Langzeitparker aufgepasst: Entlang einer Straße parken kann gefährlich sein

Langzeitparker aufgepasst: Entlang einer Straße parken kann gefährlich sein

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Jeden Sommer zur Ferienzeit wird das Langzeitparken, u.a. an den Straßen der Hauptstadt, zu einem Streitthema. Darf man seinen Wagen dort abstellen? Wenn ja: wo und wie lange? Hier einige Antworten.

Der Luxemburger Automobilclub hat vor einiger Zeit mit einem Verantwortlichen der Polizei über das Langzeitparken an öffentlichen Straßen, mit besonderem Blick auf die Hauptstadt, gesprochen.

Der Experte betonte, dass Fahrzeuge, die länger als 24 Stunden an öffentlichen Straßen abgestellt werden, grundsätzlich nicht abgeschleppt werden. Die Polizei wird in der Regel nur dann gerufen, wenn der Wagen in einer Parkverbotszone steht, den ordnungsgemäßen Ablauf eines Events (z.B. Markt, Umzug, Kirmes …) stört oder eine Baustelle behindert.

Polizeireglement

Es müssen aber nicht immer 24 Stunden sein, ehe die Polizei eingreift. Die Frist variiert nämlich von Gemeinde zu Gemeinde. Sie wird im kommunalen Polizeireglement festgehalten. Es wird deshalb geraten, sich bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu informieren, wo und wie lange man sein Fahrzeug abstellen darf. In der Hauptstadt ist es verboten, einen Wagen länger als 24 Stunden an öffentlichen Straßen an einer Stelle zu parken oder abzustellen.

Wenn eine Gemeinde nun aus einem bestimmten Grund für eine definierte Dauer ein Parkverbot anordnet, werden mindestens 24 Stunden vorher Parkverbotsschilder aufgestellt. Diese Frist soll den Fahrzeugbesitzern die notwendige Zeit geben, ihr Auto von dort wegzubewegen. Bei vielen Langzeitparkern stellt dies aber ein Problem dar, weil sie ihren Wagen länger als einen Tag irgendwo abgestellt haben. Sie sehen dann nicht das Verbotsschild. Die Folge: Ihr fahrbarer Untersatz wird abgeschleppt und ist weg, wenn sie ihn nach ihrem Urlaub „abholen“ wollen.

Auch Personen, die von der Kommune eine Anwohnervignette erhalten haben, müssen ihren Wagen umstellen, wenn Verbotsschilder aufgestellt wurden. Auch auf Park&Ride-Plätzen ist diese Regel gültig. Dort parken und einfach in Urlaub fahren kann also Risiken bergen. Die Polizei rät Personen, die keine Garage oder einen privaten Abstellplatz vor ihrem Zuhause haben, sich für die Zeit, wo sie weg sind, eine Abstellmöglichkeit zu suchen, die keine öffentliche Straße ist. So kann man u.a. seinen Wagen bei einem Familienangehörigen oder Freund abstellen. Ist das nicht möglich, soll man seinen Autoschlüssel einer Vertrauensperson aushändigen, die dann regelmäßig nach dem Auto sieht. Sie kann es, falls nötig, wegbewegen.


Es wird teuer

Die Kosten fürs Falschparken variieren. Da aber in der Regel beim illegalen Abstellen seines Fahrzeugs während längerer Zeit mehrere Vergehen zusammenkommen, kann es ein teurer Spaß werden. So werden in Luxemburg-Stadt z.B. 24 Euro fürs Falschparken berechnet. Hinzu kommen aber die Abschleppkosten. Diese schwanken, je nach Uhrzeit, zwischen 190 und 214 Euro. Landet der Wagen in der Kfz-Verwahrstelle, muss der Fahrzeuginhaber zudem 20 Euro pro 12 Stunden auf den Tisch blättern.

Carl Hebichon
13. August 2018 - 8.46

Aus dem Léierbuch „Populismus“: 1. Stell den Staat als Géigner duer (obwuel mir all deen Staat sin) 2. Ennerstell dengem Géigner e béistwellegt Motiv (obwuel hien an desem Fall z.Bsp. just e Chantiet wëllt ufänken) 3. Nenn méi e groussen Problem fir dass deen klengen soll ongeléist bleiwen well dat dech esou géif arrangéiren (obwuel den Staat sech gläichméisseg em all Problemer muss këmmeren. Iwwregen eppes wat onsem Land gudd klappt. Wat Qualitéit vun den öffentlechen Servicer betrëfft, kënnen mir frou sin ennert denen beschten 10% vun allen Länner ze leien)