Euthanasie könnte in Luxemburg bald nicht mehr als Suizid gelten

Euthanasie könnte in Luxemburg bald nicht mehr als Suizid gelten

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Ein Tod durch Euthanasie könnte in Luxemburg bald nicht mehr als Selbstmord eingeordnet werden, sondern in Zukunft als natürlicher Tod gelten. Das beschloss der Regierungsrat am Donnerstag nach einem Vorschlag des Gesundheitsministers Etienne Schneider (LSAP). Das Gesetzprojekt muss nun noch den Instanzenweg durchlaufen.

Seit der Einführung des Gesetzes im März 2019 ist Euthanasie in Luxemburg erlaubt. Das allerdings unter strengsten Auflagen. Das Gesetz verlangt unter anderem, dass der Patient einen konstanten, unerträglichen psychischen oder physischen Schmerz verspürt und unheilbar krank ist.

Die Hinterbliebenen entlasten

Seit 2009 gibt es immer mehr Menschen, die durch Sterbehilfe aus dem Leben scheiden. 2017 entschieden sich 11 Personen in Luxemburg zu diesem Schritt, 2018 waren es 8. In zwei Fällen litten die Patienten an einer neurodegenerativen Krankheit. Eine Person erkrankte an einer neuro-vaskulären, eine weitere an einer chronischen Erkrankung. In allen anderen Fällen handelte es sich um Krebspatienten ohne Aussicht auf Heilung.

Mit der Entscheidung, Euthanasie und Sterbehilfe nicht mehr als Selbstmord einzustufen, sondern als natürliche Todesursache anzuerkennen, will die Regierung unter anderem die Hinterbliebenen entlasten. So könnte beispielsweise der Anspruch auf eine vom Euthanasie-Patienten abgeschlossene Lebensversicherung einfacherer geltend gemacht werden.

Leila
15. Juli 2019 - 11.36

Ein wichtiger und richtiger Schritt! Selbstmord darf nicht mit Erlösung gleichgestellt werden. Die katholische Kirche sagt, dass Gott einziger Herr des Lebens vom Anfang bis zu seinem NATÜRLICHEM Ende ist... kann man also bei einem todkranken Menschen, der nur noch mithilfe von GERÄTEN qualvoll vor sich hin existiert, von "natürlich" ausgehen (das für jene, die ihren Glauben vorschieben)? Herr Huss und Madame Err haben für ihren unermüdlichen Kampf ein Denkmal verdient!!!

J.C.KEMP
13. Juli 2019 - 9.01

Es ist unerträglich, dass nicht schon bei Erstellung des Gesetzes festgelegt wurde, dass Euthanasie keine Selbsttötung ist. Hier spürt man den K-Einfluss im Gesetz. Der Ausdruck Selbstmord ist abwertend, moralisierend und religionsbehaftet.