Causa SchleckGewerkschaft fordert weiterhin Erklärungen und Rücktritt des Generals

Causa Schleck / Gewerkschaft fordert weiterhin Erklärungen und Rücktritt des Generals
Die Präsidenten der Polizei- und der Armeegewerkschaft, Pascal Ricquier und Christian Schleck (rechts im Bild), wollen beim internationalen Büro für Arbeit in Genf wegen Verstoßes gegen die Gewerkschaftsfreiheit klagen Foto:Editpress/Julien Garroy

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Armee- und Polizeigewerkschaft sind nicht zufrieden mit der Entwicklung in der Causa Schleck. Sie fordern weitere Erklärungen, Wiedergutmachung für den Armeegewerkschaft-Präsidenten Christian Schleck und nach wie vor den Rücktritt des Chefs der Armee.

Nein, die Erklärungen des zuständigen Ministers François Bausch vor einer Woche scheinen nicht gereicht zu haben. Es sieht sogar so aus, als ob die Causa Schleck weit davon entfernt ist, abgeschlossen zu sein. Von Beruhigung keine Spur – zumindest was das SPFP („Syndicat professionnel de la force publique“) anbelangt, jenes Syndikat, in dem Armee- und Polizeigewerkschaft vertreten sind.

„Ce dossier est loin d’être clos“ – dieser Satz steht auf Seite zwei der Pressmitteilung des Vorstandes des SPFP, die am Montag verschickt wurde. Zum einen möchte das Syndikat darauf hinweisen, dass es nicht einverstanden ist mit dem jüngsten Verlauf der „Affäre“und sowieso nicht damit, wie über Monate mit Christian Schleck, Soldat und Präsident der Armeegewerkschaft, verfahren wurde. Zum anderen möchte es der einen oder anderen Behauptung des Ministers widersprechen.

Zuerst einmal aber gibt es „Lob“ für den zuständigen Armeeminister François Bausch. Am Anfang des Kommuniqués beglückwünscht das SPFP nämlich den Minister dafür, dass er sich dem Chef der Armee und dessen Forderungen und Aussagen entgegenstellt und Christian Schleck nicht auf einen anderen Posten schickt. Begrüßt wird auch die Aussage des Ministers vor der Presse, dass es kein Schriftstück gebe, das von gegenseitigem Einverständnis bei einer Versetzung zeugen kann, wie General Duschène lange Zeit behauptet hat.

Zurückversetzen statt bleiben dürfen

Allerdings reiche es nicht an die Realität heran, wenn Minister Bausch behauptet, Schleck werde nicht versetzt und dürfe auf seinem Posten bleiben, so der Vorstand des SPFP. Denn de facto sei Schleck bereits von der Armeeführung versetzt gewesen; mit eigentlich allem, was dazugehört.

So sei Christian Schleck bereits am 23. September auf seinem alten Posten im Rekrutierungsbüro der Armee durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt worden. Er habe seither keinen eigenen Arbeitsplatz, keinen Schreibtisch und keinen Computer mehr gehabt. Tageblatt-Informationen zufolge hat sich bis heute daran nicht wesentlich etwas verändert. Zudem gilt es, daran zu erinnern, dass Schleck bereits in Weiterbildungskurse geschickt und auf seine Vertrauenswürdigkeit hin überprüft wurde.

Obwohl also seit September mit dieser Situation am Arbeitsplatz vollendete Tatsachen geschaffen worden seien, sei erst am 11. Dezember 2019 die bei einem Arbeitsplatzwechsel bei der Armee nötige Prozedur offiziell eingeleitet worden. Das ist jene Prozedur, bei der ein Betroffener auch Einwände vorbringen und erklären kann, warum er wie in diesem Fall keinen anderen Arbeitsplatz annehmen möchte. „Viel zu spät“, sagt die Gewerkschaft. Das hätte geschehen müssen, bevor der Betroffene sein Büro räumen musste.

Außerdem hätte aufgrund dieser Fakten der Öffentlichkeit, also via Presse, unbedingt von Minister Bausch mitgeteilt werden müssen, dass Schleck auf seinen Posten zurückdürfe. „Zurückversetzt“ wäre das richtige Wort gewesen, statt zu sagen, dass er auf seinem Posten bleiben dürfe. Mit der Entscheidung des Ministers sei dann auch die Aussage des Generals hinfällig, nämlich dass bei der Armee rotiert werden müsse, so das SPFP.

Trotzdem Klage in Genf

Für das Syndikat ist die Sache damit aber wie gesagt noch nicht zu Ende. Die Gewerkschaft bleibt nämlich bei ihrer Behauptung, die von der Armee geplante Versetzung Schlecks habe zum Ziel gehabt, diesen in seiner gewerkschaftlichen Freiheit einschränken zu wollen.

Anders als angeblich die CGFP („Confédération générale de la fonction publique“) – als Dachverband der Gewerkschaften aus dem öffentlichen Dienst – möchte die SPFP deshalb nach wie vor das internationale Büro für Arbeit in Genf mit der Frage nach Beschneidung der Gewerkschaftsarbeit befassen.

Für das SPFP ist es unumgänglich, dass Ruf und Ehre von Christian Schleck wiederhergestellt werden. Deshalb müsse sich der Chef des Armeestabs auch in aller Form und öffentlich beim Betroffenen selbst entschuldigen. In seiner Pressemitteilung weist das SPFP aber zugleich darauf hin, dass die Forderung nach dem Rücktritt des Generals damit keinesfalls vom Tisch sei. Der könne aber noch immer selber seine Verantwortung übernehmen und zurücktreten. Im Übrigen weist das SPFP darauf hin, dass Christian Schleck dabei sei, gerichtliche Schritte gegen General Duschène prüfen zu lassen.

Viele Fragen seien in dieser Affäre noch offen, so das SPFP. Deshalb werde das Syndikat seine gewerkschaftlichen Bemühungen auch nicht einstellen, bevor die zuständigen Autoritäten die Öffentlichkeit nicht im Detail über das gravierende Fehlverhalten und über Gesetzesverstöße in dieser Sache informiert haben. Die Causa Schleck ist also immer noch nicht zu Ende.