Prozess in Luxemburg: Zuhälter verkauften Tänzerinnen für Sex an Gäste

Prozess in Luxemburg: Zuhälter verkauften Tänzerinnen für Sex an Gäste
Nach dem Kauf einer überteuerten Flasche Champagner durften die Gäste mit einer der Tänzerinnen in separate Zimmer verschwinden. Symbolfoto: dpa

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Am Dienstag mussten sich der Barbesitzer Vitantonio L., seine Frau Mariya sowie die drei Kellner André C., Alin Z. und Michele B. in erster Instanz dafür verantworten, im „Cabaret Le King’s Club“ in der Straßburger Straße Zuhälterei betrieben zu haben.

Mit der klassischen Masche, durch den weit überteuerten Ankauf einer Flasche Champagner mit einer der Tänzerinnen in separate Zimmer verschwinden zu können, sollen die Beschuldigten die Prostitution in ihrem Lokal nicht nur zugelassen, sondern gar gefordert haben.

110.000 Euro Bares

Bei einer Hausdurchsuchung Anfang 2012 waren nicht weniger als 110.000 Euro an Bargeld in einem Panzerschrank gefunden worden. Laut öffentlicher Anklage nutzten die fünf Angeklagten die prekäre Lage der betroffenen Mädchen aus, um sich an ihnen zu bereichern.

Der Besitzer und seine Frau wurden in erster Instanz zu je drei Jahren Haft mit 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zwei der Kellner erhielten eine Strafe von zwei Jahren Haft, wovon zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden, und Michele B., der nur kurz im „Le King’s Club“ arbeitete, bekam ein Jahr auf Bewährung.

Insgesamt wurden Geldstrafen in Höhe von 25.500 Euro verhängt. Diese wiesen die Verteidiger der Angestellten jedoch gestern nicht nur zurück, sondern forderten auch noch Freispruch. Ihnen zufolge sollen die drei Kellner keine Extrazahlungen bekommen haben und heute ausnahmslos ohne Arbeit sein.

Zeugen sagen aus: Mädchen hatten Sex für Geld mit ihnen

Der Verteidiger der Frau erklärte gestern in Berufung zudem, dass die Prostitution – wenn überhaupt – außerhalb des Lokals stattgefunden haben soll. Dazu gebe es konkrete Zeugenaussagen. Vier Zeugen sagten aus, auf Wunsch der Mädchen entgeltlichen Sex mit ihnen gehabt zu haben.

Laut Verteidigung seien die Ermittlungen auf die Klage eines Mädchens zurückzuführen, das von Alin Z. geschlagen worden sein soll. Bei der Sittenpolizei soll sie die Gelegenheit genutzt haben, sich mit Vorwürfen am Milieu zu rächen, meinte der Anwalt, der auch auf Freispruch plädierte.

Da der Besitzer und seine Frau zu Beginn der gestrigen Sitzung bereits separat wegen Menschenhandels und Prostitution zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurden, plädierte der Anwalt abschließend auch noch auf die Zusammenführung beider Streitsachen. Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

Von Carlo Kass