Frau vergewaltigt und gewürgt: Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Haft

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Seit Montag muss sich ein Mann vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, eine Obdachlose in der Nacht zum 7. Mai 2018 vergewaltigt und gewürgt zu haben. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft fordert nun 18 Jahre Haft für den 39-Jährigen.

Das Opfer erschien gestern nicht vor Gericht und konnte somit nicht gehört werden. Der Angeklagte wollte sich indes nicht zu den Vorwürfen äußern. Er habe an dem Tag zu viel getrunken und könne sich an nichts mehr erinnern, ließ er durch seinen Anwalt verlauten. Die Richter mussten sich demnach auf die Berichte der Polizisten und Mediziner sowie auf frühere Aussagen des Opfers berufen.

Zum mutmaßlichen Tathergang: In der Nacht zum 7. Mai 2018 soll der Angeklagte dem Opfer, einer obdachlosen Frau, einen Schlafplatz versprochen und es nach einer Kneipentour mit zu sich in seinen Keller genommen haben. Das Schlafzimmer soll er der Frau nicht angeboten haben, da sich der Mann dieses wohl mit drei ausländischen Arbeitern teilte. Als die Obdachlose schlief, soll der Beschuldigte versucht haben, sie zu erwürgen. Bei der Polizei gab die 27-Jährige später an, dass sie daraufhin wach geworden sei und an Todesangst gelitten habe. Eigenen Aussagen zufolge soll sie aufgrund der Würgeattacke in Ohnmacht gefallen sein. Mehrere Stunden später wurde die Frau völlig verstört auf einer Straße in Esch gefunden.

Schadenersatz verlangt

Eine Ärztin, die das Opfer zwei Tage nach der Tat untersucht hatte, gab am Montag vor Gericht an, dass die Frau typische Merkmale einer Würgeattacke an Hals, Auge und Brustkorb aufwies. Dass sie danach bewusstlos gewesen sein soll, habe die Medizinerin nicht nachweisen können – was allerdings darauf zurückzuführen sei, dass es Experten im Nachhinein gar nicht möglich ist, Bewusstlosigkeit festzustellen. Von den Beschreibungen des Opfers – darunter unkontrollierter Urinverlust – könne die Ärztin jedoch ableiten, dass die Attacke durchaus als akut lebensbedrohlich eingestuft werden könnte.

Eine Gerichtsmedizinerin konnte indes belegen, dass es zum Geschlechtsverkehr zwischen dem Opfer und dem Angeklagten gekommen war, da Spermaspuren des Beschuldigten am Intimbereich der Frau gefunden wurden. Bei der Polizei hatte die 27-Jährige über Schmerzen im Unterleib geklagt, was auf eine Vergewaltigung schließen lasse. Die Kriminalpolizei konnte am Tatort ein Kissen, eine Tüte mit Kleidern sowie eine Bettdecke sicherstellen. Urinspuren an diesen Gegenständen oder im Keller konnten die Beamten allerdings nicht finden.

Die Anwältin der Frau forderte als Nebenklägerin 15.000 Euro Schadenersatz. Der Verteidiger meinte hingegen, dass keiner der Vorwürfe gegen seinen Mandaten stichhaltig sei. Er wies die Richter darauf hin, dass der Angeklagte bereits seit sieben Monaten in Haft sei, und forderte, dass jegliche Haftstrafe gegen ihn zur Bewährung ausgesetzt werden müsse. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft meinte indes, dass der Fall ziemlich eindeutig sei: Der Mann habe die Frau vergewaltigt und anschließend versucht, sie umzubringen. Er forderte 18 Jahre Freiheitsentzug. Das Urteil wird am 5. Februar gesprochen.