„Ich kann mich nicht daran erinnern“

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Ein 32-jähriger Mann musste sich am Dienstag wegen versuchten Totschlags vor der Kriminalkammer verantworten. Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu 30 Jahren.

In der Diskothek Kings Place in der rue de Hollerich kam es in den frühen Morgenstunden des 13. Mai 2017 zu einer Schlägerei. Ein heute 23-jähriger Mann wurde damals zuerst mit einem Glas auf den Kopf geschlagen und anschließend mit dem abgebrochenen Glas schwer im Gesicht verletzt. Der Gerichtsmediziner betonte vor den Richtern, dass die Wunde des Opfers sechs Zentimeter lang und etwa einen Zentimeter tief gewesen sei.

„Mit dem Glas wurde die linke Gesichtshälfte im Bereich des Unterkiefers getroffen. Die Wunde befand sich sehr nah an der Halsregion. Weil es ein dynamisches Tatgeschehen war, hätte die seitliche Halsregion getroffen und das Opfer in der Folge lebensbedrohlich verletzt werden können“, meinte der Gutachter. Darüber hinaus habe der Mediziner beim Opfer eine weitere Verletzung am Arm feststellen können.

Angeblich sollen sich der Beschuldigte und das Opfer während der Tat „umarmt“ haben – laut dem Gerichtsmediziner könnte die Verletzung am Arm darauf zurückzuführen sein. Darüber hinaus betonte der Experte, dass die Wunde des Opfers gut verheilt sei. Im Gesicht des Mannes bleibt allerdings eine störende kosmetische Narbe.

Blut an den Händen

Der zuständige Ermittler erklärte, dass er gegen 5.30 Uhr wegen der Schlägerei kontaktiert worden sei. „Wir haben die Nachricht erhalten, dass der mutmaßliche Täter die Flucht ergriffen hatte. Sofort starteten wir eine Fahndung nach ihm und konnten auch kurze Zeit später einen Mann in der rue d’Epernay antreffen, der sowohl Blut an den Händen als auch am Mantel hatte.“

Bei ihm soll es sich um den Angeklagten gehandelt haben. Dieser stritt aber laut dem Polizisten ab, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Auch bei der ersten Vernehmung machte der Mann von seinem Recht Gebrauch, zu schweigen. Laut dem Ermittler soll das Opfer von anderen Polizeibeamten betreut und sofort in ein Krankenhaus transportiert worden sein. Einem Bericht zufolge sollen sowohl das Opfer als auch der Beschuldigte unter Alkoholeinfluss gestanden haben. So soll beim Angeklagten ein Blutalkoholspiegel von rund 1,4 Promille festgestellt worden sein.

Das Opfer erklärte vor den Richtern, dass es mit seinen Freunden gegen 5.00 Uhr die Diskothek verlassen wollte. „Wir wollten den Bus nehmen, doch dann spürte ich, dass ein Mann mir Wein auf den Rücken schüttete. Es gab weder einen Streit, noch habe ich den Mann provoziert. Ich drehte mich um und schon schlug er mit seinem Weinglas zu. Zuerst auf den Kopf und dann ins linke Gesicht, sodass ich stark blutete. Bis heute leide ich unter der Verletzung, denn manchmal spüre ich auch jetzt noch starke Schmerzen“, sagte das Opfer. Laut Aussagen des 23-Jährigen hätten Freunde ihm berichtet, dass der Beschuldigte absichtlich in die Diskothek gekommen sei, um eine weitere Person zu verletzen. Seine Rechtsanwältin forderte rund 21.000 Euro Schadensersatz.

Eine milde Strafe gefordert

Der Angeklagte selbst gab im Zeugenstand an, dass er damals zu später Stunde vom Opfer beleidigt worden sei. „Ich habe ihm sofort gesagt, er solle das unterlassen, doch das hat er nicht getan. Ich weiß nicht mehr, warum ich dann mit dem Glas zugeschlagen habe. Ich kann mich nicht daran erinnern“, gab er weiter zu Protokoll. Außerdem erklärte er, dass er stark betrunken gewesen sei. Sein Rechtsanwalt meinte, dass sein Mandant eindeutig nicht versucht habe, das Opfer umzubringen. „Die Verletzungen waren schließlich nicht lebensbedrohlich“, so Me Pim Knaff. Er forderte eine milde Strafe für seinen Klienten.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ging erneut auf den Ablauf der Tat ein. Zudem unterstrich er, dass einzelne Zeugen bei der Polizei angegeben hätten, der Angeklagte habe sich am Tatabend sehr aggressiv gegenüber anderen Leuten benommen. „Er stand zwar unter Alkoholeinfluss, allerdings war er nicht stockbetrunken, wie er selbst erklärte“, meinte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Gefordert wurde eine Haftstrafe von zwölf Jahren mit eventueller Bewährung. Das Urteil wird am 31. Januar gesprochen.

Leila
10. Januar 2018 - 19.12

Ach nee!...kann mich nicht erinnern...war stark betrunken...aber geistesgegenwärtig (oder erfahren?) genug um sich gleich mal feige aus dem Staub zu machen und sich dann in Schweigen zu hüllen. Trunkenheit und Gedächtnislücken entschuldigen natürlich alles! Dem jungen Geschädigten möchte ich ohne Ironie sagen, dass eine Narbe nicht unbedingt abstoßend wirken muss, Lancôme hat sogar ein Herrenparfüm danach benannt.

Peter Mutschke
10. Januar 2018 - 16.59

Haftstrafe oder Geldstrafe. Es muss wehtun.

Rosch
10. Januar 2018 - 12.49

@Rabatz. Bitte volles Strafmaß und sehr hohe Schmerzensgeldzahlung(en) bzw. Schadenersatz !

J.C. KEMP
10. Januar 2018 - 11.10

Da war doch mal ein deutscher Überpolitiker, der sich mit diesem Spruch öfters straffrei hielt.

Rabatz
10. Januar 2018 - 10.49

Volles Strafmaß bitte .... Damit solche Leute mal verstehen das sowas nicht geht....

Mars
10. Januar 2018 - 9.11

Ich kann mich nicht daran erinnern = Anwaltsdeutsch