Kulturschutzgesetz: Die Regierung konnte ihr Versprechen nicht einlösen

Kulturschutzgesetz: Die Regierung konnte ihr Versprechen nicht einlösen

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Die Regierung hatte sich im Koalitionsabkommen eigentlich vorgenommen, ein neues Denkmalschutzgesetz zu verabschieden. Und sie startete ambitioniert, mit Arbeitsgruppen und einem klaren Plan. Doch der Text lässt bis heute auf sich warten. Warum eigentlich?

Im Juli 2015 trat die Arbeitsgruppe für ein neues Kulturschutzgesetz in Luxemburg ein letztes Mal zusammen. 15 intensive Verhandlungsrunden lagen hinter den Vertretern der Zivilgesellschaft, Universität und drei Ministerien. Es wurde um Formulierungen, Paragrafen und Inhalte gerungen. Aber am Ende waren alle zufrieden. Und so waren die beiden Beamten des Kulturministeriums Beryl Bruck und Bob Krieps, die Leiter der Arbeitsgruppe, überzeugt, dass das Gesetzprojekt bald im Parlament vorgetragen wird. Der Text müsse lediglich noch ausformuliert werden – eine Aufgabe von nur wenigen Arbeitsstunden.

Drei Jahre später lässt das Kulturschutzgesetz noch immer auf sich warten. Der Text ist auch nicht auf dem Instanzenweg – er liegt noch nicht einmal vor. Wie kann das sein?
Wer im Kulturministerium nachfragt, erhält keine konkrete Antwort. Noch vor einem Jahr, im September 2017, hieß es, dass der Text spätestens Ende 2017 im Parlament vorgestellt wird. Dann hieß es wiederum, es gäbe Unstimmigkeiten zwischen dem Innen- und dem Kulturministerium bei der Ausarbeitung des Textes. Nichts Ideologisches, rein technische Fragen. Und am vergangenen Freitag hat der Staatssekretär für Kultur, Guy Arendt (DP), dem Tageblatt schließlich gesagt, dass die zuständige Person im Kulturministerium leider lange im Urlaub war und nicht am Gesetz arbeiten konnte. Das wäre zwar „schade“, aber da könne man halt nichts machen.

„Skandalös“

Jochen Zenthöfer, der Vizepräsident von „Sauvegarde patrimoine“, kann das nicht nachvollziehen. Er findet es gar „skandalös“. „Das sind alles Ausreden“, so der Jurist und Denkmalschutzexperte. Zenthöfer hat an den 15 Arbeitsgruppen teilgenommen, half, den Text auszuarbeiten. „Wir hatten uns auf alles verständigt“, so Zenthöfer. Staatssekretär Arendt habe ja nicht umsonst 2015 in einem RTL-Interview angekündigt, dass das Gesetz bald stehen würde.

„Das Kulturschutzgesetz ist keine Herzensangelegenheit der DP“

Manche behaupten, der Wechsel an der Spitze des Kulturministeriums habe den Prozess ausgebremst. Maggy Nagel (DP) habe sich noch halbwegs für das Thema interessiert, Xavier Bettel und Staatssekretär Arendt jedoch weitaus weniger. Zenthöfer hält diese Darstellung für unterkomplex. Er glaubt vielmehr, dass das Gesetz ins Stocken geriet aufgrund einer Mischung von administrativer Überforderung und Desinteresse des Kulturministers. „Das Kulturschutzgesetz ist keine Herzensangelegenheit der DP“, so Zenthöfer.

Jenseits von reinem Denkmalschutz

Dabei drängt es sich geradezu auf, wie nicht nur Zenthöfer findet, sondern auch etwa die Abgeordneten Franz Fayot (LSAP) und Sam Tanson („déi gréng“). Die aktuelle Gesetzgebung geht noch auf das Jahr 1983 zurück. Und seit 2000 (noch unter Kulturministerin Erna Hennicot-Schoepges) wird versucht, ein neues Gesetz zu verabschieden, das den Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts gerecht wird.

Die Protokolle der Arbeitsgruppen haben dabei ein Kulturschutzgesetz vorgesehen, das über ein reines Denkmalschutzgesetz hinaus geht: Es soll erstmals den Schutz von Denkmälern, archäologischen Stätten, beweglichen Objekten (wie Gemälden, Skulpturen, Möbeln) und immateriellem Erbe (wie der luxemburgischen Sprache) sicherstellen.

Luxemburg hat hier, verglichen mit den Nachbarländern, einen immensen Nachholbedarf. So gilt etwa in Deutschland als Faustregel, dass alle Gebäude nach 60 Jahren automatisch unter Denkmalschutz fallen. In Luxemburg hingegen muss ein Gebäude erst als schützenswert definiert werden. Das führt dazu, dass weniger als ein Prozent der Gebäude im ganzen Land geschützt sind. In anderen Ländern beläuft sich der Schutz auf zwei bis sieben Prozent.

Kulturschutz ist Aufgabe des Staates

Für Zenthöfer bildet die Bausubstanz in Luxemburg einen Teil der Landesgeschichte. Die Lebensweise der Luxemburger lasse sich anhand von Bauern-, Arbeiter- oder Bürgerhäusern nachvollziehen. Für viele Mitmenschen sei der Umgang mit Baudenkmälern oft die einzige Erfahrung ihrer eigenen Geschichtlichkeit überhaupt. Man denke nur an die Hochöfen, die Arbeiterkolonien im „Minett“ oder eben auch historische Gebäude wie die Basilika in Echternach. Daher gehe es auch nicht, dass nur nach ästhetischen Kriterien unter Schutz gestellt wird, wie es etwa jahrelang auf Basis von kommunalen Reglements geschah.

Aktuell sind dabei rund 1.300 Häuser geschützt, laut Schätzungen des Abgeordneten André Bauler müssten es jedoch mindesten 5.000 sein. Und eben nicht nur Postkartengebäude wie das Arbed-Schloss, sondern Bausubstanz, die Luxemburg charakterisiert. Das Versagen im Denkmalschutz lässt sich laut Zenthöfer daran festmachen, dass es sogar der CSV zwischen 2008 und 2013 gelungen ist, mehr Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen als der DP in der aktuellen Regierung. Und die CSV-Politik sei alles andere als vorbildlich gewesen.

Wagner
14. September 2018 - 2.09

Macht nicht gerade diese schwierige Geschichte dieses Gebäude zu einem bewahrenswerten Ort?

Jeck Hyde
13. September 2018 - 10.47

Herr Werner, der Gauleiter war unter anderen auch mal Hausherr. Aber was hat das alles mit Denkmalschutz zu tun?

Werner
13. September 2018 - 8.56

Kultur? Ausgerechnet das Arbedsgebäude, das Tausende ausgebeutet, eine Handvoll Leute reich gemacht und alle unsere Gärten im Süden vergiftet hat steht als 'Kultur'-Beispiel hier? Na dann gute Nacht.