Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt

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Am Mittwochnachmittag ermittelte die Polizei im Süden des Landes wegen einer Fahrerflucht. Der 29 Jahre alte Unfallverursacher konnte ausfindig gemacht werden. Er hatte – trotz eines bestehenden Fahrverbots bis ins Jahr 2021 – sein Fahrzeug gesteuert und war dabei verunglückt. Eine Person wurde beim Unfall leicht verletzt.

Die Staatsanwaltschaft ordnete sowohl seine Festnahme als auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs an. Der Unfallfahrer wurde in die Vollzugsanstalt in Schrassig gebracht und am Donnerstag dem Untersuchungsrichter vorgeführt. Auf dessen Anordnung hin wurde der Mann in Untersuchungshaft genommen.

Die Staatsanwaltschaft erinnert daran, dass Fahren ohne gültigen Führerschein kein Kavaliersdelikt ist: Die schuldigen Fahrer riskieren eine Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren, eine Geldstrafe von 500 bis 10.000 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten bis zu 15 Jahren. Des Weiteren gibt es hierfür vier Punkte Abzug vom Punkteführerschein.

anne
29. Dezember 2017 - 23.24

Wëll guer net wössen wievill ouni Führerschein an Assurance ënnerwee sin,huelen un et sin der méih wëih mer unhuelen .Daat sin Leid dei huelen einfach den Risiko op sëch mam Gedanken dass se nët erwëcht gin a wann dann soen se sëch hun jo näicht méih ze verléieren .Stroffen sin nët héich genuch.

Wullmaus
29. Dezember 2017 - 14.25

Bei Fahren ohne Fuehrerschein zu besitzen,und bei Fahrerflucht,soll Automatisch de Fuehrerschein fuer 2 Jahren weg genommen werden. Auch,wenn bei ohne Versicherung. Damit ist gemeint. Leuten die Fuehrerschein besitzen,und keine gueltige Versicherung haben . 2 Jahren Fuehrerschein weg Und fuer die ,die kein Fuehrerschein besitzen, 5 Jahren verbot,mal 1 Fuehrerschein zu machen,und minimal 5000 euro direkt Bussgeld strafe.!!

Mephisto
29. Dezember 2017 - 9.27

Gut so; soll anderen eine Lehre sein !

Den Pingelechen
28. Dezember 2017 - 19.02

Net méi wéi richtig esou....