Google muss keine Steuern nachzahlen

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Der US-Konzern Google hat in einem Rechtsstreit gegen den französischen Staat gewonnen. Der Internetkonzern muss keine 1,1 Milliarden Steuern an den französischen Fiskus zahlen. Ein Verwaltungsgericht in Paris entschied, dass die Forderung nicht rechtmäßig ist. Google hatte die Börsenaufsicht in New York im Jahre 2014 davon informiert, dass das Unternehmen besondere Rückstellungen für einen Rechtsstreit in Frankreich vornehme.

Die Auseinandersetzung zwischen den Steuerbehörden und Google geht auf den Beginn des Jahrzehnts zurück. Steuerfahnder hatten 2011 in einer spektakulären Aktion das Unternehmen durchsucht. Der französische Fiskus vertrat die Ansicht, dass die Werbeeinnahmen Googles in Frankreich besteuert werden müssen. Die Steuerbeamten hatten einen Gewinn von 50 Prozent auf die Werbeeinnahmen angenommen. Besteuerung und Zinsen auf diese angenommene Summe hatten zu der Steuerforderung von 1,1 Milliarden Euro geführt. Google hatte eine Rückstellung vorgenommen und ein entsprechendes Bankdepot angelegt, um gegebenenfalls die Forderung begleichen zu können.

Vergleiche mit anderen Ländern

Das Internetunternehmen hatte in ähnlichen Fällen in Großbritannien einen Vergleich mit der Regierung geschlossen und (umgerechnet) 171 Millionen Euro bezahlt. In Italien kam es zu einem Vergleich in Höhe von 306 Millionen Euro. Frankreich hatte jede Verhandlung abgelehnt. „Wir bewegen uns nicht auf einer Verhandlungsebene“, hatte der frühere Finanzminister Michel Sapin gesagt und die Begleichung des Steuerbescheides verlangt.

Google klagte und erhielt in einem doppelten Sinne recht. Ein unabhängiger Sachverständiger und Berater des Gerichtes hatte in seinem Gutachten bereits auf die steuerlichen Auffassungen der OECD hingewiesen und darauf verwiesen, dass im Sinne der OECD Google keinen Sitz in Frankreich habe, in Frankreich auch nicht produziere, sondern alle Verträge wie etwa Werbeverträge mit französischen Kunden in Irland vereinbart würden. Der Google-Vertretung in Frankreich fehle daher die Selbstständigkeit, die die OECD in ihren Regeln zur Besteuerung der Tätigkeit in einem Land aufgestellt habe. Da die Mitgliedsländer der OECD solche Regeln erarbeiten und dann auch unterzeichnen, ist Frankreich daran gebunden. Das Gericht gab der Klage des US-Konzerns recht und wies den Steuerbescheid zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Politisches Kopfzerbrechen

Die steuerlichen Regeln für die Web-Giganten, für die es keine Grenzen gibt, führen zu dauerhaftem politischen Kopfzerbrechen. Alle Länder, in denen sie tätig sind, wollen über Steuern an ihrem Mehrwert teilhaben. Tatsächlich aber wird sehr häufig mit Lizenzen gearbeitet, die in einem europäischen Land gebündelt sind. Oder aber es wird aus einem Land der europäischen Union direkt in alle anderen Länder hineingearbeitet. Dieses zentrale System ist auf einer anderen Ebene gerade vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden.

Der französische Wirtschaftsminister, Bruno Le Maire, hatte drei Tage vor dem Urteil an die Länder der Europäischen Union appelliert, die Internet-Unternehmen wie Google, Apple, Facebook und Amazon zu Steuerzahlungen heranzuziehen. So lange, wie es nicht zu einer Erweiterung der OECD-Steuerregeln kommt, dürfte das schwierig sein. Das Pariser Urteil liefert die Argumente dafür, dass bei entsprechender Organisation die Internet-Giganten in Europa weiterhin weitgehend steuerfrei arbeiten können.

Jean-pierre goelff
13. Juli 2017 - 16.34

Mr.Rosch...an ech vermëtschten Lëtzeburger hun et schon 20 Joër laang,hei an deem Guckucksascht,nördlich vun Laon ausgehaalen,hei fleïen d'Kuëben jo um Rëck,fiir deï vill Aarmseïlegkeeten nit ze gesin!

Rosch
13. Juli 2017 - 11.56

@@Jean-pierre goelff. Daat wär esouguer fir méch flott gewiecht, awer Ernst beiseite ! D'Fransousen waren nach ëmmer e sonderbar Vollék. "Outsiders", obschon sie jo och englesch Begrëffer verbuer hun.- E Scanner z.B. däerf nach jhust numérisateur heeschen- Elo wëlle sie jo am Allengang ab 2024 Auto'en mat Verbrennungsmotor ganz "verbidden" d'Produktioun, den Import an de Verkaaf.Daat as e Schlaach an d'Gesiicht vun Milliounen Arbeitnehmer an der Petrolsbranchen an an den Autosfabriken déi elo jo keen Cent méi an d'Entwécklung a Verbesserung vu Motoren werten investéieren. Wéi d'petite Nation en Importverbuet vun auslänneschen Auto'en, Bussen a Camion'en bei der EU wëllt duerchsetzen bleiwt och hier Geheimnis. Awer eent as absolut sécher: 2024 heescht et: Mr. Emmanuel qui ?

Jean-pierre goelff
13. Juli 2017 - 11.37

Fiir den franseïschen Staat wiir daat flott gewiëscht.....diën peift jo um lëschten Lach wëll zenter villen Joëren d'Mëcken mat der Schëpp zur Fenster eraus geschmass gin sinn!