Goldene Regeln für Löhne

Goldene Regeln für Löhne
OGBL-Präsident André Roeltgen erläuterte die Vorstellungen seiner Gewerkschaft. Foto: Editpress

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Der OGBL spricht sich sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene für eine Stärkung der Kaufkraft aus. Wenn Europa den Binnenmotor Konsum ankurbeln wolle, komme es an einer Anpassung der Reallöhne unter Berücksichtigung bestimmter goldener Regeln nicht vorbei.

Am Dienstagmorgen sitzen die Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und der Regierung auf Schloss Senningen zusammen, um im Rahmen des sogenannten europäischen Semesters über die europäischen Wachstumspläne und die spezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission für Luxemburg zu beraten. Für den Nationalvorstand des OGBL, der am Montag die Sitzung vorbereitete, kann wirtschaftliches Wachstum nur durch eine Stärkung des Konsums, sprich der Kaufkraft, angekurbelt werden.

Vorgeschlagen wird das Einführen goldener Regeln für die Löhne. Diese müssten sich entsprechend der Produktivität und der Inflation real weiterentwickeln können. Zudem bedürfe es eines gesetzlichen Mindestlohnes in allen EU-Ländern. Auch in Luxemburg sei die reale Kaufkraft der Beschäftigten in den letzten Jahren zurückgegangen, was u.a. darauf zurückzuführen sei, dass der Einfluss der Sozialtransfers gesunken sei, wie das Beispiel des Kindergeldes verdeutliche.

Der OGBL bekräftigt daher seine Forderung nach einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes. Es sei falsch, wenn die Regierung dieser Forderung nicht nachkomme. Um den öffentlichen Finanzen in der EU neue Möglichkeiten zu bieten, schlägt der OGBL neben den goldenen Regeln das Schaffen eines „Europäischen Tresors“ vor. Dieser soll besonders über den Weg einer gerechten Zinspolitik neue Rahmenbedingungen schaffen und vor allen Dingen zu mehr Investitionen anregen. Auch Luxemburg verzeichne bei den Investitionen einen Stillstand.

Umbenennung

Auf nationaler Ebene ist der OGBL in vielen Fragen besorgt. So warte man immer noch auf das Gesetz, das einen Mechanismus zur periodischen Anpassung der Familienzulagen an die reale Entwicklung und deren Indexierung einführe. Gemeinsam mit der Staatsbeamtengewerkschaft CGFP sei in diesem Zusammenhang ein Brief mit der Bitte um eine dringende Unterredung an Premier Xavier Bettel gerichtet worden. „Den Gesetzentwurf gibt es bereits, doch es geht nicht weiter“, so OGBL-Nationalpräsident André Roeltgen. Warten auch bei den Zeitsparkonten. Diese sollten nur durch Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern eingeführt werden können. Des Weiteren soll das Prinzip gelten, dass die Zeit, die mehr geleistet wird, auch jener entspricht, die zurückerstattet wird. Und die Konten müssten im Falle wirtschaftlicher Probleme abgesichert sein.

Auch in anderen Bereichen wie bei der Überwachung der Beschäftigten in den Betrieben ist Warten angesagt. Gleiches gilt für die 52-Wochen-Regelung. Jeder spreche sich für eine gesetzliche Änderung aus, doch es komme nichts. Die Argumente der Ärzteschaft gegen das Einführen des Prinzips des „Tiers payant généralisé“, auf das ebenfalls gewartet wird, kann der OGBL nicht nachvollziehen. Hinzu kommen die laufenden Sozialkonflikte und Verhandlungen, wie jene bei bestimmten Pflegehäusern, bei der Luxtram oder im Tiefbau, wo bereits Streikvorbereitungen laufen.

Sorgen bereitet dem OGBL auch die Entwicklung im Schulwesen. Es dürfe nicht in Richtung einer Privatisierung gehen. Einverstanden zeigte sich der Nationalvorstand mit der Umbenennung des bisherigen „Syndicat des banques et assurances“ (SBA) in „Syndicat du secteur financier“ (SCF).