Luxemburg: Mann fühlte sich „wie ein Terrorist behandelt“

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Ein 48-jähriger Mann musste sich am Montag unter anderem wegen Beamtenbeleidigung und Trunkenheit am Steuer vor Gericht verantworten. Er versuchte sich herauszureden.

Der Prozess wurde bereits im Jahr 2016 verhandelt. Damals mussten sich drei Personen vor den Richtern verantworten. Der Hauptangeklagte konnte aber damals nicht dabei sein; sein Prozess wurde in seiner Abwesenheit „par défaut“ verhandelt.

Er wurde Ende Juni 2016 zu einer Haftstrafe von 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Eine Angeklagte wurde damals freigesprochen. Die andere Frau musste eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen. Der Mann hat aber Berufung gegen das erste Urteil eingelegt und erschien am Montag vor Gericht.

Die Taten, die ihm zur Last gelegt werden, sollen sich am 11. Juli 2011 sowie am 21. Dezember 2013 ereignet haben. Im Juli 2011 soll der Mann mit seinem Wagen in Beggen zusammen mit seiner Frau und einer gemeinsamen Freundin unterwegs gewesen sein. „Wir waren am Abend ausgegangen und wollten die Freundin nach Hause fahren. Die Polizei stoppte mich jedoch und behandelte mich wie einen Terroristen. Die Beamten zerrten mich aus dem Wagen und legten mir sofort die Handschellen an. Wie einen Sack haben sie mich in den Polizeiwagen geschmissen und mich mit zur Wache genommen. Ich weiß nicht, was ich getan haben soll“, meinte der Beschuldigte.

Die Beamten aber schilderten das Tatgeschehen etwas anders: Der Mann soll in Schlangenlinien, viel zu schnell und ohne Licht gefahren sein. Auch als die Polizisten den Mann gestoppt haben, soll er keineswegs kooperiert haben. „Der Mann hat uns mit Füßen getreten, geschlagen und mehrere Male beleidigt. Wir mussten sogar Pfefferspray einsetzen, um die Situation unter Kontrolle zu bekommen“, meinte ein Beamter im Zeugenstand. Ein zweiter bestätigte diese Aussagen unter Eid.

Dem 48-jährigen Angeklagten wird zudem vorgeworfen, am 21. Dezember 2013 die Windschutzscheibe eines Wagens im Bahnhofsviertel eingeschlagen zu haben. Als die Polizei den Mann nach dieser Tat schnappte, soll er laut den Polizisten erneut ausfallend geworden sein und die Beamten mit folgenden Worten angegriffen haben: „Ich war Schiffskapitän in meiner Heimat und habe dort mit einer Schere eine Person aufgeschlitzt. Das Gleiche wird auch euch widerfahren.“ Der Angeklagte gestand, die Windschutzscheibe eingeschlagen zu haben. In Bezug auf die Beamtenbeleidigung sagte er am Montag, dass er sich nicht mehr daran erinnern könne.

Sein Verteidiger Me Roland Michel beantragte Freispruch für ihn. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von 15 Monaten mit eventueller Bewährung sowie eine Geldstrafe. Zudem wurde ein Fahrverbot von 36 Monaten beantragt. Das Urteil wird am 15. März gesprochen.

H.Horst
28. Februar 2018 - 11.04

"Ich war Schiffskapitän in meiner Heimat..." Vielleicht hat er deshalb etwas unorthodox auf der Strasse navigiert

Muller Guy
27. Februar 2018 - 20.05

Polizist sin as wirklech keen interessanten Beruf méi wann enn liest an geseit mat wem déi sech bal all Dag mussen ofgin. Hoffentlech fällt den Richter net op dem sein Theater ran. Sein Affekot deet mir wirklech leed. Firwat hellt hien sou en Client un? As Geld méi wichteg wéi Stolz?