Das Gericht weist Syfel & Co. ab

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Die Kirchenfabriken können keinen Besitzanspruch auf Güter erheben. Folglich kann man nicht von Expropriation durch den Staat reden. Das geht aus dem gestern vorgelegten Gerichtsurteil hervor.

Das Bezirksgericht Luxemburg hat die Klage des Kirchenfabrikensyndikats Syfel und von 109 Kirchenfabriken gegen den Staat Luxemburg, die Regierung, Kultusminister Xavier Bettel, Innenminister Dan Kersch, Erzbischof Jean-Claude Hollerich und das Erzbistum Luxemburg für unzulässig erklärt.

Mit diesem Schritt wollten die Kläger vor dem Zivilgericht die Annullierung der Konvention zwischen Erzbischof Hollerich und Innenminister Kersch vom 26. Januar 2015 erwirken. Diese sieht die Schaffung eines Kirchenfonds vor, in den sämtliche Kirchengebäude und andere Besitztümer überführt werden. Die Konvention wurde bereits in Gesetzesform gegossen.
Syfel und Kirchenfabriken hatten ihr Vorgehen u.a. damit begründet, die Konvention würde sie in ihren Rechten beeinträchtigen, da ihre Besitztümer nun privatisiert würden.

Das Bezirksgericht sieht die Angelegenheit anders, streitet den Kirchenfabriken Besitzansprüche ab. Weder das Konkordat von 1801 zwischen Frankreich und dem Heiligen Stuhl noch das Dekret von 1809 über die Schaffung der Kirchenfabriken könnten dahingehend interpretiert werden, dass den Kirchenfabriken kirchliche Güter zuerkannt worden seien. Vielmehr betone das Dekret, dass den Kirchenfabrik die Rolle der Verwalter zukomme, sie aber kein Verfügungsrecht hätten. Die Kirchenfabriken hätten keinerlei Besitzrecht, das gegebenenfalls durch die Konvention verletzt worden wäre. Außerdem könnten sich die Kirchenfabriken nicht als Nachfolger von ähnlichen Strukturen im „Ancien régime“ ausgeben, da es keinerlei Elemente gebe, die diese Nachfolge belegen könnten.

Kersch hocherfreut über Urteil

Zurückgewiesen wurde ebenfalls der Vorwurf von Syfel und Co., die Regierung handele nicht im allgemeinen Interesse des Landes, sondern aus Eigennutz, und vertrete damit nicht den Luxemburger Staat.

Das Gericht weist des Weiteren darauf hin, dass das Gesetz zur Umsetzung der Konvention bereits verabschiedet wurde. Die Vorladung, mit der in den legislativen Prozess eingegriffen werden sollte, sei damit gegenstandslos. Innenminister Dan Kersch (LSAP) zeigte sich hocherfreut über den Urteilsspruch. Das Gericht gebe ihm auf der ganzen Linie recht. Insbesondere habe es festgestellt, dass die Kirchenfabriken keinerlei Besitzansprüche erheben könnten Pikantes Detail am Rande: Die Gerichtsverhandlung konnte nur stattfinden, weil Kersch den Kirchenfabriken die Genehmigung erteilt hatte, vor Gericht zu ziehen. Tatsächlich sieht das Dekret von 1809 derlei Prozedur vor. Zufrieden sei er, dass er entgegen den Ratschlägen seiner Berater die Affäre vor Gericht gebracht habe, so Kersch. Er wollte Klartext haben, betont der sozialistische Politiker, und das noch vor den Wahlen.

Erleichterung und Zufriedenheit auch auf Seiten des Erzbistums. Dem Luxemburger Wort sagte Generalvikar Leo Wagener, das Erzbistum sei in seiner Position bestätigt worden.
Den Sprecher des Syfel, Marc Linden, hat das Urteil scheinbar überrascht. Man werde nun die Begründung genauestens analysieren, sagte er uns. Aufgeben will man nicht. Stelle sich nur die Frage des Wie. Eine weitere Klage auf Schadensersatz wegen der angeblichen Enteignung will man vorerst nicht zurückziehen. Die Vorladung ging an Premier Bettel (DP), Innenminister Kersch und an Finanzminister Pierre Gramegna (DP). Geld vom Staat fordern 41 Kirchenfabriken. Die „Schadenssumme“ wird auf mehrere hundert Millionen Euro beziffert.

(Der Beitrag wurde nachträglich abgeändert.)

Sisi
12. Juli 2018 - 23.33

"Den Här Linden as wirklech vun dem Urteel iwerrascht?" Natierlech, hie gleeft jo och un onsiichtbar Frënn.

Grober J-P.
12. Juli 2018 - 20.53

Wat soot Jesus scho méi zu den Pharisäer? Ass hei een bibelfest?

Jacques Zeyen
12. Juli 2018 - 18.34

Kognitive Dissonanz. Man hat zuviel investiert in eine Sache und obwohl man dann erkennt,dass man falsch lag kommt man nicht von seiner Meinung ab,im Gegenteil. Man versucht weiter gegen jede Vernunft seine hoffnungslose Position zu verteidigen. Was haben diese Leute zu verlieren als Treuhänder? Wohl eine Menge. Man stelle sich vor.Die wollten den Oberhirten vor Gericht zerren. Also nicht Gott,den Erzbischof. Lustige Truppe diese Syfels.

Viviane Mosar
12. Juli 2018 - 18.28

Wien bezilt déi onnëtz Affekotekäschten?

Muller Guy
12. Juli 2018 - 17.21

Den Här Linden as wirklech vun dem Urteel iwerrascht? An hien wellt sech nach net gin? Wirklech schon eng komesch Kreatur. Bleiwt lo ze hoffen dass vun denen 109 Kirchenfabriken der awer derbei sin déi lo mol endlech hiert Gehier aschalten an op Distanz gin zum Här Linden & Co. Oder wellen sie sech nach weiderhin zesummen mam Här Linden deck lächerlech machen?

Zuang
12. Juli 2018 - 12.36

Wat mussen déi sech mat de Kierchesuen d‘Pänz geschwenkt hunn, fir et emol op Stacklëtzebuergesch auszedrécken, dass déi esou an d‘Flilleke klappen.

Le Républicain
12. Juli 2018 - 10.09

Wieso will man denn auf "Enteignung" Klage erheben? Die Kirchenfabriken sind rechtmäßig und gesetzlich immer nur die Treuhänder der Vermögenswerte gewesen sind und niemals die Eigentümer...? Die Kirchenfabriken durch ein Gesetz geschaffen dürfen deshalb durch ein neues Gesetz geändert, oder wie in diesem Falle, einfach abgeschaffen werden....aus die Maus!