Missbrauchsprozess: Der angeklagte Ex-Grundschullehrer räumt „klitzekleines“ Problem ein

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Der Grundschullehrer M., der seit Januar 2016 suspendiert ist, muss sich derzeit erneut vor der Kriminalkammer des Bezirksgerichts Luxemburg verantworten. Ihm wird vorgeworfen, sich unsittlich gegenüber seinen minderjährigen Schülerinnen verhalten und ihr Schamgefühl verletzt zu haben. Unter anderem soll er obszöne Videos seiner Schützlinge aufgenommen haben.

Von Carlo Kass

Zu Beginn der Sitzung wurde auf zusätzliche Nebenklagen mutmaßlich geschädigter Kinder und Eltern eingegangen, die insgesamt 48.500 Euro Schmerzensgeld fordern – neben den 49.500 Euro, die bereits von anderen Klägern verlangt werden. Danach sagte ein damaliges Opfer im Zeugenstand aus, das heute mit 24 Jahren selbst Erzieherin ist. Die Frau war mit rund acht Jahren im ersten bzw. zweiten Schuljahr in der Klasse des Angeklagten und soll damals von ihm unsittlich berührt und beim Duschen gefilmt worden sein.

Anschließend wurde der Psychologe des Angeklagten im Zeugenstand gehört. M., der seit Mai 2016 bei ihm in Behandlung ist, zeige seiner Aussage zufolge Symptome einer Angststörung und Depression.

Der Beschuldigte sei mittlerweile aber verantwortungsvoller geworden und könne auch Empathie empfinden. Der Psychologe aus dem CNHP Ettelbrück, der davon sprach, kein Fachmann auf dem Gebiet zu sein, meinte, sein Patient sei eher von seiner damaligen „psychoaffektiven Infantilität“ getrieben worden, als dass er unter einer ausgeprägten Pädophilie leide. Er selbst glaube, der Angeklagte habe seine neurotischen Rückfalltendenzen im Griff und stelle keine Gefahr mehr für die Gesellschaft dar, so der Zeuge. Er sei übrigens in keinster Weise von seinem Patienten manipuliert worden. Die Vorsitzende meinte daraufhin, dass sie bezweifle, dass Empathie erlernbar ist.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wollte anschließend wissen, weshalb der Angeklagte einen Psychologen aufsuchte und ob der Grund hierfür sei, dass er sein Leben in den Griff bekommen wolle oder etwa dass er eingesehen habe, dass er ein psychisches Problem habe. Beides könne man nicht voneinander trennen, antwortete der Psychologe.

Gegen jede Einsicht

Danach trat der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter in den Zeugenstand. Die Vorsitzende fragte ihn, ob sich der Patient seit dem 23. März 2017, als der Psychiater ihn zum letzten Mal gesehen hat, positiv entwickelt haben könnte und ob der Gutachter immer noch auf seine recht negative Prognose in Bezug auf eine Besserung des Angeklagten beharre. Der Psychiater wollte das davon abhängig machen, was der Beschuldigte vor Gericht aussagen wird. Damals habe M. jedenfalls keine Einsicht gezeigt.

Der Angeklagte kam danach zu Wort. Er entschuldigte sich für sein Verhalten und meinte, er bedauere das, was geschehen sei, sehr. Es hätte nie so weit kommen dürfen. Er habe ein „klitzekleines“ Problem gehabt, das ihn seit seiner Amtsenthebung als Lehrer aber nicht mehr geplagt habe. Die Vorwürfe gegen ihn finde er jedoch „traurig“, da er nie vorgehabt habe, einem Kind wehzutun. Der Angeklagte sei gerne Grundschullehrer gewesen – jegliche Vorwürfe, er habe den Beruf wegen gewisser sexueller Neigungen ausgeübt, wies er von sich.

Danach ging der Angeklagte im Detail auf den Vorfall im Ferienheim am Stausee ein, als er Kinder unter dem Vorwand einer Untersuchung auf Zecken mit einer Hand berührt haben soll.

Mit seiner anderen Hand soll der Beschuldigte damals eine Kamera bedient haben, um alles zu filmen. Die Geschlechtsteile der Minderjährigen habe er hierbei nie berührt, obwohl die Kinder dies zuvor – „unverständlicherweise“, wie M. vor Gericht meinte – aussagten. Auf die Frage, ob er je noch einmal in Versuchung gekommen sei, antwortete der Angeklagte, dass er spätestens zu dem Zeitpunkt geheilt gewesen sei, als er 2011 zum ersten Mal Vater wurde.

Daraufhin bat die Vorsitzende den psychiatrischen Gutachter erneut in den Zeugenstand. Dieser sah seine Prognose einer problematischen Genesung aufgrund der Einsichtslosigkeit des Angeklagten als bestätigt. Der Prozess wird heute mit dem Plädoyer der Verteidigung und dem Strafantrag fortgesetzt.

Tom
22. Januar 2019 - 12.01

Für solche Taten gibt und darf es kein Pardon geben, der Täter gehört strengstens bestraft, allerdings wird ei Luxemburger Justiz auch hier wieder Versagen. Erinnern wir uns an die Vorfälle aus Remich wo ein Mann seine eigene Tochter und auch Nachbarschaftskinder zu sich ins Bett nahm und Sie ebenfalls unsittlich berührte...usw. Dieser bekam lediglich 7 Jahre Haft obwohl mehrer Kinder betroffen waren... Wenn dieser Mann bestraft wird, wird ihm max. 4 Jahre Strafe aufgebrummt mit Möglichkeit auf Bewährung wenn er sich weiter in die Therapie begeht. Gut, dass im Knast solche Leute überhaupt nicht beliebt sind..