Datenschutzkommission: „Luxemburger Polizeiregister ist legal, wird aber nicht bestimmungskonform genutzt“

Datenschutzkommission: „Luxemburger Polizeiregister ist legal, wird aber nicht bestimmungskonform genutzt“

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Erst nachdem der Vorstand der CNPD („Commission nationale pour la protection des données“) um Präsidentin Tine Larsen die Jahresbilanz ausführlich vorgestellt hatte, kam das Thema (auf Nachfrage) zur Sprache, das wohl stärker interessierte als die Sensibilisierungs- und Kontrollarbeit der öffentlichen Institution, die den Datenschutz hierzulande fördern und überwachen soll.

Wie ein Elefant im Raum stand das Polizeiregister im Saal der CNPD in Esch-Belval und wurde erst im Anschluss behandelt. Ja, die Kommission habe auf Wunsch des Polizeiministers François Bausch ein Gutachten zu den Datenbanken der Polizei erstellt, das am vergangenen Montag fertig wurde und auf der eigenen Internetseite der Institution publiziert wurde (die 34 Seiten gibt es hier als PDF).

Nein, das Register sei nicht illegal, es sei notwendig für die Arbeit der Polizei und somit für die Sicherheit im Land. Allerdings seien die Datensammlungen nicht konform zur aktuellen Gesetzeslage und es müsse nachgebessert werden. Auch seien die politischen Autoritäten aufgerufen, legislativ nachzubessern bzw. die Aufgabenstellung und die Nutzung des „Fichier central“ zu präzisieren. Dieses sei eine der Datenbanken der Polizei, es gebe andere, wie während der Begutachtung herausgefunden wurde. Genaueres konnte die Kommission hierzu aber nicht sagen.

Die Definition der spezifischen Finalitäten und Rechte der Einsicht würden fehlen, zu viele Personen hätten im Verhältnis zur Nutzung Zugang zur Datenbank, die Konservierungszeit bzw. die Löschtermine von Daten seien nicht geregelt. Ein großherzogliches Reglement könnte hier Klarheit bringen.

„Zu viele haben Einsicht“

Eines der Instrumente der CNPD, um Unternehmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Sachen Datenschutz zu bewegen, sind Geldstrafen. Im Fall des Polizeiregisters sei aber nicht klar, ob eine solche Strafe überhaupt ausgesprochen werden könne und ihr Nutzen sei eher fraglich.

Angesichts der doch komplexen Situation habe die CNPD beschlossen, eng mit der Polizei zusammenzuarbeiten und so zu überwachen, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt würden. Christophe Buchmann, einer der Kommissare der CNPD, wird diese Aufgabe übernehmen und Teil eines „Comité de suivi“ werden, das die Umsetzung der Vorschläge der CNPD überwachen soll.

Eigentlich fällt die Beratung in Sachen Datenschutz öffentlicher Stellen unter die Verantwortung eines speziell hierfür zuständigen „Haut commissariat“ im Medienministerium von Xavier Bettel; zwischen den Zeilen war während und am Rande der Pressekonferenz allerdings zu hören, dass diese Instanz wohl nicht so richtig funktioniere. Da „außergewöhnliche Situationen außergewöhnlicher Lösungen bedürfen“, so Präsidentin Tine Larsen, habe sich die CNPD zu der für sie neuen Form der Zusammenarbeit entschlossen. Um Zentralregister und Archiv effizient zu nutzen, brauche die Polizei die Rückmeldung der Staatsanwaltschaft. Der entsprechende automatische Austausch der Daten solle bis zur Klärung der offenen Fragen und zur Anpassung des Registers manuell geschehen, regt die Kommission in ihrem Gutachten an.

Das Register und seine Inhalte sollen – so eine weitere Anregung der Kommission – minimiert werden. Die Datenpflege würde arbeitsintensiv werden, daher der Aufruf der Präsidentin an die staatlichen Autoritäten, der Polizei die notwendigen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.

„Kein Schutz für Kinder“

Tine Larsen unterstrich weiter, dass es besonders wichtig sei, Garantien für besonders schwache, verletzliche Personen, vor allem für Kinder, vorzusehen.

Diese seien in keiner Form bei der aktuellen Handhabung des Polizeiregisters geschützt. Hier gebe es ganz offensichtlichen Nachholbedarf. Im nun vorliegenden Gutachten ist u.a. nachzulesen, dass das Zentralregister durch das Datenschutzgesetz vom 1. August 2018 und das Polizeigesetz vom 18. Juli 2018 eine legale Basis hat, dass die Benutzung desselben aber eine Reihe von Fragen aufwirft. Die Polizei könne zurzeit nicht nachweisen, dass sie bei der Datenbank gesetzeskonform zum entsprechenden Gesetz („loi de transposition“) handele, was sowohl die Rechte und Freiheiten der Betroffenen gefährde als auch das Vertrauen der Bürger in die Institution Polizei.

Unter den schnell umzusetzenden Maßnahmen, die weiter oben erwähnt sind, ist auch eine „Journalisation“ der Nutzung, also ein täglicher Bericht der Zugriffe zu finden sowie das Festhalten der Identität jener Personen, denen aufgrund einer telefonischen Anfrage Informationen aus dem Register gegeben wurden. Die Dauer sowohl der Konservierung der Personendaten als auch jener Daten im Archiv soll unter die Lupe genommen werden. Die CNPD schreibt auch, dass die Polizei sich nicht hinter technischen Vorgaben ihres Systems verstecken dürfe: Gegebenenfalls müssten diese eben geändert werden.

Moggel
20. September 2019 - 6.59

Orwell läßt grüßen. Leider hat die Realität seine Voraussagen längst überholt. Faschismus geht eben mit Kapitalismus gemeinsam voran.

Wester Gust
19. September 2019 - 7.57

Es müssen doch unsaubere Beweggründe geben, damit staatliche Universitäre über Bürger Sachen speichern, welche lediglich die Wahrheit gesagt, und Missstände angeprangert haben. Da stecken äußerst fragwürdige Absichten dahinter. Aber das erwähnt der dekadente hoch gebildete Wohlstandsbürger aus reinstem Opportunismus und Feigheit nicht.

Molitor Serge
18. September 2019 - 23.38

De Kappwenkerclub par excellence.

René Charles
18. September 2019 - 18.35

"Datenschützer" : Und wer kontrolliert/beaufsichtigt die Kontrolleure ?