Junge Demokraten kritisieren Prostitutionsgesetz

Junge Demokraten kritisieren Prostitutionsgesetz

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die jungen Demokraten (JDL) schließen sich beim geplanten Prostitutionsgesetz der CSV und der ADR an: Die Befugnisse der Polizei gehen ihnen zu weit. Der Entwurf, über den schon nächste Woche im Parlament abgestimmt werden soll, stößt immer wieder auf Kritik. Die Regierungsparteien haben sich für einen Zwischenweg entschieden. Die Prostitution bleibt unter bestimmten Bedingungen legal. Was die Opposition stört: In Zukunft kann sich die Polizei bei Verdacht auf Zuhälterei grünes Licht für eine Hausdurchsuchung vom Staatsanwalt holen, statt wie bisher von einem Untersuchungsrichter.

Während Justizminister Felix Braz immer wieder beteuert, es handele sich dabei um Zimmer in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, kritisiert die CSV, dass je nach juristischer Auslegung des Textes auch Privathäuser von der Polizei betreten werden könnten. Dieser Kritik schließen sich die jungen Demokraten nun an: Das Eingreifen der Polizei in geschäftliche oder private Wohnungen ohne konkrete Beweise und ohne einen Beschluss vom Untersuchungsrichter stelle einen Verstoß gegen die Eigentumsrechte von Personen dar, meinen die jungen Liberalen.

„Gewissensentscheidung“ freigeben

Die JDL hätte lieber eine Liberalisierung der Prostitution gesehen, wie sie in Deutschland durchgeführt wurde. Die Tätigkeit der Prostituierten solle als „freischaffender Beruf“ anerkannt werden: „Diesem können sie sowohl bei Haus- und Hotelbesuchen nachgehen als auch in sogenannten Etablissements, in denen sie ein Zimmer mieten können.“ Im Modell der jungen Liberalen würde der Staat die Lizenzen mit zeitlicher Begrenzung an die Etablissements vergeben.

Weil die jungen Demokraten den Entwurf so nicht unterstützen können, fordern sie die Regierung dazu auf, die Abstimmung als „Gewissensentscheidung“ freizugeben. Das bedeutet, dass die Abgeordneten der Fraktionen selbst entscheiden können, ob sie für oder gegen das Gesetz stimmen. In Luxemburg stimmen die Parteien normalerweise „en bloc“ für ein Gesetz. Das bedeutet, dass sich die Fraktion vor der Abstimmung auf eine Haltung einigt und diese dann während der Abstimmung vertritt.

Josy
30. Januar 2018 - 18.23

Mir hunn dach honnerten eidel Kierchen a beschter Lag am Duerf. Do kéinte mer dach e puer Eroszentre installéieren amplaz dass eis Freier alleguer d'Suen op Tréier an d'Industrizon droen.

elodeiblo
30. Januar 2018 - 17.48

" In Zukunft kann sich die Polizei bei Verdacht auf Zuhälterei grünes Licht für eine Hausdurchsuchung vom Staatsanwalt holen, statt wie bisher von einem Untersuchungsrichter." RIP, inviolabilité du domicile. Schéin dass op mannst déi jonk Blo e minimum un Biergerrechtsliberalismus nach an sech hun.

Hl. Franziskus
29. Januar 2018 - 20.17

Dass die von der CSV und ADR sich in Sachen Prostitution gut auskennen überrascht mich nicht, dass die Demokraten sich vor derren Karren spannen lassen verwundert mich aber schon.

Serenissima en Escher Jong
29. Januar 2018 - 15.54

Hausdurchsuchung vom Staatsanwalt?, das ist ein Schritt in den Polizeistaat? Also wie bisher darf nur von einem Untersuchungsrichter angeordnet werden... wie in einem Rechtsstaat eben üblich..... (...)