Luxemburg-Wahl: Rückzug der Phantom-Liste von Demokratie „nicht mehr möglich“

Luxemburg-Wahl: Rückzug der Phantom-Liste von Demokratie „nicht mehr möglich“

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Die Kandidaten der Liste „Demokratie“ müssen sich zur Wahl stellen. Eine Rücknahme der Liste ist nicht mehr möglich.

Man werde dann die Listen einfach zurückziehen, meinte die Sprecherin von Liste 9 „Demokratie“, Sonja Holper, am Dienstagabend. Zuvor hatten sich Bürger darüber überrascht gezeigt, dass ihr Name auf der Liste steht. Die Gruppe hatte vor Kurzem vollständige Kandidatenlisten für die Wahlbezirke Zentrum und Süden deponiert. Bei der Annahme sei alles regelkonform gewesen, so ein Sprecher des regionalen Wahlbüros Süden gegenüber Tageblatt am Dienstag.

Änderungen an den Listen sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu deren Hinterlegung nicht mehr möglich. Das Wahlgesetz schreibt einen Zeitraum von mindestens 60 Tagen vor dem Wahltag als Stichtag zur Hinterlegung der Listen vor. Ist die 60-Tage-Frist einmal vorbei, kann eine Liste nicht mehr abgeändert werden. Folglich kann sie auch nicht mehr zurückgezogen werden.

Die Frist ist verstrichen

Die Frist sei am 16. August verstrichen, heißt es in einer Mitteilung der Präsidentin des zentralen Wahlbüros und Präsidentin des Bezirksgerichts Luxemburg, Joséane Schroeder, und des Präsidenten des regionalen Wahlbüros Süden, Georges Muhlen, am Mittwoch. Die Gruppierung „Demokratie“ hatte ihre Entscheidung, sich nicht an den Wahlen zu beteiligen, am 21. August per Kommuniqué bekannt gegeben.

Änderungen an der Kandidatenliste von „Demokratie“ wären demnach noch vor Ablauf dieser Frist möglich gewesen. Personen, die ihren Namen irrtümlicherweise in der Liste lasen, hätten sich durch Einschreibebrief an den Präsidenten des Wahlbüros davon distanzieren können.

Wenn die Wähler und Wählerinnen am 14. Oktober in die Wahlkabine gehen werden, werden sie folglich einen Wahlzettel in der Hand halten, auf dem auch Nicht-Kandidaten stehen werden. Ernsthafte Folgen auf den Wahlausgang dürfte dies nicht haben. Es sei denn, eine der angeführten Personen würde wider Erwarten doch noch gewählt.

Chamberausschuss prüft Wahl

Die neu gebildete Abgeordnetenkammer müsste sich der Angelegenheit annehmen. Ohnehin sieht das Parlamentsreglement vor, dass eine per Los zusammengesetzte Kommission während der ersten Parlamentssitzung die Wahl auf etwaige Unregelmäßigkeiten prüft. Sollten „Demokratie“-Abgeordnete aufgrund einer Irregularität auf die Kandidatenliste gelangt sein, würde sich die Frage stellen, was mit ihren Mandaten geschehen soll.

Eine Antwort darauf gibt das Wahlgesetz derzeit nicht. Ebenso, wie es andere Fragen offen lässt. So kann es schon vorkommen, dass Personen unter einem leicht abgeänderten oder unvollständigen Vornamen als den auf dem Personalausweis angegeben kandidieren. Was in einem Wahlbüro durchgeht, könnte vom Präsidenten eines anderen regionalen Wahlbüros als Anlass genommen werden, die Kandidatur zurückzuweisen. Absprachen zwischen den einzelnen Wahlbüros darüber, welche Dokumente zur Identitätsprüfung der Kandidaten herangezogen werden, hat es dem Vernehmen nach nicht gegeben.

Welches Dokument wurde unterschrieben?

Doch zurück zur „Demokratie“-Liste. Die zu Recht empörten Bürger gaben an, keine Kandidaturerklärung unterschrieben zu haben. Unter welchem Dokument haben sie ihre Unterschrift dann gesetzt? Wie landete ihre Unterschrift unter der Kandidaturerklärung? Unregelmäßigkeiten will das regionale Wahlbüro Süden nicht festgestellt haben.

Die Ereignisse um die Liste „Demokratie“ dürften eine Überarbeitung des Wahlgesetzes zur Folge haben. Eine Reform dränge sich auf, meint u.a. LSAP-Fraktionschef Alex Bodry. Vorerst werden die Wähler in seinem Bezirk die Wahl zwischen acht normalen Listen und einer „Phantom-Liste“ haben.

J.C. KEMP
24. August 2018 - 12.24

Nir föllt dazu nur das Einsteinzitat von der Unendlichkeit des Universums ein. Ob es von ihm ist, sei mal dahingestellt, aber etwas ist schon dran!

L.S
23. August 2018 - 10.24

Dozou kann ech naischt soen. Jiddefalls net ons Institutiounen an och net aaner Onbedeelegter. Et get no enger Wahlgesetzännerung gejaut, mee wei soll dei dann ausgesinn. E Certificat vum Dokter, dass een och daat verstaan huet waat een ennerschriwwen huet ? Wann ech liesen wei a waat dei « Partei » als Communiqué erausginn huet, dann froen ech mech wei dei esou vill Ennerschreften kruten fir an d’Wahlen zougelooss ze gin. Vlaicht ass och de Ministère de l’Education Nationale responsabel ...(zynesch). Et get elo vill Durcherneen gemach, am Enn huet dei Partei jo keng Chance e Setz ze kreien, zum Gleck kann ech do nemme soen.

roger wohlfart
23. August 2018 - 10.01

Wien sinn an dësem Fall dann déi Responsabel? D'Täter oder d'Affer ?

Theresia
23. August 2018 - 9.01

ech mengen Letzebuerg ass elo ganz ennen ukomm!!!!

Le Républicain
23. August 2018 - 8.54

Wann dat dote An Afrika passéiert wär géingen si hei all gehässeg Kommentaren ofginn...awer zu Lëtzebuerg...dat ass kee Witz, mee eng Blamage...Schilda lässt grüssen...wien huet esou en topegt Wahlgesetz gebastelt an der Chamber? an de Conseil d'Etat huet neicht gemierkt....

René Charles
23. August 2018 - 6.06

Wéi as ët méiglech dass souvill Leit sou onheemlech 'unbedarft' sin fir sou eppes opzeféiren déi eng, sou eppes sech unhänken ze loosen déi aner? As ët an hirer Jugend nach keen drëtt, véiert, fënneft Schouljoer asw. gin?

L.S
23. August 2018 - 0.07

Waat huet daat da mat Bananerepublik ze dinn? Mat deser Ausso riicht Dir Iech jo geint ons Institutiounen. Erklärt weg fir waat dei solle eng Responsabiliteit an deser Affaire droen. Ech gesin nëmmen e puer Leit, dei visiblement alles ënnerschriwen wat een hinnen dohinner hállt an och nach eng Kopie vun der Carte d’identité matgin. Ech kann net verstoen, dass do irgend en aaneren responsabel wier, ewei dei betraffe Leit selwer.

Carl Hebichon
22. August 2018 - 20.52

D‘ Prozedur vum Wahlbüro misst dann jo awer elo iwwerduecht gin. Et kéint een jo en (ageschriwwenen) Bréif un all Kandidat schecken an dem Kandidat 1 oder 2 Wochen Zäit gin fir seck zreckzezéien. Oder: All Kandidat muss selwer beim Wahlbüro laanscht kommen fir ze bestätegen, dass hien op d Lêscht wëllt. ... oder et gin secher nach aner Méiglechkeeten.

Lucilinburhuc
22. August 2018 - 19.33

Demokratie ? Nomen non est Omen...

roger wohlfart
22. August 2018 - 19.15

Dat kann nëmmen zu Schilda geschéien!

Jimbo
22. August 2018 - 18.06

Bananerepublik! Wei kann esou e Blödsinn bei esou wichtege Sachen iwwerhapt passeieren???

roger wohlfart
22. August 2018 - 18.01

Total absurd! Scheinbare Kandidaten, die anscheinend nicht wissen welches Scheindokument sie unterschrieben haben! Unglaublich ! Das ist gelebte Demokratie oder Demokratie ad absurdum geführt.

jang_eli
22. August 2018 - 17.29

Ich unterschreib dann mal hier .... und wundere mich dass meine Unterschrift verbindlich ist. Ich spiel mal Demokratie, kenne die Regeln aber nicht. ts, ts