Kox vs. Kox: Zwei Brüder wollen ins Luxemburger Parlament – aber nur einer darf

Kox vs. Kox: Zwei Brüder wollen ins Luxemburger Parlament – aber nur einer darf

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Rein hypothetisch: Es kommt zu einer Weiterführung der Dreierkoalition. Nach der Regierungsbildung können sowohl Henri als auch Martin Kox bei den Grünen ins Parlament nachrücken. Eigentlich gute Nachrichten für die Brüder, wenn ihnen das Wahlgesetz nicht einen Strich durch die Rechnung machen würde.

„Les membres de la Chambre ne peuvent être parents ou alliés jusqu’au deuxième degré ni être unis par les liens du mariage; dans le cas où ils sont élus ensemble, il est procédé par tirage au sort à la proclamation du candidat élu“ – so lautet Artikel 131 des Wahlgesetzes. Das bedeutet für Henri und Martin, dass es im Parlament nur einen geben kann.

Am einfachsten wäre es, wenn die Stimmen der beiden verglichen werden könnten. Dem Meistgewählten den Vortritt zu lassen, erscheint logisch. Nur ist das aufgrund der unterschiedlichen Wahlbezirke recht schwer zu ermitteln: Henri Kox trat im kleinsten Wahlbezirk, im Osten, an, während Martin Kox im größten Wahlbezirk, im Süden, auf Stimmenfang ging.

Henri Kox schaffte es, sich als Zweitgewählter der Grünen im Osten mit 5.995 Stimmen gleich hinter der derzeitigen Umweltministerin Carole Dieschbourg zu platzieren. Hinzu kommt, dass der ehemalige Remicher Bürgermeister bereits seit 2004 im Parlament vertreten ist. Martin Kox, sein älterer Bruder, schaffte den Sprung auf den vierten Platz der Grünen im Süden, hinter dem derzeitigen Justizminister Felix Braz, Roberto Traversini und Josée Lorsché, mit 12.474 Stimmen. Er hatte bisher noch kein Mandat im Parlament inne. Werden sich die beiden nicht einig, wird ausgelost, wer von ihnen ins Parlament nachrückt.
„Natürlich haben wir darüber geredet“, sagt Martin Kox am Telefon etwas aufgebracht, als das Tageblatt ihn auf die Problematik anspricht. Mehr sagen, als dass er sich am kommenden Samstag mit seinem Bruder zusammensetzen werde, will er jedoch nicht.

Bei Uneinigkeit wird ausgelost

Henri Kox hingegen ist der Überzeugung, dass sich die Frage, wer von den beiden nachrücken soll, noch überhaupt nicht stellt: „Sobald das der Fall ist, erhalten Sie natürlich alle nötigen Informationen“, schreibt er in einer E-Mail an das Tageblatt. Nach Einigung klingt das Ganze nicht. Ob der Haussegen in der Familie Kox derzeit wohl etwas schief hängt?

Nomi
19. Oktober 2018 - 11.40

Si waerten jo net een Minister oder Staatssekretaer machen vir dat ze emgo'en !!!! Fir dee krommen Tour haalen ech se och nach fir faeheg !

Melody Hansen
19. Oktober 2018 - 10.34

Do hutt der vollkommen Recht, Här Rumé. Do ass mir ee Feeler ënnerlaf.

Jang
19. Oktober 2018 - 10.18

Keiner von beiden. Basta.

Klautchen
18. Oktober 2018 - 21.43

Einer muss den Keller machen

Le républicain
18. Oktober 2018 - 21.34

Diese oligarchischen Strukturen sind normal in einem kleinen Lande...wäre da nicht das Gesetz das dem vorbeugen würde, dann hätten wir Vater, Sohn und Kindeskinder in der CHamber sitzen so wie im Senat im alten Rome.....nur bei uns eben gewählt, aber irgendwie undemokratisch würde ich sagen.....

roger wohlfart
18. Oktober 2018 - 20.08

Deren Angelegenheit. " Un Kox en peut cacher un autre ". Zur Abwechslung vielleicht diesmal der Ältere aus dem Süden.

Charles Rumé
18. Oktober 2018 - 20.05

"Henri Kox trat im kleinsten Wahlbezirk, im Osten, an, während Martin Kox im zweitgrößten Wahlbezirk, im Süden, auf Stimmenfang ging." Sorry Madame Hansen, de Süden ass di gréisst Circonscription an net den Zentrum.

J.C. KEMP
18. Oktober 2018 - 19.43

Die dürfen nicht, aber wenn RichterIn und (Staats)anwältIn kohabitieren geht es. Sind sie verheiratet, geht es nicht. Und warum sollten zwei, die miteinander direkt verwandt sind und evtl schon 30 Jahre kein Wort mehr miteinander gesprochen haben, was ich den Herren nicht wünsche, nicht gemeinsam ins Parlament. Es gibt eben manche Gesetze, die doch ein wenig absurd sind.