Mady Delvaux-Stehres: Zu wenig Frauen am Europäischen Gerichtshof

Mady Delvaux-Stehres: Zu wenig Frauen am Europäischen Gerichtshof

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Scheitern die Europäischen Institutionen in ihrer Vorbildfunktion in Sachen Gleichberechtigung? Das zumindest wirft die LSAP-Politikerin Mady Delvaux-Stehres dem Europäischen Gerichtshof vor. Am 28. Februar 2018 seien von dem Rat der Europäischen Union am Europäischen Gerichtshof neun neue Richter und drei Generalanwälte ernannt worden. „Zu meiner Enttäuschung musste ich feststellen, dass, trotz dem Einsatz der Sozialdemokraten, von diesen zwölf Personen nur zwei Frauen waren“, schreibt die Europapolitikerin in einem Presseschreiben am internationalen Frauentag.

Damit würde insbesondere der Europäische Gerichtshof als „Verteidiger der fundamentalen Werte Europas“ das Prinzip der Geschlechtergleichheit über Bord werfen und die Anstrengungen für mehr Gleichberechtigung untergraben. Dabei würde genau diese Gleichheit von Mann und Frau doch zu den Grundwerten der Europäischen Union gehören.

Delvaux-Stehres kritisiert, dass ihre Forderungen „bei den Mitgliedstaaten offensichtlich auf taube Ohren“ stößen, insbesondere was die Zusammensetzung des Europäischen Gerichtshofs anbelangt. Denn eigentlich sollten nach der Reform desselben immer zwei Richter – eine Frau und ein Mann – von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden. Die aber würden beharrlich weiter fast ausschließlich Männer für die Posten nominieren. Erst 2017 musste sich der Rat der Europäischen Union wegen dem fehlenden Fortschritt bei der Gleichberechtigung im Gerichtshof vor dem Parlament verantworten. Trotzdem habe sich seitdem nichts getan.

Jetzt stünden noch sieben weitere Posten zur Besetzung auf. Dabei sollte, betont die LSAP-Politikerin, „das Prinzip der Gleichberechtigung“ nun beachtet werden. Da Bulgarien momentan den Vorsitz des EU-Rats hat, richtet sich Delvaux-Stehres in einem Brief an die bulgarische Justizministerin Tsetska Tsacheva. Man zähle auf ihren Einsatz, um das Problem der Geschlechtsungleichheit am Gerichtshof anzugehen.

 

Die Antwort des Europäischen Gerichtshof finden Sie hier. 

 

René Charles
8. März 2018 - 17.33

Wat zielt? De Kandidat soll korrekt a korruptiounsfräi sin, Sachkompetenz an déi néidech Qualifikatioun hun. Dann as d'Geschlecht piep-egal well ët get ëm de rendement, ob m oder f. Leider zielt méi dacks d'Pparteikaart vun deem deen auswielt oder vum Kandidat. "Befugnis" as nët ze reduzéiren op déi primär Geschlechtsmerkmaler. Dogengt wieren sech d'Fraen jo bei der Produktwerbung fir Strëmp asw. Na also..

Jacques Zeyen
8. März 2018 - 17.33

Es ist ein wenig wie bei der katholischen Kirche,die ja ,laut Hellinghausen, so viel für die Emanzipation der Frau gemacht hat. Ein Schelm wer dabei Böses denkt. Aber Lügen als Wahrheit verkaufen ist ja eine Kunst für sich. Gut,dass wir wenigstens das "Mariechen" als Schutzpatronin haben.

Leonie
8. März 2018 - 16.13

Fier dat missverhältnis ze behiewen mussen eben méi platzen geschafft gin,