Der Soli hat seine Pflicht getan: Deutschland will Zuschlag bis 2021 abschaffen

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Das Bundeskabinett hat die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags am Mittwoch auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde billigte den Entwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), demzufolge der Soli ab 2021 für rund 90 Prozent der Steuerzahler gestrichen werden soll.

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, um nach der Wiedervereinigung die Kosten für den Aufbau Ost zu bewältigen. Anfangs wurde der Soli als 7,5-prozentiger Aufschlag auf die Lohn-, Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer erhoben. Seit 1995 sind es 5,5 Prozent. Die Einnahmen fließen allein dem Bund zu und sind nicht zweckgebunden. Zahlen müssen den Soli gleichermaßen die Steuerzahler im Westen und im Osten.

Milliarden Euro

Über ein Ende des Solidaritätszuschlags oder die Weiterverwendung der Mittel wird seit langem diskutiert. In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgehalten, in einem „deutlichen ersten Schritt“ ab 2021 „rund 90 Prozent aller Zahler“ zu entlasten.
Das geschieht nun: Eine Familie mit zwei Kindern mit einem Bruttojahreslohn von bis zu 151.990 Euro zahlt den Soli laut Finanzministerium künftig nicht mehr, bei Alleinstehenden gelte dies bis zu 73.874 Euro.

Für 6,5 Prozent der Steuerzahler wird laut dem Kabinettsbeschluss vom gestrigen Mittwoch eine sogenannte Milderungszone eingerichtet: Sie bringt zwar ebenfalls eine Entlastung, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung. Nur die dann noch verbleibenden Bezieher hoher Einkommen sollen in Zukunft weiterhin den vollen Soli zahlen. „Die Kosten der Wiedervereinigung sind in weiten Teilen gestemmt“, erklärte Scholz. „Daher können wir heute das Verfahren beginnen, ab 2021 den Soli für den überwiegenden Teil der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abzuschaffen.“

Teilweise Abschaffung

Die Union strebt eigentlich eine hundertprozentige Abschaffung des Soli an, hat diese Forderung aber nicht im Koalitionsvertrag mit der SPD durchsetzen können. Den Gesetzentwurf von Scholz trug sie als ersten Schritt aber mit.

Scholz verteidigte den Weg einer teilweisen Abschaffung. „Die wenigen, auch nach Auslaufen des Solidarpaktes zum Jahresende verbleibenden Kosten werden zukünftig von denen geschultert, die mehr haben als andere.“ Das sei fair und werde auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten. Mit der Neuregelung werden die Steuerzahler von 2021 an um gut zehn Milliarden Euro entlastet, bis 2024 steigt dies auf etwa zwölf Milliarden Euro an. (AFP)