Luxemburger Parlament will Strafvollzug modernisieren

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Die Chamber läutet einen Wandel im Strafvollzug ein. Ziel ist nicht mehr die gebrochene Kreatur. Sondern die Sozialisierung und Reintegration der Verurteilten.

Montesquieu, Mandela, Foucault oder Hugo. Die Chamber erinnerte am Mittwoch bisweilen an ein soziologisches Seminar: Abgeordnete unterschiedlicher Couleur bemühten sich um griffige Zitate mit humanistischem Gedankengut. Die zentrale Botschaft: Im Strafvollzug wird das Antlitz einer Gesellschaft sichtbar.

Alle Fraktionen begrüßten dabei ausdrücklich die beiden Reformen zur Strafvollstreckung und Strafvollzug. Berichterstatterin Sam Tanson („déi gréng“) sprach von der Überarbeitung eines Systems, das mehr als 50 Jahre alt ist. Tatsächlich stammt die Grundlage aus dem Jahr 1964.

Auch Léon Gloden (CSV) freute sich, dass der Strafvollzug nun endlich im 21. Jahrhundert angekommen sei. Ein Einwand, den LSAP-Fraktionspräsident Alex Bodry nicht unkommentiert lassen wollte. Denn laut Bodry sei es die CSV gewesen, die lange einen humaneren Strafvollzug verhindert habe. Die Christsozialen pflegten ein rückständiges Bild des Strafvollzugs, das primär auf Bestrafung setzte. Bodry erinnerte an die Hetzkampagne in den 1970er-Jahren gegen den damaligen Minister Robert Krieps sowie den Juristen Alphonse Spielman, die beide für einen moderneren Strafvollzug eintraten. Kurz: „Die CSV ist endlich im 21. Jahrhundert angekommen“, so Bodry. Die größte Oppositionspartei konterte, dass die Reformen auf einem Gesetzentwurf des früheren CSV-Justizminister François Biltgen beruhen.

Trotz dieses kurzen Dissenses über die Deutung der Vergangenheit waren sich die Abgeordneten über den fortschrittlichen Charakter der Texte einig. Denn der Luxemburger Strafvollzug wurde bis jetzt aus der Perspektive des Sicherheitsaspekts organisiert. Will heißen: Überwachen und Bestrafen. Wegsperren.

Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. Es sieht eine bessere Reintegration und Resozialisierung der Verurteilten vor. Zum einen durch einen freiwilligen Wiedereingliederungsplan. Unmittelbar nach einer Verurteilung soll mit den Betroffenen an einer Wiedereinführung in die Gesellschaft gearbeitet werden, um auf das Leben nach der Haft vorzubereiten.

Haftbedingungen dem Leben anpassen

Den Häftlingen wird die Hand hingehalten, sie werden aber auch in Verantwortung gezogen, so Justizminister Félix Braz („déi gréng“). Die Haftbedingungen sollen soweit möglich, dem Leben angepasst werden, in dem sich ein Insasse nach seiner Freilassung zurechtfinden soll. Braz spricht von einer „Normalisierung“ der Verhältnisse in den Haftanstalten.

In diesem Geist sei auch die elektronische Fußfessel zu verstehen, die gesetzlich verankert wird. Laut DP-Fraktionspräsident Eugène Berger erlaubt sie es den Verurteilten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und helfe auch, das Infrastrukturproblem zu lösen. Denn seit Jahren gilt die Haftanstalt in Schrassig als überbelegt. Ursprünglich für maximal 590 Insassen konzipiert, sitzen aktuell mehr als 600 Personen in Schrassig. 2008 waren es gar 700 Personen, wie Vincent Theis, Leiter der Haftanstalt, der Zeitschrift forum sagte. Diese Überlastung gilt mit als Grund für die fast schon regelmäßigen Meutereien wie zuletzt vor wenigen Wochen.

Zudem sitzen weiterhin U-Häftlinge, bei denen die Unschuldsvermutung gilt, zusammen mit verurteilten Straftätern. Knapp die Hälfte der Insassen in Schrassig seien U-Häftlinge, so Braz. Mit dem Bau der Untersuchungshaftanstalt in „Uerschterhaff“ in Sanem, die 2022 in Betrieb genommen werden soll, soll dieser Missstand behoben werden. Danach soll auch Schrassig komplett renoviert werden, so Braz.

Die Reform definiert auch die Bewaffnung und die Formen psychischer Gewalt, die von den Gefängniswärtern im Falle eines Notfalls ausgeübt werden kann. Ziel sei es, die Sicherheit der Wärter, aber auch der Insassen zu garantieren.

Gilles Roth (CSV) bedauerte dabei, dass die Wärter in Zukunft nicht auf sogenannte „Taser“ zurückgreifen könnten. Die Justizkommission ist jedoch zum Urteil gekommen, dass die Waffe im Zweifel zu gefährlich sei.

Jean
6. Juli 2018 - 8.28

Vielleicht baut Gambia nur vor.Für den schaffenden und Steuerzahler hatte ja Gambia bis jetzt nicht viel übrig.

Lassner
6. Juli 2018 - 0.17

"Bewaffnung und die Formen psychischer Gewalt, " Psychische Gewalt ist Isolation, Drohungen, Nötigungen und Angstmachen, Beschimpfungen, Abwertungen und Diffamierungen usw. Ich glaube nicht, dass das der Sinn der Reform ist.

Jacques Zeyen
5. Juli 2018 - 16.56

Zu Zürich haten se mol een Vergewalteger "resozialiséiert".Deen huet vun sengem Psy dann och prompt Congé de Confiance kritt.Just laang genuch fir owes rëm een klengt Kand ze mësshandelen. Sou kann ëtt goen wann d'Gesellschaft d'Gesiicht net wëll verléieren.Ech erënneren och un de Fall Crèche vun Waasserbëlleg,wou een bekannten "Dingo" vun Manternach zougeschloen hat.Wor och a Behandlung(Resozialiséierung).Wann et engem Kriminellen am Bing besser geet wéi dobaussen,wou en säi Mann muss stellen,dann ass de choix jo schnell gemaach. Schöne Neue Welt.(A.Huxley,nët Hugo)

Muller Guy
5. Juli 2018 - 15.51

Nemmen lauter gut Iddien. Firwat net och nach een Steeren-Restaurant, Piscine, Solarium, Sauna an, ganz wichteg, een Reesbüro.