CPJPO klagt gegen Fernand Kartheiser (ADR)

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Das „Comité pour une paix juste au Proche-Orient“ (CPJPO) verklagt den ADR-Abgeordneten Fernand Kartheiser wegen Verleumdung. Es geht um Kartheisers Aussagen während einer Debatte im Parlament am 5. Dezember. Die Abgeordneten diskutierten gerade über die luxemburgische Entwicklungspolitik. Nachdem Kartheiser kritisiert hatte, dass die Regierung Abtreibungsprogramme unterstützt, holte er zum nächsten Schlag aus. Diesmal hatte er das CPJPO im Visier.

Er nannte die Organisation „anti-israelisch und manchmal sogar antisemitisch“. Schon während der Debatte unterbrach David Wagner („déi Lénk“) den Redner und wies ihn auf das Gewicht seiner Worte hin. „Wenn man eine Organisation als antisemitisch bezeichnet, muss man genau und präzise sagen, was man darunter versteht“, so der linke Abgeordnete. „Das ist eine schlimme Unterstellung.“

„Zu einseitig“

„Es gibt viele Menschen, die nicht offen zugeben, was ihr Ziel ist“, antwortete Kartheiser. Er zog einen Brief von CPJPO-Präsidentin Martine Kleinberg aus der Tasche. In dem Schreiben geht es um den Gaza-Streifen, ein kleines palästinensisches Gebiet, das immer wieder wegen Unruhen Schlagzeilen macht. Im Brief kritisierte Kleinberg die Bombardierungen des Gaza-Streifens. Das sei zu einseitig, findet Kartheiser: „Sie sagt nichts über die Raketen, die vom Gaza-Streifen aus in Richtung Israel geschossen werden.“

Diese Sicht sei so einseitig, dass er den Vorwurf des Antisemitismus noch einmal unterstreiche. Kartheiser war sich des Ausmaßes seiner Worte während der Debatte also durchaus bewusst.

„Wir werden unseren Ruf verteidigen“

Der Vorwurf wiegt schwer und das CPJPO sowie ihre Vorsitzende wollen ihn nicht auf sich sitzen lassen. Die Organisation sagt in einem Schreiben, dass sie sich schon immer entschlossen gegen jede Form von Rassismus und vor allem gegen Islamophobie und Antisemitismus gestellt habe. „Wir haben nicht vor, diese Vorwürfe im Raum stehen zu lassen“, so das CPJPO. „Wir werden unseren Ruf verteidigen.“

Kartheiser erklärte gegenüber Paperjam, es sei das gute Recht eines jeden, gegen seine Aussage zu klagen. Als Abgeordneter sei er jedoch geschützt und könne sich frei äußern, ohne dafür belangt zu werden.

J.C. KEMP
13. März 2018 - 10.32

Nee, steht net esou do. Am Zesummenhang mat der Arbecht an der Chamber kann en Deputéierten nët ugekloot gin. Wuel awer, wann hien an der Chamber Persoune beleidegt oder perséinlech ugräift.

GMD
6. März 2018 - 20.59

@ Koneczny - d' Scheiklappen ofdoen dat hëlleft!

Mike Hubsch
6. März 2018 - 20.28

Steht esou an der Verfassung.

Koneczny
6. März 2018 - 19.32

wou e Recht huet, huet e Recht....

SamB
6. März 2018 - 16.35

Interessante Sicht auf das Abgeordnetenmandat, ich bin geschützt und kann sagen was ich will.

J.C. KEMP
6. März 2018 - 11.36

Den Teflondreifachagenten wird's wohl kaum stören!