Doping: Berufung aufgrund fehlender Unterschrift unzulässig

Doping: Berufung aufgrund fehlender Unterschrift unzulässig

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Am Freitag hat der „Conseil supérieur de discipline contre le dopage“ mitgeteilt, dass die Berufung im Fall des Fußballspielers Emmanuel Françoise unzulässig sei. Dies aufgrund eines Formfehlers, genauer gesagt einer fehlenden Unterschrift, wie das Tageblatt bereits am 24. Oktober exklusiv berichtete.

Vor dem „Conseil de discipline contre le dopage” (CDD) wurde Françoise  am 24. Juli freigesprochen. Die ALAD wollte dieses Urteil nicht akzeptieren und legte Berufung vor dem „Conseil supérieur de discipline contre le dopage” ein. Und hier fiel der Formfehler auf. Das Schreiben der ALAD, in dem sie den CDD oder den CSDD mit einem Dopingfall beauftragen, muss über zwei Unterschriften verfügen. Allerdings war auf dem Antrag für die Berufung lediglich eine Unterschrift.

Dies war übrigens bisher in sämtlichen Fällen so, nur dass niemand darauf aufmerksam wurde und der ALAD nicht bewusst war, dass sie zwei Unterschriften benötigen. Bis auf die Anwälte von Emmanuel Françoise eben.

Zur Erinnerung: Françoise wurde am 14. Mai 2017 im Anschluss an die Partie F91 gegen Fola positiv getestet. Der Franzose, der damals für die Fola auflief und mittlerweile beim Progrès Niederkorn unter Vertrag steht, leidet unter Asthma und ist deshalb auf das Medikament Ventolin angewiesen. Aufgrund einer Asthma-Krise riet sein Arzt ihm dazu Terbutalin zu nehmen, das allerdings seit dem 1. Januar 2017 auf der Doping-Liste steht. Françoise bestritt die Einnahme nicht, erklärte allerdings, dass er das Medikament aus gesundheitlichen Gründen und nicht zur Leistungssteigerung einnahm.

C Schneider
17. November 2017 - 15.31

Anstatt de Kärel ze spären kënnten se e jo ee Joer wéint sengem Asthma krankschreiwen - mat zwou Ënnerschrëfte wuelverstaan.