Ehefrau mit sechs Schüssen getötet: Lebenslängliche Strafe soll bestätigt werden

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Am 12. Juni 2018 wurde der heute 59-jährige Jamek M. von der Kriminalkammer wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslänglichem Freiheitsentzug verurteilt. Im Jahre 2015 soll er seine Frau mit sechs gezielten Kopfschüssen aus einer nicht angemeldeten Pistole in einem Hinterhof in Esch/Alzette niedergestreckt haben – das belegen entsprechende Zeugenaussagen, Forensik und ein eigenes Geständnis.

Die Schussfolge wurde durch eine Ladehemmung nach der ersten Feuerung für etwa 2,4 Sekunden unterbrochen. Das deutete auf einen zielorientierten Täter hin und ließ auf Vorbedacht schließen. Da beim Beschuldigten, der laut Aussagen der Angehörigen seine gesamte Familie terrorisiert hatte, keine Reue zu erkennen war, forderte der Staatsanwalt damals die Höchststrafe, die dann auch in Form von lebenslänglicher Haft gesprochen wurde.

„Hohe kriminelle Energie“

Der Mann legte daraufhin Berufung ein. Diese wurde am Dienstag verhandelt. Hierfür hat der Angeklagte seinen juristischen Beistand gewechselt. Auf die Frage der Vorsitzenden, warum er gegen das Urteil in erster Instanz Einspruch erhebe, sagte der Mann unter Tränen, dass er das Strafmaß als zu hoch empfinde. Er habe kein Recht gehabt, seiner Frau das Leben zu nehmen, bereue seine Tat jedoch zutiefst – so sehr, dass er eigenen Aussagen zufolge sogar sein Leben opfern würde, um sie wieder lebendig zu machen, wenn das denn möglich wäre.

Der Beschuldigte entschuldigte sich am Dienstag dann auch bei seiner Familie – und bezichtigte sie anschließend der Lüge. Der Anwalt der Nebenkläger zitierte daraufhin aus dem Urteil der ersten Instanz. Darin ist von „Machiavellismus und hoher krimineller Energie“ die Rede. Außerdem habe der Angeklagte die Familie für den Tod seiner Ehefrau verantwortlich machen wollen und in keiner Phase der Verhandlung Reue gezeigt. Der Nebenkläger sprach sich dann auch gegen mildernde Umstände aus und forderte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz.

Danach meinte der neue Anwalt des Beschuldigten, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt nicht wirklich bei klarem Verstand gewesen sei. In diesem Bezug sprach er von einem „état second“. Ein weiteres psychiatrisches Gutachten sei ihm zufolge wünschenswert, da kein normaler Mensch zu solch einer Tat fähig sei. Auch habe der Mann seinen Kindern sein ganzes Vermögen vermacht. Der Angeklagte würde sich mit einem Strafmaß zwischen 15 und 20 Jahren Haft zufriedengeben, so der Verteidiger abschließend.

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft hielt sich hingegen an die Fakten. Er erinnerte daran, dass der Beschuldigte vor der Tat seine Familie während 30 Jahren drangsaliert und tyrannisiert hatte. Der Tatbestand des vorsätzlichen Mordes sei gegeben und von den Richtern aus erster Instanz bestens argumentiert worden. Er forderte denn auch die Bestätigung des Urteils der ersten Instanz. Wir werden auf das Urteil zurückkommen. ck