Chef-Wechsel im Staatsrat: Agnès Durdu wird neue Präsidentin

Chef-Wechsel im Staatsrat: Agnès Durdu wird neue Präsidentin

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Die Spitze des Staatsrats stellt sich neu auf: Die Anwältin Agnès Durdu (DP) wird neue Präsidentin. Patrick Santer (CSV) wird neben Romain Nati (LSAP) Vizepräsident der hohen Körperschaft. Das hat die Regierung am Mittwoch im Ministerrat beschlossen.

Der Wechsel an der Spitze wird nötig, da am 29. März das dreijährige Mandat des Präsidenten Georges Wivenes ausläuft. Er wird als einfaches Mitglied dem Staatsrat weiterhin angehören. Die Regierung hat sich nach informeller Regelung auf Durdu geeinigt, wonach abwechselnd Mitglieder, die den unterschiedlichen Parlamentsparteien nahestehen, die hohe Körperschaft präsidieren.

Durdu war von 1994-2004 DP-Abgeordnete im Parlament sowie Bürgermeisterin von Wintger. Seit 2006 ist sie Mitglied im Staatsrat. Da sie noch vor der Gesetzesreform des Staatsrats von 2017 ernannt wurde, dauert ihr Mandat 15 Jahre und läuft noch bis 2021. Seit der Gesetzesreform von 2017 ist eine Mitgliedschaft im Staatsrat auf zwölf Jahre begrenzt.

„Wir sind eine kollegiale Institution“

Durdu zeigt sich über die Ernennung als Präsidentin erfreut. „Ich nehme den Posten anerkennend an.“ Sie sieht ihre Arbeit in der Kontinuität ihrer Vorgänger und ist sich der Herausforderung bewusst, die auf sie zukommt. „Meine Vorgänger haben eine exzellente Arbeit geleistet und ich werde versuchen, daran anzuknüpfen.“

In der Vergangenheit haben Verfassungsrechtler und Politologen an der Verschlossenheit und der intransparenten Funktionsweise des Staatsrats Kritik geäußert. So wird z.B. nicht ersichtlich, wer die Verfasser der Gutachten sind. Durdu weist diese Kritik zurück: „Wir sind eine kollegiale Institution“, so Durdu. „Es entspricht nicht dem Geist der Institution, einzelne Namen unter die Gutachten zu schreiben.“ Die Mitglieder würden zwar alle einer Partei nahestehen, das würde bei der Analyse der Gesetzesentwürfe und –projekte jedoch keine Rolle spielen. „Wir sind kein politisches Gremium.“ Vielmehr gelte es, die Texte auf ihre Rechtsstaatlichkeit und Stichhaltigkeit zu überprüfen.

Durdu verweist zudem auf die Reform von 2017, die den Staatsrat modernisiert hat. Demnach werden abwechselnd von der Regierung, dem Parlament sowie dem Staatsrat die Mitglieder ernannt. Mindestens sieben Mitglieder müssen Frauen sein, zudem müssen alle politischen Parteien der Chamber mit Mitgliedern vertreten sein.

Romain Natis Mandat endet im Herbst

Anfang des Jahres hat es weitestgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit einen weiteren Wechsel im Staatsrat gegeben. Der Anwalt Yves Wagner hat Mike Mathias als Mitglied von „déi gréng“ ersetzt. Und bald steht die nächste Nominierung an: Die Mandatszeit von Romain Nati wird im Herbst enden. Das Initiativrecht, um ein Mitglied zu ernennen, wird beim Parlament liegen.

Der Staatsrat ist 1857 gegründet worden und setzt sich aus 21 Mitgliedern sowie dem Erbgroßherzog zusammen. Die hohe Körperschaft gilt als konsultatives Organ im Gesetzgebungsprozess. Demnach verfassen die Mitglieder zu sämtlichen Gesetzesvorschlägen, aber auch großherzoglichen Verordnungen Gutachten. Der Staatsrat soll dabei lediglich die Stringenz der Gesetze sowie die Vereinbarkeit mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und den europäischen Regeln kontrollieren, nicht jedoch den politischen Charakter eines Textes. Das stärkste Instrument des Staatsrats ist die „Opposition formelle“. Das Parlament kann sich jedoch theoretisch über die Einwände der hohen Körperschaft hinwegsetzen, was in der Praxis nur selten vorkommt.

J.C.KEMP
26. März 2019 - 8.41

Et ass wéi schons bei der Mme vu Marnech: Wann se op der Telé schwetzt, sicht en ënnen um Schirem verzweifelt no Ennertitelen.

boufermamm
21. März 2019 - 16.35

Haaptsaach, si schwätzt Lëtzebuergesch! An dat ass keen Duerfslang, mä e ganz normale Dialekt wéi mer där hei iwwerall am Ländchen hunn. An dat ass begréissenswert a gudd e sou.

jean
21. März 2019 - 9.02

Mäi Gott, da versteet een do och mol kee méi Wuert, wann déi do de Mond opmecht. Et gett jo nach sou Politiker déi stur hiren Duerf-slang schwätzen, wou den normale Lëtzebuerger- Stater... näischt versteet...

Le républicain
20. März 2019 - 19.54

Der Staatsrat war konzipiert als ein Fürstenbeirat, 1875 war dem so: aber heute hat dieses Gremium keine demokratische Grundlage mehr; weil nicht vom Volk gewählt. Unsere Abgeordneten sind vom Volk gewählt, klar sie haben also eine Prokura des Volkes, das ist legitim und rechtens. Aber wie jeder weis, wenn ich eine Vollmacht habe, eine Prokura , gemäß dem Gesetzt kann nur ich sie ausüben, ich kann sie aber nicht weiterreichen...deshalb können unsere rechtmäßig gewählten Parlamentarier nicht einfach eine 2te Kammermitglieder bestimmen unter Berufung auf ihr vom Volk gegebenen Mandat.... Fazit der Staatsrat is illegitim staatsrechtlich gesehen!