Israelische Kampfjets nehmen nach Raketenbeschuss Hamas ins Visier

Israelische Kampfjets nehmen nach Raketenbeschuss Hamas ins Visier

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Kampfflugzeuge des israelischen Militärs haben als Reaktion auf Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen Luftangriffe auf Standorte der radikalislamischen Hamas geflogen. Dabei seien am Freitag mindestens 15 Menschen verletzt worden, teilte das palästinensische Gesundheitsministerium mit.

Das israelische Militär erklärte, die Flugzeuge hätten eine militärische Ausbildungsanlage und ein Munitionslager der Hamas bombardiert, nachdem zwei Raketen auf Israel abgeschossen worden seien. Kurz nach den Luftangriffen traf eine dritte Rakete die israelische Stadt Sderot. Dabei wurden Fahrzeuge beschädigt.

Zuvor war es wegen der Entscheidung von US-Präsident Donald Trump zur Anerkennung von Jerusalem als israelische Hauptstadt zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen palästinensischen Demonstranten und israelischen Sicherheitskräften gekommen. Zwei Palästinenser wurden dabei getötet und Hunderte verletzt.

Marius
9. Dezember 2017 - 20.07

Israelische Besatzer? Waren sie schon mal in Nahen Osten? Wissen sie überhaupt wo die Westbank oder der Sinai liegt? Sie spielen sich als Richter und Besserwisser auf und haben von Tuten und Blasen keinen Schimmer Ahnung. In der 3000 jährigen Geschichte des Nahen Ostens gab es zu keinem Zeitpunkt einen Palestinenserstaat and auch kein palestinensiches Volk. Es wird niemals einen Staat geben, mit dem Namen Palestina . Israel wird das zu verhindern wissen. Es geht nicht um die Bibel oder den Koran, es geht um das Überleben des Volkes Israel.

Bernard
9. Dezember 2017 - 17.14

Die umfassendste Rechtsquelle hinsichtlich der heute völkerrechtlich als Kriegsverbrechen zu ahndenden Straftatbestände ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Nach Art. 8 Abs. 2 b) des Römischen Statuts sind u. a. Kriegsverbrechen „(…) schwere Verstöße gegen die (…) im internationalen bewaffneten Konflikt anwendbaren Gesetze und Gebräuche, nämlich jede der folgenden Handlungen: i) vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als solche (…); ii) vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte Wenn also Raketen auf eine israelische Stadt (Sderot) von Gaza aus abgeschossen werden, dann ist dies nicht tolerierbar. Dass bei den Vergeltungsschlägen auf militärische Ziele zwei Mitglieder der Ezzedine al Quassam Brigade - d.h. des bewaffneten Arms der Hamas, welche von der EU als terroristische Organisation eingestuft wird - getötet wurden, beweist, dass es sich um militärische Ziele handelte. Ceci dit, unterstützen Sie ruhig weiter terroristische Organisationene und vorsätzliche Angriffe auf Zivilpersonen in Israël, wenn das Ihnen Spass macht. Glorreich ist das allerdings nicht.

Serenissima, en Escher Jong
9. Dezember 2017 - 12.37

Es ist klar dass die Palästinenser sich gegen Israel wehren dürfen und auch bewaffneten Widerstand leisten dürfen zumindest in ihres eigenen Gebieten wie zugesprochen nach der Teilung in 2 Staaten nach dem britischen Mandat, die aber ungern von den Israelis damals und nicht von den Palästinenser anerkannt worden sind. Der Terror innerhalb von Israel und dem Rest der Welt, zwecks Erlangung eines Staates (kein Zusammenhang) ist jedoch nicht zulässig und sollte bekämpft werden bis zur Vernichtung.