Erst schießen, dann nachbessern

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Die Feinjustierung an der Polizeireform ist wieder einen Schritt weiter. Am Ziel ist die Reform aber noch nicht.

Die Feinjustierung an der Polizeireform ist wieder einen Schritt weiter. Am Ziel ist die Reform aber noch nicht. Der Text geht, nun nachgebessert, noch einmal zurück an den Staatsrat. Dieser hatte die erste Fassung nach Prüfung in vielen Punkten zurückgewiesen. 64 Seiten lang war das Papier mit Nachbesserungswünschen.

Mit der zuständigen parlamentarischen Kommission wird der Text auch noch einmal diskutiert. Hier wurden bereits fünf Termine vereinbart. Ein gewisser Redebedarf ist demnach noch vorhanden.

Neue Anpassungen

Am Mittwoch stellte Etienne Schneider als Minister für Innere Sicherheit die Anpassungen vor, ohne die der Staatsrat das Ganze nicht gutheißen würde. In nicht allzu ferner Zukunft dürfte das Gesetz den Abgeordneten vorgelegt werden. Dann wäre die Polizeireform endlich angekommen. Bereits 2009 hatte die damalige CSV-LSAP-Regierung das Vorhaben in ihrem Koalitionsprogramm stehen.

Der Staatsrat stieß sich vor allem an mehreren Textstellen zu den künftigen Befugnissen der Polizeibeamten und einer bislang nicht gekannten Macht von Bürgermeistern und Innenminister. Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahmen ist es, in Notsituationen schneller und effektiver eingreifen zu können. Was, wie Schneider sagte, vor allem auf die Abwehr eventueller terroristischer Attacken abzielt. Was, wie der Staatsrat es sah, aber nicht bedeuten darf, dass Bürgerrechte allzu sehr außer Acht gelassen werden.

Mehr Macht für Bürgermeister

Der Text musste also nachgebessert werden. Demnach wird die sogenannte „Police administrative“ (im Gegensatz zu den Kriminalbeamten der „Police judiciaire“) künftig auf Anrufen des Innenministers oder eines Bürgermeisters befugt sein, Sicherheitsabsperrungen einzurichten und Ausweis- beziehungsweise Fahrzeugkontrollen durchzuführen. Das war ihr bislang nur dann erlaubt, wenn sie einen konkreten Verdacht hatte.

Etwa wenn es aus einem Auto heraus nach Gras riecht, was Schneider als illustrierendes Beispiel anführte. Oder dann, wenn die Staatsanwaltschaft eine Verkehrskontrolle angeordnet hat. Diese neuen Befugnisse wurden in der jetzigen Fassung des Gesetzestextes präzisiert, zum Beispiel was die maximale Dauer der von Bürgermeister oder Innenminister angeordneten Maßnahme angeht (maximal zehn Tage, allerdings verlängerbar) sowie die geografische Ausdehnung beziehungsweise Eingrenzung der Maßnahme.

Die Sicherheit im Land garantieren

Die Polizei solle so „gefahrenabweisender“ arbeiten können, sagt Schneider. Das habe sie zwar bislang auch schon getan, doch der neue Gesetzestext biete den Beamten (und den Bürgern) nun mehr Rechtssicherheit.

Bürger, die sich zu Unrecht kontrolliert fühlen, können in Zukunft gegen den „Auftraggeber“ der neuen Polizeibefugnisse klagen, demnach den Innenminister oder jeweiligen Bürgermeister. Das soll, so Schneider, einem eventuellen Machtmissbrauch vorbeugen; was eine der Forderungen des Staatsrates war, der im alten Text einem solchen Verhalten wohl Tür und Tor geöffnet sah.

Denn erweiterte Polizeibefugnisse gehen immer einher mit einem Einschnitt an bürgerlichen Freiheiten. Das ist unausweichlich und das weiß auch Schneider, aber als Minister sei er nun einmal „verantwortlich, die Sicherheit im Land zu garantieren“. Die vom Staatsrat geforderten Änderungen im Gesetzestext würden die Reform in dieser Hinsicht nun abschwächen.

Lesen Sie am Donnerstag mehr dazu im Premium-Heft der Printausgabe des Tageblatt.

Dee Modernen
21. September 2017 - 17.44

Awer waat ëch schlëmm fannen daat sinn déi aalmoudësch Galaniformen vun Anno Tubaak an dann dann och nach daat däitsch Onkraut op de Schëllerstécker !!

Raphael Rippinger
21. September 2017 - 14.29

Do hat wuel ee seng Krawatt vergiess... oder ass dat scho "fortschrëttleche Féierungsstil"?