang verwehrt. Nach der Debatte rund um die Polizeidatenbanken meldete er sich bei RTL und erzählte seine Geschichte: Sein Strafregister ist leer. Die Polizei traf die Entscheidung anhand der Polizeidatenbank. Darin aufgeführt wurden zwei „kommerzielle Verfahren“, in die Georges verwickelt war, ohne schuldig zu sein, sowie eine Klage seiner Ex-Frau, die von der Staatsanwaltschaft fallengelassen wurde.

Seit 2014 wird neben dem Tedeum in der hauptstädtischen Kathedrale eine Feier in der Philharmonie abgehalten, an der auch eine begrenzte Zahl Personen aus der breiten Öffentlichkeit teilnehmen dürfen. „Als Organisator dieser Feier müssen wir für die Sicherheit sorgen“, meinte die Regierung in einer ersten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CSV am 22. Juli. Deswegen werden Privatpersonen, die an einer Teilnahme interessiert sind, von der Polizei kontrolliert. Die offiziellen Gäste, also Regierungsmitglieder, Botschafter und Abgeordnete, werden nicht kontrolliert.

Keine Kriterien

Doch der Fall Georges trieb die CSV weiter um. Die beiden Abgeordneten Gilles Roth und Laurent Mosar hakten nach. Sie wollten unter anderem wissen, wie das Screening der Privatpersonen aussieht und welche Kriterien gelten. Die Antwort: Es gibt keine Kriterien. Die Regierung reicht die Namen der Personen, die an der Feier teilnehmen wollen, an die Polizei weiter. Diese untersucht sie anhand ihrer Datenbank und trifft dann die Entscheidung, die Personen zuzulassen oder eben der Regierung den Ausschluss einer Person nahezulegen. Das Dokument sieht geschwärzt folgendermaßen aus:

Gründe für die Entscheidungen der Polizei werden in dem Dokument nicht aufgeführt. Die Regierung erklärt in ihrer Antwort, dass sie auch nicht nachfragt, weil sie darauf vertraut, dass die Polizei ihre Arbeit macht. Auch die Personen erfahren bis jetzt nicht, weshalb sie nicht zugelassen werden. Gegen die Entscheidung können sie nicht vorgehen. Die Regierung gibt zu, dass das Verfahren nicht wirklich transparent ist. Deswegen soll untersucht werden, ob das Screening nicht reformiert werden muss.

Hystérix
9. August 2019 - 14.56

An deem Orchester op der Photo si mir zwee verdächteg Gesiichter opgefall. Opgepasst,sou eppes geet schnell an d'Aën.

Nëckel
5. August 2019 - 10.00

Wat hu mär Problemer.

Grober J-P.
3. August 2019 - 9.18

Einfach doheem bleiwen, ouni Kandidaten keen Screening.

edouard collarini
3. August 2019 - 2.45

ich finde es sehr schlimm dass man als Steuerzahler dann auch noch der Willkür eines übereifrigen polizeibeamten ausgesetzt ist und sivh nicht mal verteidigen kann sehr sehr schlimm das ganze wo steuern wir hin adolf lässt grüssen

Muller Guy
3. August 2019 - 2.26

Ech sin stolz vir hei ze schreiwen dass et mir awer och net eng Sekonn am Liewen géing afallen op der Zeremonie wellen derbei ze sin. An sou wéi sou géif ech och net zougeloss gin well ech och op der Police hierer Lescht stinn. Ech sin fir sie een Secherheetsrisiko well ech eng bestimmten Famill den Colmar net sou geer hun. An Wirklechkeet sin ech awer harmlos an keng Gefohr fir keen. Ech sin och keen Hochstapler oder Paltongszéier an A....lecker wéi déi meeschten Wandjangen op der Hokus Bokus Partie. Wann ech dann och nach déi Bauchpinsel Rieden misst nolauschteren géif ech vun Roserei explodéieren. Kaum auszudenken dass dann déi Schiki Miki Leit géifen Reschter vun mir an hieren Schampesglieser fannen. Richteg ekeleg! Gut dass et zu Lëtzebuerg awer nach Meenungsfreiheet soss géif ech lo Problemer kréien well ech hei schreiben dass ech géint Monarchie sin. Für mech geseit den Nationalfeierdag anescht aus, also vill méi schéin.

Kevin Reitz
2. August 2019 - 20.29

Es gab auch verschiedene Abgeordnete die nicht an den Feierlichkeiten teilgenommen haben, schade dass die Namen geschwärzt sind.

Jek Hyde
2. August 2019 - 15.57

Dat ass jo ongeheierlech. Do decidéiert een oder e puer vun der Police ween därf un öffentlechen Feierlechkeeten deelhuelen. Ouni weider Informatiounen. Punkt Schluss aus. Inquisitioun? Wehret den Anfängen ...

Clemi
2. August 2019 - 15.55

"Die Regierung gibt zu, dass das Verfahren nicht wirklich transparent ist" - es wäre interessant zu wissen ob jeder minister dieser meinung ist... eine verwaltungsentscheidung ohne rekurs-möglichkeit, hmmm... herr braz kann sagen was er will: in diesen ganzen datenbank-geschichten gibt es noch extrem viel licht ins stock-dunkel zu bringen. krempeln sie die ärmel hoch und packen sie's an. bitte. danke. ein unbescholtener bürger (vielleicht, ich weiss es ja nicht...)

Nomi
2. August 2019 - 15.38

""Die offiziellen Gäste, also Regierungsmitglieder, Botschafter und Abgeordnete werden nicht kontrolliert."" Dei hun awer oft mei' um Kerbholz wei' een gescheedte Mann ohni Stroofregister !!