Hassreden als Teil der Meinungsfreiheit …?

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Ist die Meinungsfreiheit in Luxemburg gefährdet? „Ja“, meinte Fernand Kartheiser von der ADR gestern zur Primetime im Parlament. Unter dem Deckmantel der „political correctness“ werde die freie Meinungsäußerung schleichend untergraben. Eine Wahrnehmung, die so allerdings von keinem der übrigen Redner geteilt wurde.

Es war zwar eine allgemeine Interpellation zum Thema „Meinungsfreiheit“. Irgendwie hatte man beim Zuhören aber immer wieder das Gefühl, dass da jemand versucht, verbale Entgleisungen auf seinem eigenen privaten Internetblog öffentlich zu rechtfertigen. „Wer definiert Hass und Rassismus, um diese strafrechtlich zu belangen und zu verurteilen?“, so eine der Fragen, die Kartheiser aufwarf. In rezenten Urteilen sei das Strafrecht von den Richtern in ihren Urteilen zu breit interpretiert worden. Die „political correctness“ sei anfangs sicherlich ein lobenswerter Ansatz gewesen, mittlerweile führe sie aber zu einer Einschränkung der freien Meinungsäußerung.

Schelte von allen anderen Parteien

Kritisiert wurde von Kartheiser auch der zunehmende Hang zu einer „Denunziationskultur“ durch einzelne staatliche und parastaatliche Organisationen. Diese „schleichende Einführung der Zensur“ dürfe von der Regierung nicht hingenommen werden. Es gebe „im Moment mehr Toleranz für Hass, der von links kommt“, klagte Kartheiser weiter.
Der ADR-Mann argumentiere aus einer Opferperspektive heraus, konterte Gilles Roth (CSV). Die Meinungsfreiheit in Luxemburg sei nicht bedroht. Nicht durch die Politik und auch nicht durch die Justiz. Eine ernste Gefahr gehe dagegen von Internetbots und Plattformen aus, die von Algorithmen gesteuert werden – ein Thema, auf das der Redner aber nicht eingegangen sei.

Noch deutlicher wurde Claude Adam („déi gréng“). Von seinem Standpunkt aus habe „Kartheiser ja sogar recht, wenn er glaubt, das Land sei von links unterwandert. Denn rechts von der ADR ist schlicht kein Platz mehr.“ Heftig kritisierte er einzelne Inhalte des Internetblogs von Kartheiser. „Da stehen Kommentare, die nicht zu ertragen sind und die ich als Verantwortlicher der Seite löschen würde.“ Nein, er lösche keine Kommentare auf seinem Blog und bewerte sie auch nicht, antwortete Kartheiser. Das sei sein Respekt der Meinungsfreiheit …

Manövriert die ADR sich ins Aus?

Einen heftigen verbalen Schlagabtausch lieferte sich Kartheiser zum Schluss der Debatte mit Minister Felix Braz („déi gréng“). Es ging um eine – am Ende abgelehnte – Resolution, in der gefordert wurde, dass der Ressortminister bei der Justiz auf eine strikte Interpretation des Strafrechts hinwirken soll. „Eine Aufforderung zum Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltentrennung und die Unabhängigkeit der Justiz. Damit disqualifiziert sich die ADR nun definitiv selbst“, sagte ein fassungsloser Braz. Fassungslosigkeit stand kurz zuvor auch schon Alex Bodry (LSAP) ins Gesicht geschrieben, als er anmerkte, er habe sich „bis zu diesem Moment nicht vorstellen können, dass Aufrufe zu Straftaten und Hass nicht mehr unter das Strafrecht fallen sollen“.

Gilles Roth (CSV) hatte auf die Justizschelte der ADR mit der Bemerkung reagiert, dass die Meinungsfreiheit „kein absolutes Recht“ sei, dass sie persönliche Rechte und öffentliche Ordnung nicht verletzen dürfe. Diese Einschränkung steht so auch im entsprechenden Verfassungsartikel. Jeder wisse, „dass provokativen Worten auch Taten folgen können“.

Hannes
20. November 2017 - 21.58

man muss sich frei äussern können

Hannes
20. November 2017 - 21.57

Schöne neue Zeit!!!

Yves
16. November 2017 - 18.12

dann sin dem Här Braz an dem Här Adam hir Bäitreeg nach en Krack besser

de rom
16. November 2017 - 17.47

nun es ist fast alles gesagt worden: da meiner meinung nach sarrazin recht hat, hat auch kartheiser Recht

Norbert Muhlenbach
16. November 2017 - 13.28

Claude, Sie muessen verstehen, Herr Asselborn ist in Luxemburg so etwas wie in Indien, naemlich eine heilige Kuh. Dera Lateiner sagte: "Quod licet jovi, non licet bovi". Wir haben auch ein Kastensystem in Europa, nur etwas weniger ausgepraegt als anderswo......

weit
16. November 2017 - 11.51

Eigentlich geht es um die Begriffe Aufruf zum Hass oder Rassismus, die aber nicht klar definiert sind.Wir haben noch in unserem Land das Glück dass Vereinigungen nicht klagen dürfen. Sieht man sich doch die Lage in Frankreich und USA an, muss man feststellen dass Vereinigungen ständig klagen und nur politisches Durcheinander entsteht mit Spaltung der Gesellschaft.

Norbert Muhlenbach
16. November 2017 - 11.34

Das kann ich CESHA bestaetigen. Sobald man seinen Unmut (bitte freundlich) kundtut, wird einem diese Art Zensur manchmal zu Teil. Die sogenannte "Political Correctness" ist ein besserer Maulkorb und versucht einen auf den "mainstream" zu verweisen, mit dem man haeufig nichts im Sinn hat.

Claude
16. November 2017 - 11.15

Wann een e Moslem mat der Extremform vum Islam, nämlech dem IS, a Verbindung bréngt, lant ee viru Geriicht wengst "incitation à la haine". Wann een awer e Patriot mat der Extremform vum Patriotismus, nämlech dem Nazi-Regime, a Verbindung bréngt, passéiert guer näischt. Virun puer Deeg stoungen Leit viru Gericht, well se illegal Immigranten mam IS a Verbindung bruecht hun. Sou wäit - sou gutt. Firwat stinn dann sou Leit wéi den Här Asselborn net viru Gericht, wann en z. B. den éisträicheschen Ausseminister Kurz oder déi franséisch Oppositiounspolitikerin Le Pen mat Nazien a Verbindung bréngt? Wann also verschidden Rieden als Haassrieden interpretéiert ginn a viru Gericht solle kommen, dann w.e.g. an déi 2 Direktiounen, a kee Sens unique.

Marius
16. November 2017 - 10.34

Laut Definition: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, an Meinungen ohne Einmischung festzuhalten sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Neulich hat die OSZE wieder eine ihre Stilblüten von Stapel laufen lassen, der "hate speech" wäre eine grosse Gefahr für den Zusammenhalt der europäischen Staaten. Ja wirklich? Dabei haben sie vermieden diese Gefahr etwas näher zu erklären. Bis dato gibt es nicht einmal eine einheitliche und rechtlich bindende Definition in der EU und in den USA steht die freie Meinungsäusserung, ohne Einschränkung über allem, sozusagen die heilige Kuh der Yankees. Was nun den ADR als auch die Grünen betrifft, sollte man diesen beiden Parteien nicht allzu viel Aufmerksamkeit schenken, da diese so oder so im politischen Gefüge als vollends überflüssige Gebilde gelten müssten, wegen der von ihnen ausgehenden destabilisierenden Wirkung auf die Gesellschaft. Leider sind hierzulande etwa 15% gegenteiliger Meinung. Na dann mal los. Die Demokratie wird das allemal ertragen.

Cecily
16. November 2017 - 9.41

Topesch ass et, alles direkt op riets ze drëcken, an alles waat uneckt gläich ze attackéieren. Mee e gudden, a mengen Aen deen eenzege gudden a peoduktiven Beitrag vun der Debatt ass deen vum Här Roth, deen och hei zitéiert gët. All Form vun Fräiheet, also och d’Meenungsfräiheet, fënnt hir Grenzen do wou perséinlëch Rechter an öffentlech Uerdnung verletzt gin.

CESHA
16. November 2017 - 9.06

Prinzipiell finde ich es gut, wenn in Online-Foren Beiträge gelöscht werden, die wirklich von Hass und Gemeinheit nur so strotzen (und solche gibt es durchaus) - andererseits habe ich aber auch schon oft genug selbst erlebt, dass eigene Kommentare von den Moderatoren abgelehnt wurden, die durchaus höflich formuliert waren, jedoch eine vom Mainstream abweichende Meinung enthielten oder in der ich (ohne ausfallend zu werden) klarmachte, dass ich diesen oder jenen Politiker nicht mag, Das dürfte nicht sein, das geht eindeutig in Richtung Zensur.

De Grumpy
16. November 2017 - 9.05

Léiwer d'Fauscht an da Täsch maachen awer nëmmen näischt soen !! Nëmmen nëtt schwetzen !!

Josiane
16. November 2017 - 8.44

Déi vum ADR hu matkrut, dass e puer vun hire gréissten Unhänger am Klemmes gelant si, wëll se géint Auslänner gehetzt hunn, sou wéi si dat och gäre maache géifen.