PressefreiheitLuxemburger Journalistenverband warnt: Berichterstattung über den Hof muss frei bleiben

Pressefreiheit / Luxemburger Journalistenverband warnt: Berichterstattung über den Hof muss frei bleiben
Schloss Berg ist die Hauptresidenz des Großherzogs Foto: Editpress/Alain Rischard

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Der Journalistenverband ALJP „wundert“ sich am Mittwochnachmittag über den Gegenwind, der Pressevertretern in Luxemburg bei der Berichterstattung über den großherzoglichen Hof entgegenweht. Der Verband warnt vor „Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Luxemburg“.

Dass Journalisten nach einem kritischen Artikel ebenfalls kritisiert werden, ist selbstverständlich – das schreibt die ALJP („Association luxembourgeoise des journalistes professionels“) am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Der Luxemburger Journalistenverband bezieht darin Stellung zu dem von Großherzog Henri verfassten offenen Brief vom vergangenen Montag. Dass die Berichterstattung über mutmaßliche Missstände am Hof vom Großherzog als „Attacke“ gegen seine Ehefrau charakterisiert würde, sei problematisch: „Das Haushaltsgesetz sieht keinen speziellen Posten für die Ehefrau des Großherzogs vor“, schreibt die ALJP. „Wie in anderen Ländern sollte es daher selbstverständlich sein, dass der Hof Rechenschaft über Ausgaben ablegt, die Steuerzahlende bezahlen müssen.“ 

Auch die Natur des Schreibens beschäftigt den Journalistenverband. Der Brief von Henri trägt kein Wappen und ist auf neutralem Papier geschrieben – das werfe die Frage auf, ob er nicht privater Natur sei. Die luxemburgische Verfassung sehe vor, dass Veröffentlichungen des Großherzogs mit der Regierung abgesprochen und gegengezeichnet werden müssen. Es sei unklar, ob der Brief nur die private Meinung des Staatschefs widerspiegele.

Konnte ein Reporter den Waringo-Bericht schon lesen?

Die ALJP zitiert zudem den Adelsberichterstatter Stéphane Bern. Dieser hat gegenüber RTL erklärt: „Je peux vous dire qu’à aucun moment dans le rapport on ne met en cause la Grande-Duchesse Maria Teresa.“ Laut der ALJP deuten die Aussagen darauf hin, dass Bern „privilegierten Zugang“ zu dem bisher unveröffentlichten Waringo-Bericht haben könnte, den „bislang weder die Regierung noch die Abgeordneten geschweige denn die hiesige Presse kennt“.

Letztlich warnt die ALJP vor „Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Luxemburg“: Ein ADR-Politiker „polemisiert auf Facebook gegen die Berichterstattung“ und sehe „radikale Kräfte“ am Werk, die Kirche, Kultur, Traditionen, Familien und andere Werte angriffen. Journalisten würde somit implizit vorgeworfen, das „traditionelle Luxemburg“ abschaffen zu wollen. Solche Argumentationen seien in Ländern unter autoritären Politikern gang und gäbe. 

Pressefreiheit bleibe hierzulande ein Rechtsgut von Verfassungsrang. „Ohne die Kontrollfunktion der Medien kann eine Demokratie nicht funktionieren“, schreibt die ALJP. „Inhaltliche Kritik ist immer angebracht, nicht aber pauschale Verunglimpfungen und Verschwörungstheorien.“

J.Scholer
31. Januar 2020 - 11.55

@Romano: Ich beziehe mich auf den Artikel 2 der Menschenrechte . In diesem Artikel über die Diskriminierung wird neben Religion,Hautfarbe,...der Stand explizit erwähnt.

Drummer
31. Januar 2020 - 10.33

Eng Kontrollfunktion vun de Medien???? Sidd se elo an der Kanalstrooss total vum Grössenwahn gedriwwen?

Romano
31. Januar 2020 - 9.30

J.Scholer "... der Menschen egal welchen Standes,…" Welchen Standes? Dir mengt also et géifen nach Stänn ginn? Uewen déi Adeleg an de Pöbel ënnen am Dreck? Schafft Dir um Haff?

Leila
30. Januar 2020 - 14.55

@de Maulkuerf Schreiben Sie ruhig weiter, vielleicht ist mal was Sinnvolles dabei...

J.Scholer
30. Januar 2020 - 11.41

@Zeyen: Wir sollten vieles hinterfragen, auch Kritik ausüben wenn es unser Überzeugung nicht genehm ist , allerdings sollten wir auch die nötige Toleranz und die Menschlichkeit besitzen den Standpunkt, die Ansicht anderer Menschen zu respektieren. Ich habe bewusst auf die Menschenrechtscharta hingewiesen , die für mich über unserer Verfassung, unserer Gesetzgebung steht und in diversen Artikel wird eben jene Meinungsfreiheit , die Rechte ,.... der Menschen egal welchen Standes,.... hingewiesen. Ich finde es legitim , auch wenn Sie oder Ich nicht mit dem Standpunkt des Hofes übereinstimmen , dass der Großherzog seine Frau zu verteidigen versucht. Ich glaube dies müsste in jeder Beziehung so gehandhabt werden, also nicht falsch. Als denkender Mensch stelle ich mir auch die Frage , hinterfrage nach diversen Aussagen verschiedener Politiker, ob hier nicht versucht wird durch die Hintertüre die Monarchie auszuhebeln. Mag sein , dass ich falsch liege, ein Ding der Unmöglichkeit ist es nicht.

Jacques Zeyen
30. Januar 2020 - 9.24

Die freie Meinungsäusserung ist ein großes Geschenk der Demokratie.Über den Wert dieser Äusserungen muss allerdings immer kritisch nachgedacht werden. Wer sich Vorteile verschaffen will oder Unwahrheiten salonfähig machen will,sollte entlarvt werden. Der gesellschaftliche Status des Edelmannes ( König etc.) ,solange er noch toleriert wird,darf ihm keine Narrenfreiheit verleihen.

J.Scholer
30. Januar 2020 - 8.26

Weder liegt es mir nah das Vorgehen der Journalisten zu kritisieren , die Pressefreiheit ist heilig, noch möchte ich mich zum Standpunkt der Monarchie oder Republik äussern , allerdings betrachte ich den Großherzog als Mensch, dem man das Recht der Verteidigung , Meinungsfreiheit über die Verfassung hinaus gestellten Menschenrechte zuerkennen muss.Demnach hauptsächlich den Artikel 19 über die Meinungsfreiheit. Ebenfalls möchte ich auf die Artikel 2/6/7/12/16 der Menschenrechte hinweisen, die jedem Menschen egal welchen Standes Rechte zusprechen. Transparenz, Informationspflicht stimme ich zu , die Pressefreiheit als wichtiger Bestandteil einer Demokratie , allerdings glaube ich , dass man in diesem Fall unnötige Diskussionen führt ob dieser Brief rechtens ist , anstatt sich auf die eigentliche Thematik des Disfunctioneren der Infrastruktur des großherzoglichen Hofes zu konzentrieren. Wenn unsere Demokratie nicht mehr die Toleranz aufbringt der Gegenseite die selben Rechte zuzugestehen, auch wenn deren Meinung , Vorgehen uns nicht passt, hat auch hier schon der vor Tagen zitierte Individualismus des Luxemburgers Überhand genommen.

de "fräie Geescht" aus onser Hémecht
29. Januar 2020 - 21.24

Bienvenido en la dictature cubana de la senora Mestre Batista! sou en Batista Diktator gouf et jo schon 1x op Cuba, awer net ze Lëtzebuerg! Ons Meenungsfräiheet an Pressefräiheet ass ons helleg, a bleiwt sou!!! Basta, immediatamente, senora Mestre Batista... y su esclavas ! Mir sangen jo datt mir"de fräie Geescht" hunn, abee mir behalen en och weider, och ouni monarchie médiévale.

Le méchant
29. Januar 2020 - 20.10

Die Pressefreiheit muss absolut sein. Die ALJP hat recht, in jeder Hinsicht, wir wollen keine Zensur, auch nicht vom Hofe...

Lieser vun fräier Press
29. Januar 2020 - 19.04

Alles wat lo vum haff kennt, gett lo op spuenesch geschriww, diktat vun der cubana..., da sinn di meescht Lëtzebuerger jo mol schon d'office ausgeschallt... :)

de maulkuerf
29. Januar 2020 - 18.55

hei, do waren der 2 gestuerwen a, well se net ganz brav waren am Liewen, koumen se an d'Hell do haten se de choix vun zwou Méiglechkeeten wéi et dann elo sollt weider goen dé éicht Méiglechkeet war, de ganzen Dag buerféiss iwwert gliddech Koule laafen oder an enger Piscine bis zum Hals am Schéi.s stoen se hun sech do fiir d'éi 2'd Propose decidéiert se stungen dun eng véirel Stonn matten dran do soot den Däiwel Alles setzen d'Paus ass riwwer

Guy Namenlos
29. Januar 2020 - 18.53

Liegt hier der Tatbestand "Lèse-majesté" vor?

J.Scholer
29. Januar 2020 - 18.46

Natürlich sollte die Berichterstattung den Gepflogenheiten unserer Demokratie entsprechen, Transparenz angesagt sein ,.Doch ebenso muss all Mensch, egal welcher Stellung gleich , welcher Gesetzen ,Verfassungen er unterliegt das Recht haben und dies auf Basis der Menschenrechte sich oder seine Familie zu verteidigen. Art.2 , Art.18,Art.19.Oder , und das kann ich nicht von unseren Journalisten, unserer Politik nicht glauben, sie stellen unsere Gesetze, Verfassung über die Menschenrechte.