Chamberleaks: Verband beklagt „Einschüchterungsversuche“ gegen Journalisten

Chamberleaks: Verband beklagt „Einschüchterungsversuche“ gegen Journalisten

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Der Luxemburger Journalistenverband ALJP hat in einer Pressemitteilung erklärt, „mit Sorge“ die Entwicklung über die Chamberleaks-Affäre zu verfolgen.

Vor einer Woche hatte das öffentlich-rechtliche Radio 100,7 ein Leck auf der Internetseite des Luxemburger Parlaments gemeldet. Dokumente, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen sollten, konnten durch eine Änderung der Webadresse abgerufen und heruntergeladen werden. 100,7 erklärte daraufhin, dass die Redaktion vorhabe, die Dokumente journalistisch aufzuarbeiten und, wenn notwendig, auch darüber zu berichten. Das Parlament schaltete die Staatsanwaltschaft ein.

„Offensichtliche Einschüchterungsversuche“

„Das ist nicht geschehen, um Druck auf irgendjemanden auszuüben“, wie Chamber-Präsident Mars di Bartolomeo im Tageblatt-Interview sagt. Die ALJP sieht das anders. Der Verband kritisiert den Umgang mit den Journalisten. Die ALJP schreibt: „Wir stellen fest, dass es hier offensichtliche Einschüchterungsversuche gegeben hat. Die ALJP steht als Berufsorganisation für die Pressefreiheit ein und toleriert keine Einschüchterungsversuche gegenüber professionellen Journalisten.“ Für die ALJP handelt es sich bei den „Chamberleaks“ um den „klassischen Fall“ eines Whistleblowers.

Wie 100,7 erklärt, waren die Journalisten durch einen Tweet auf das Sicherheitsleck aufmerksam gemacht worden.

 

„Gibt es so wenig Vertrauen in die Justiz?“

Jemp
16. März 2018 - 18.30

Wat een domme Commentaire! Eischtens gett et e gesetzleche Schutz fir Journalisten, (z.B. Quelleschutz...) an zweetens sollt dir frou sinn, wa Journalisten d'Inkompetenz an d'Dommheet, oder d'Verlugenheet an d'Näischnotzegkeet vu verschiddene Politiker öffentlech uprangeren. Dat nennt sech Demokratie, an ech hunn d'Gefill, wéi wa mer dovunner ëmmer méi wäit ewech kéimen.

Scheinen Poli
16. März 2018 - 17.55

Zanter weini stinn dann Journalisten iwert dem Gesetz?