Mordversuch am eigenen Vater mit einer Rohrbombe: Eltern sagen vor Gericht gegen Sohn aus

Mordversuch am eigenen Vater mit einer Rohrbombe: Eltern sagen vor Gericht gegen Sohn aus
Haus des Opfers in Bergem

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In Bergem hatte ein Mann vor zwei Jahren versucht, seinen Vater mit einem Sprengsatz in die Luft zu jagen. Am zweiten Tag des Prozesses wurde ein rechtsmedizinisches Gutachten vorgelegt und auch die Eltern des Angeklagten wurden verhört.

Der 41-jährige Angeklagte hatte die Tat monatelang geplant, da sind sich die Ermittler aufgrund der ausgewerteten Daten sicher. Mindestens eine Stunde habe der Beschuldigte vor dem Haus seines Vaters gewartet, bevor er den Fernzünder betätigte, so ein Kriminalbeamter am Montag im Zeugenstand. Vor allem Neid und Gier hätten den Angeklagten angetrieben. Immer wieder gab es Streit um das Erbe. Der Beschuldigte forderte andauernd hohe Geldsummen von seinem Vater. Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, schrieb der Angeklagte bereits im Jahr 2015 einen Drohbrief an seinen Vater.

Ein Experte stellte am Dienstag ein rechtsmedizinisches Gutachten vor, das versuchte, zwei Fragen zu beantworten. Zum einen sollte festgestellt werden, welche Verletzungen das Opfer durch die Explosion erlitten hatte. Auch die potenzielle Gefahr, die von der Rohrbombe ausging, sollte geklärt werden. Der Angeklagte soll eine selbst gebastelte Rohrbombe mit einer Länge von fünf Zentimetern in der Mittelkonsole des Autos von seinem Vater versteckt haben. Der Sprengsatz war mit 13 Geschossen sowie Schwarzpulver gefüllt. Auf der einen Seite war der Sprengsatz nur mit Klebeband zugeklebt, um die Wucht der Explosion noch zu erhöhen und besser zu leiten.

Das Opfer trug Verbrennungen und Hämatome an der rechten Rumpfseite davon. „Da sich Narben gebildet haben, kann man von Verbrennungen zweiten Grades ausgehen. Die Verletzungen waren jedoch nicht lebensbedrohlich“, erklärte der Experte. Allerdings hätte das Opfer unter anderen Umständen tödliche Verletzungen davontragen können.

Wenig Empathie

Die Mutter des Angeklagten gab an, dass der Beschuldigte immer wieder in der Schule gemobbt worden sei und sich im Laufe der Jahre sehr verändert habe. Sie soll jedoch über mehrere Jahre keinen engen Kontakt mehr zu ihrem Sohn gehabt haben. Die Eltern leben schon seit längerer Zeit getrennt.

Später wurde das Opfer verhört. Der Vater musste aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht unter Eid aussagen. Es habe dem Sohn nie an irgendetwas gefehlt und er habe auch Geld von ihm bekommen, so der Vater des Beschuldigten. An einen Drohbrief konnte er sich nicht mehr erinnern. Seit der Tat beschäftige ihn nur, warum sein Sohn ihm das angetan hat. Die momentane Lebensgefährtin des Opfers sagte aus, dass ihr Mann seit dem Anschlag gesundheitliche Probleme habe.

Der Angeklagte sei sehr introvertiert und könne seine Gefühle schlecht ausdrücken. Zudem empfinde er wenig Empathie gegenüber seinen Mitmenschen, so das Testergebnis des anwesenden Psychologen. In einem weiteren Gespräch mit einem Psychiater gab der Angeklagte an, immer wieder von seinem Vater finanziell benachteiligt und auch bei einer Erbschaft übergangen worden zu sein. Er habe nur ein Zeichen gegen dieses Unrecht setzen wollen, ohne den Vater mit dem Sprengsatz umzubringen. Der Beschuldigte hat den Vater jedoch als Feindbild auserkoren und war sich der Konsequenzen seiner Taten bewusst. Soziale Kontakte hatte das Opfer keine, stattdessen baute er sich eine Traumwelt im Internet auf. Das psychiatrische Gutachten bescheinigte dem Angeklagten eine leichte Psychose mit „troubles délirants“. Er sei sich jedoch bewusst gewesen, dass das Attentat juristische Konsequenzen mit sich ziehen würde.

Der Beschuldigte müsse sich in Behandlung begeben. Medikamente könnten in diesem Fall helfen. Das Gefängnis sei jedoch nicht der richtige Ort, um eine Heilung voranzutreiben, so die Meinung des Psychiaters.

Mordversuch am eigenen Vater mit einer Rohrbombe: Sohn muss sich vor Gericht verantworten