Luxemburger Nichtwähler werden nicht belangt – und nicht erfasst

Luxemburger Nichtwähler werden nicht belangt – und nicht erfasst

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Als am 8. Oktober in den 105 Gemeinden Luxemburgs neue Gemeinderäte gewählt wurden, waren 284.577 Menschen zur Teilnahme aufgerufen – allerdings nicht nur im Sinne einer freundlichen Einladung: Schließlich herrscht in Luxemburg Wahlpflicht. Doch das hielt weit über 30.000 Menschen nicht davon ab, dem Wahllokal fernzubleiben – obwohl Wahlmuffeln ohne stichhaltige Entschuldigung Strafen bis zu 1.000 Euro drohen.

Die Sozialisten wollten von der Regierung wissen, inwiefern die Staatsanwaltschaft tatsächlich im Fall von Artikel 90 des Wahlgesetzes ermittelt hat. Demzufolge soll nämlich auf kommunaler Ebene eine Liste derjenigen Nichtwähler erstellt werden, die ohne nachvollziehbare Begründung dem Wahllokal ferngeblieben sind.

Zu einer solchen Auflistung zu kommen, wird aber gar nicht mehr versucht – so hat, knapp zusammengefasst, die Regierung die parlamentarische Anfrage beantwortet.

Regierung sieht keinen Grund zur Besorgnis

Im Detail heißt es, dass vergleichende Analysen ergeben hätten, dass die Anzahl der Nichtwähler von Wahl zu Wahl schwanke, allerdings ohne allgemein alarmierenden Trend: So ließe sich nicht feststellen, dass immer weniger Menschen wählen gehen würden. Worin sich diese Gewissheit begründet, wird allerdings aus der Antwort nicht ersichtlich: Konkrete Zahlen fehlen darin ebenso wie Quellenangaben. In den öffentlich zugänglichen Daten sind die Nichtwähler jedenfalls nicht konkret aufgeführt.

Premierminister Xavier Bettel (DP), Justizminister Felix Braz („déi gréng“) und Innenminister Dan Kersch (LSAP), die gemeinsam für die Antwort verantwortlich sind, erklären aber, dass man nicht einfach davon ausgehen dürfe, dass alle, die am Wahltag keinen Zettel „dans l’urne“ geworfen haben, darum auch Wahlverweigerer sind. Schließlich seien schon die Briefwähler nicht in der entsprechenden Menge enthalten – ebensowenig wie über 75-Jährige, für die die Wahl nicht mehr verpflichtend ist. Allein diese Gruppe umfasse im Land etwa 45.000 Menschen.

Letztendlich sei aber Tatsache, dass die letzten strafrechtlichen Verfolgungen wegen der Verletzung der Wahlpflicht in den Jahren 1963 und 1964 stattfanden. Solche Klagen würden schließlich auch einen sehr großen Aufwand bedeuten, denn alle betroffenen Personen müssten von den zuständigen Behörden, also zunächst von der Polizei, einzeln befragt werden, bevor eine strafrechtliche Verfolgung anlaufen könne.

Phänomen der Nichtwähler

Der LSAP-Fraktionschef Alex Bodry hatte die parlamentarische Anfrage gestellt, weil er das Phänomen der Nichtwähler genau analysieren möchte. „Zumindest ist jetzt klar, dass die Staatsanwaltschaft seit mehr als 50 Jahren nicht einmal eine Erhebung der unentschuldigten Wähler vornimmt“, erklärt Bodry auf Anfrage des Tageblatt. Es bestehe Handlungsbedarf. „Wenn die Regierung weiter passiv bleibt, sollte das Parlament handeln.“ Bodry bringt eine punktuelle Reform des Wahlgesetzes ins Spiel. „Die Debatte ist jetzt eröffnet“, sagt der LSAP-Politiker.

K1000
24. November 2017 - 20.10

Genau richtig !!! Ein Bleistift hat genauso wie ein Radiergummi nichts in einem Wahlbüro zu suchen, ausser man will bewusst betrügen. Alles wird digitalisiert..... nur die Wahlen nicht !!!

Marius
24. November 2017 - 18.34

Natürlich darf man die Polizei belügen, und sogar die Justiz. Prinzipiell dürfen sie jeden belügen, wenn sie entscheiden, ob in diesem oder jenen Fall es besser wäre zu lügen, statt die Wahrheit zu sprechen. Gute Lügen sollten immerhin gut überlegt sein. Einen Ratschlag den jeder Bürger sich zu Herzen nehmen sollte: 1.) Wer vor dem Richter am besten lügt, der kommt am besten davon. 2.) Vor Gericht niemals seine Schuld eingestehen, denn das kann sie teuer zu stehen kommen. 3.) Keine Angriffsfläche bieten. Lügen sind per Gesetz, prinzipiell nicht strafbar. Naivität wäre hier falsch am Platz.

Charles Feltgen
24. November 2017 - 18.16

Die Zwangswahlen sind nicht demokratisch weil man nur "Ja" und nicht "Nein" sagen kann. Ich vermisse auf dem Wahlzettel die Spalte(n) wo ich ankreuzen kann welchen Kandidaten oder welche Partei ich NICHT haben möchte. Bei einer solchen Gesetzesanpassung (Ja- oder Neinstimmen) würde sich die Wahlbeteiligung vielleicht erhöhen. Ausserdem wären die blanken Wahlzettel ausagekräftiger. Blank = gleichgültig laut Gesetzgeberinterpretation wobei "blank" aber auch heissen kann: Ich habe niemanden gefunden den ich wählen möchte. Es ist auch vom Gesetz her anmassend die blanken Wahlzettel mit den ungültigen in einen Topf zu werfen. Darum: Überarbeitung des Wahlgesetzes.

J.C. KEMP
24. November 2017 - 16.09

So weit ich im Bild bin, ist der Antrag auf Briefwahl ganz einfach. Ein Bekannter hat die Briefwahl angefragt, genehmigt bekommen und musste absolut keine Bescheinigung vorzeigen.

Digitales Zeitalter
24. November 2017 - 15.26

@Francis Wagner Solange wirklich sicher gestellt ist, dass bei der Wahl und beim Auszählen kein "Mauscheln", (dies ohne jemanden persönlich anzugreifen) möglich ist. Dies ist man dem Wähler und der ganzen Welt schuldig,

Francis Wagner
24. November 2017 - 14.55

Tja Marius, es ändert aber nichts an meinem Argument: Selbst wenn ich Trump und Brexit nicht mag, so haben diese beiden Abstimmungen sehr wohl einiges bewirkt. Und mithin ist bewiesen, dass die Aussage "Wahlen ändern nichts" Unsinn ist.

Herzi
24. November 2017 - 14.49

@Hexe Der Mann will doch nur diesem heiklen Thema auf den Grund gehen und Verbesserungen anregen, berechtigt und sogar wünschenswert, besser jetzt wie nie oder erst nach den Wahlen 2018 ...

Max
24. November 2017 - 13.39

@Hexe Im digitalen Zeitalter soll es keine Hexenverfolgung geben. Kaltstellen von Andersdenkenden soll auch der Vergangenheit angehören. Also viel Glück beim Weiterdebatieren " kleine Hexe".

Tom
24. November 2017 - 13.31

@liebe Hexe Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen.

Marius
24. November 2017 - 13.30

Herr Wagner, die Wahl von Trump muss auf sie gewirkt haben wie das rote Tuch beim Stierkampf, und hat bei vielen ihrer Journalisten Kollegen ein Trauma mit bleibenden Schäden ausgelöst. Das ist so meine Impression. Es hat sich mittlerweile aber herausgestellt dass die letzte US Wahl bis dato nicht zum befürchteten Weltuntergang geführt hat. Nur ein Detail der Geschichte sein. Behalten sie einen kühlen Kopf, was den BREXIT betrifft. 2018 werden "the Crickets" noch mal zur Wahlurne schreiten und sich zu etwa 80 % für den Verbleib in der offensichtlich so verhassten EU entscheiden. Sogar die englischen Faschisten und Kommunisten werden mit "Yes" abstimmen, ansonsten es im Königreicht viele Verlierer geben wird und nur wenige Gewinner. Good save the Queen and the englisch Pound. Did I miss anything important?

knujhel
24. November 2017 - 12.54

An all Wahlbüro gi Lëscht gemaach vun de Wieler déi net wiele komm sinn. Déi Lëschte ginn, zesumme mat den agereechten Excusen un de Procureur. Et soll also kee soen, dass d'Nëtwieler net géifen erfaast ginn. D'Wahlgesetz seet dozou am Art. 90: "Dans le mois de la proclamation du résultat du scrutin, le procureur d’Etat dresse, par commune, le relevé des électeurs qui n’ont pas pris part au vote et dont les excuses n’ont pas été admises."

Hexe
24. November 2017 - 11.53

Also liebe Leute,mir hat noch nie jemand meinen Ausweis gefragt,und dabei kennt fast keiner mich.Wenn ich dann behaupte,aber ich war doch anwesend.Was dann?Werde ich dann gehängt oder was. Jetzt kann jeder über mich herziehen,bin hart im nehmen.Wünsche euch allen ein schönes Wochenende.Ciao

Wählerwille
24. November 2017 - 11.38

@Francis Wagner Was wollen Sie damit sagen? Die Wahlen abschaffen und uns dem Diktat verschiedener Machthaber hilflos aussetzen? Das Wahlrecht wurde erkämpft, Ursachenforschung und Analyse der Wahlresultate ist etwas ganz anderes und mit etwas gutem Willen und Sportgeist könnten die Politiker die Wähler auch überzeugen, aber dann ist Schluss mit lustig, keine leere Floskeln, auf Worte Taten folgen lassen, Vetternwirtschaft, Seilschaften und alles was die Bürger wirklich stört schnell beseitigen.

Mars
24. November 2017 - 11.36

Natürlich verändern Wahlen etwas, wenn auch nicht immer zum Besten wobei jeder seine eigene Definition hat von "dem Besten". Aber so spielt eben das Leben !

Luss
24. November 2017 - 11.33

@Klod. An alle selbsternannte "Besserwisser". Die Polizei darf man belügen, das Gericht aber besser nicht ! Aber weshalb einfach machen, wenn es auch kompliziert geht ? Die allgemeine Briefwahl sollte auf einfachen Antrag (also ohne Schikanen) verallgemeinert werden und gut ist's ! Weshalb muss man da ein ärztliches Attest vorlegen ?? Hallo Datenschutz ! Es geht auch niemand etwas an wo und wann man Urlaub macht oder welche Krankheiten man hat ! Wer nicht wählen will wirft aus Trotz einen weißen Zettel ein und damit ist auch niemand gedient !

Francis Wagner
24. November 2017 - 11.00

@ Hermes: Die Katastrophe der Trump-Wahl sowie das Brexit-Desaster - um nur zwei rezente Beispiele zu nennen - müssten doch eigentlich zur Genüge bewiesen haben, dass Wahlen sehr wohl etwas bewirken.

Kred Feup
24. November 2017 - 10.19

Wer sich in die Wahllisten einschreibt, unterliegt auch der Wahlpflicht. Glauben sie nicht alles, was Fred Keup erzählt.

Jeck Hyde
24. November 2017 - 10.14

Jak. 100% richteg. Wahlzwang, heute will man doch hier niemanden mehr zu etwas zwingen!

Digitales Zeitalter
24. November 2017 - 10.04

@K1000 Deshalb schnell neben Bleistift und Papier, auch eine digitale Unterschrift im Wahlbüro um seine Präsenz zu bestätigen. Es geht um viel, schließlich geben wir den Gewählten "carte blanche" unsere Zukunft zu gestalten und dies scheint mir wichtig genug zu sein zur Wahl zu gehen, doch sollte auch jeglicher Gedanke von möglichem Wahlbetrug ausgeschlossen sein, dies hat überhaupt nichts mit Wahlzwang zu tun. Wäre auch wichtig bei Europawahlen wo soviele Menschen Doppelnationalität haben und niemand weiss wie oft sie gewählt haben.

Jos Hermes
24. November 2017 - 9.10

Würden Wahlen etwas verändern, wären sie längst verboten.

A.L.
24. November 2017 - 7.16

P.S.: Zudem sollte man darüber nachdenken, ob nicht doch die elektronische Wahl ermöglicht werden sollte. Dies würde dazu beitragen, dass Mitmenschen ihre Stimmen abgeben können, ohne sich einem langwierigen Antrag zur Briefwahl auszusetzen. Ich finde es unverschämt, dass man quasi dafür “entschuldigen” und begründen muss warum man nicht zur Wahl erscheinen kann oder die Briefwahl vorzieht. Im Nachhinein wird man dann als Nichtwähler obendrein derartiger Kritik ausgesetzt. Das Fordern nach Strafen erscheint mir jedenfalls sehr kindisch und nicht zeitgemäss. Das Wahlsystem ist veraltet und sollte schleunigst reformiert werden.

A.L.
24. November 2017 - 6.56

@Marius Ich glaube Sie haben zu viel in meine Aussage hineininterpretiert, was ich so nicht gesagt habe. Ich unterscheide nicht zwischen richtigen und falschen Gewählten und habe keinerlei Eigenschaften bewertet. Es wird bloss immer behauptet, Nichtwähler oder Abwesende wären die grössten Nörgler an den Wahlresultaten. In deren Augen würden dann unliebsam Gewählte dann eben als die “falsche” Wahl gesehen. Ob die Nichtwähler und Abwesenden sich wirklich so verhalten bleibt dahingestellt und kann ebenfalls nicht dokumentiert werden. Ich wolte mich eigentlich nur gegen die üblichen Klischees, die in diesem Zusammenhang verbreitet werden, zur Wehr setzen. Mitmenschen, die den Wahlen fernbleiben haben bestimmt ihre Gründe und sollten von den Wählern nicht pauschal mit unkompletten und schwer nachvollziehbaren Zahlen und Aussagen als Wahlmuffel “be- oder verurteilt” werden. Der Artikel lässt darauf schliessen, dass einige Leute diese Klischees bedienen.

Serenissima, en Escher Jong
24. November 2017 - 6.05

Marius, sie haben formal juristisch gesehen Recht, weil Luxemburg die Menschenrechtskonvention unterschrieben hat darf es keinen Wahlzwang mehr geben, und klar ist wenn jemand vor das Gericht in Straßburg ziehen sollte wäre es aus mit dem Wahlzwang , daran besteht kein Zweifel weil Wahlzwang im Gegensatz zu der Konvention steht die Luxemburg aber unterschrieben hat.....deshalb hütet sich auch die Justiz etwas gegen Wahlverweigerer zu unternehmen....wegen der Blamage vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, nur sollten die politischen Parteien die Hypokrisie aufgeben und das Wahlgesetz einfach aendern..,aber nicht rumlabern wie Herr Bodry das tut, den alle wissen Bescheid..nur uns will man fuer dumm verkaufen. Ich gehe schon seit Jahren nicht wählen, seit meiner Studentenzeit...

Klod
23. November 2017 - 22.58

Zu schnell geklickt. Man kann sich bloß schaden, wenn man der Polizei antwortet, niemals nützen. Entweder man sagt: "Ich habe doch gewählt." heißt das, man hat die Polizei belogen, was selber eine Straftat darstellt Oder man sagt:" Ich habe mich verschlafen, nicht daran gedacht etc" das heißt auf Polizeideutsch "Geständnis".

Klod
23. November 2017 - 22.54

Da man auf Fragen der Polizei nicht antworten muss und besser auch nicht sollte, müsste das doch Ruckzuck erledigt sein.

K1000
23. November 2017 - 22.52

Für mich ist die Sache ganz einfach zu erklären : Wenn man die "wählenden" und die "nicht wählenden" zusammenrechnet müsste man zu einem Ergebnis kommen das relativ nahe an der Zahl der "wahlberechtigten" liegen müsste ! Wenn man das jedoch nicht tut kann das nur einen Grund haben : Dem Wahlbetrug Tür und Tor zu öffnen !! Ein Schelm wer Böses dabei denkt !!!

Jak
23. November 2017 - 20.44

Wir sollten überhaupt mehr von Rechten statt von Pflichten reden. Wenn ich wählen will,dann habe ich das Recht dazu. Wenn ich mich nicht interessiere,dann kann niemand mich zwingen zur Wahl zu gehen. Bestenfalls würde ich (gehorsamst) vorstellig werden,aber dafür einen ungültigen Wahlzettel abgeben. Wer hat was davon? Also Herr Bodry sollte sich Gedanken machen ob man den " Wahlzwang " nicht abschaffen sollte, wie übrigens in vielen demokratischen Ländern üblich.

Marius
23. November 2017 - 20.27

PS. Ungültig wählen heisst sich der Stimme enthalten. Im Endeffekt beeinflusst diese Verhaltensweise das Endresultat trotzdem.

L.Marx
23. November 2017 - 20.22

Das ist so nicht korrekt. "Ausländer" haben, wenn sie eine Reihe von Kriterien (u.a. Mindestaufenthaltsdauer in Lux.) erfüllen das Wahlrecht. Wenn sie sich dazu entscheiden, dieses Recht zu nutzen und sich in die Wählerliste ihrer Wohngemeinde einschreiben wird daraus eine Pflicht. Genau wie für die Luxemburger auch. Für den Rest haben Sie natürlich Recht. Nur sind es meist dieselben die gar nicht zur Wahl gehen, die sich danach aufregen dass im Gemeinderat die falschen Leute sitzen.

Marius
23. November 2017 - 20.13

Lieber Herr A.L. Wenn sie nicht zur Wahl erscheinen, ist dies der Ausdruck dessen, dass sie nicht von Ihrem Recht Gebrauch machen wollen oder können. C'est tout. Ihre sehr bizarre Feststellung von den falschen Gemeindevätern ist doch wohl nicht ihr Ernst. Es gibt also ihrer Meinung nach "richtige" und "falsche" Gemeindeväter. Verraten sie uns doch welche Eigenschaften die guten Gemeindeväter haben müssten um als solche erkannt zu werden. Welcher Partei sollen sie angehören und welche Diplome sollten sie aufweisen, oder welche sexuelle Tendenz sollten sie angehören. Klären sie den unmündigen Bürger schleunigst auf. Hierzulande gibt es sowohl das Wahlrecht für alle, als die gesetzliche Wahlpflicht. (Wahlzwang) Die Luxemburger Regierung wird sich hüten einen einzigen Bürger, der seiner Pflicht nicht nachkam gerichtlich zu belangen. Es wäre mit grosser Wahrscheinlichkeit das Ende des Wahlzwangs hierzulande, wenn sich nur ein einziger Bürger beim Europäischen Gerichtshof beschweren würde. Der Wahlzwang gehört nicht zu den demokratisch-rechtlichen Gepflogenheiten einer Demokratie. Das hat die CSV sowenig kapiert wie die LSAP oder die DP. Meine Empfehlung ans Publikum ist folgende: Wenn sie glauben nicht zur Wahl gehen zu müssen, bleiben sie zu Hause hinter dem warmen Herd und widmen sie sich einer sinnvollen Aufgabe.

Keine Tombola
23. November 2017 - 20.03

Irgendwie gefällt mir das überhaupt nicht. Es gibt doch Listen und Stimmzettel, die übriggebliebenen Stimmzettel müssten doch einer zusätzlichen strengen Kontrolle unterzogen werden und unter Verschluss kommen, und jederzeit vorzuzeigen sein auch wenn der Wahlverweigerer nicht belangt wird.

A.L.
23. November 2017 - 19.05

Ich war in Ferien und abgemeldet, bekam jedoch keine Empfangsbestätigung. Ich gehe davon aus, dass Entschuldigungen auch nicht erfasst werden. Die Zahl von 30.000 erscheint mir doch etwas hoch, und sollte doch auf 29.999 reduziert werden ... Ist es wirklich schlim wenn Menschen, die nicht wählen wollen, eben nicht zur Wahl erscheinen. Selbst schuld wenn dann die falschen Gemeindeväter und -mütter das Zepter schwingen ... Ausserdem gibt es ja noch ausländische Bürger, die ein Wahlrecht haben, die Luxemburger die Wahlpflicht. Demnach gibt es zweierlei Menschen in Luxemburg und einen Unterschied, der auf der Staatsangehörigkeit basiert. Ob eine strafrechtliche Verfolgung überhaupt vor Gericht durchzusetzen ist, bleibt fraglich.