Ehemaligen IS-Kämpfern kann Rückkehr nach Luxemburg nicht verwehrt werden

Ehemaligen IS-Kämpfern kann Rückkehr nach Luxemburg nicht verwehrt werden

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Luxemburg kann ehemaligen IS-Kämpfern mit luxemburgischer Nationalität die Rückkehr ins Land nicht verbieten. Das stellen Außenminister Jean Asselborn, Premier Xavier Bettel und Justizminister Felix Braz in einer gemeinsamen Antwort auf die parlamentarische Frage des CSV-Abgeordneten Laurent Mosar klar. Laut Informationen des Außenministeriums befindet sich derzeit nur ein Luxemburger in einer Konfliktzone. Sollte dieser zurückkehren, müsste er aber mit Konsequenzen rechnen.

Donald Trump hat mit seiner Forderung, Europa solle seine festgenommenen IS-Kämpfer und Terrorhelfer zurücknehmen und vor Gericht bringen, für Irritationen gesorgt. Trump erklärte, dass die USA sie andernfalls freilassen würde. In Europa wird das Thema heiß diskutiert. Viele Länder äußerten Vorbehalte gegenüber einer Rückkehr. Die ehemaligen religiösen Kämpfer könnten die Sicherheit bedrohen. Zudem ist das rechtliche Verfahren für eine Rückkehr nicht so einfach, wie es der amerikanische Präsident darstellt.

Überwachung und juristische Konsequenzen

Auch im Großherzogtum stellt sich die Frage, wie mit Luxemburgern umgegangen wird, die im Ausland für terroristische Organisationen gekämpft haben. Prinzipiell könne man ihnen die Rückkehr ins Land nicht verweigern, erklären Bettel, Asselborn und Braz.

Ein Rückkehrer würde danach allerdings nicht einfach laufen gelassen: Die betreffende Person würde scharf überwacht werden und könnte auch vor einem Luxemburger Gericht angeklagt werden.

Mit dem Luxemburger, der sich möglicherweise „in einer Konfliktzone“ befindet, könnte Steve Duarte gemeint sein. Er stammt aus Meispelt und soll sich 2014 dem IS angeschlossen haben. Wo er sich derzeit befindet und ob er überhaupt noch lebt, ist unklar.

Der IS-Kämpfer müsste entweder in einer Luxemburger Botschaft oder, sollte es diese nicht geben, bei einer belgischen oder europäischen Botschaft im Ausland vorstellig werden, um konsularische Hilfe zu bekommen. Falls Duarte noch in Syrien ist, wäre für ihn die nächste Anlaufstelle die belgische Botschaft in Beirut im Libanon.

jean prim
6. März 2019 - 22.35

Lëtzebuerg, kann daat net, mais sidd iech sëcher, d"Awunner schon !

Realist
5. März 2019 - 9.02

Da sinn déi jo besser drun wéi eis Tambower Jongen nom Krich. Gutt geschafft.

anne
5. März 2019 - 6.20

Soll deen zrëck kommen muss deen mat wäissen Händschen ugepaakt gin .An nët zevergiessen 1 Wunneng +Revis

jang_eli
4. März 2019 - 15.35

Ach der wird auch noch konsularische Hilfe bekommen ? Wohl ein gratis Rückflugticket ? "Könnte" ( ! ) angeklagt werden. Na da diskutieren andere EU-Länder aber strengere Massnahmen, wie zum Beispiel Aberkennung der Nationalität und Überstellung an die irakische Gerichstbarkeit.

Bananana
4. März 2019 - 15.33

Es ist ja wohl davon auszugehen dass ein IS Kämpfer - von Meispelt oder sosnst wo - nicht einfach neben einem im Supermarkt Schlange stehen wird? Aber so vorsichtig wie dies hier formuliert wird muß mann wohl doch damit rechnen.

Jacques Zeyen
4. März 2019 - 15.10

Man sollte mal bei Allah anklopfen.Der würde sie bestimmt sofort aufnehmen und mit 72 Weintrauben für's Müsli willkommen heißen. Aber Spaß beiseite,diese geistlich verirrten Religioten sind sicher ein Fall für den Therapeuten der die Schläfer wecken kann bevor sie zum Sprengstoff greifen. Es wird immer interessanter sich unter die Menge zu mischen.

Le républicain
4. März 2019 - 14.51

Man sollte nach englischen und deutschen Muster einfach die Luxemburger Nationalität aberkennen, dieser Herr Duarte kann ja dann nach Portugal gehen....

Jimbo
4. März 2019 - 14.17

Mega.... da kritt en en béise Bléck an eng op dFangeren an e gëtt weider lafe gelooss, kascht de Steierzueler Geld, an hien freet sech ewéi e Schnitzel iwwer déi achesouschein Reglementer an eiser Banannerepublik...