„ChamberLeak“: Staatsanwaltschaft eingeschaltet

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Das luxemburgische Parlament hat im Fall „ChamberLeak“ die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Personen hätten mehrmals versucht, an die Dokumente zu gelangen. „Es hat also eine gezielte und bewusste Manipulation gegeben“, schreibt das Parlament. Deswegen stehe die Frage nach einer Straftat im Raum.

Der öffentlich-rechtliche Sender Radio 100,7 hatte am vergangenen Mittwochabend berichtet, dass eine Sicherheitslücke auf der Internetseite des luxemburgischen Parlaments den Zugriff auf öffentlich nicht einsehbare Dokumente ermöglichte.

20.000 Dokumente heruntergeladen 

Parlamentspräsident Mars di Bartolomeo hatte bereits am vergangenen Freitag angekündigt, dass er die Staatsanwaltschaft einschalten wolle. Während der Woche seien Daten heruntergeladen worden und „man wisse nicht, was mit diesen Daten geschieht“. Laut Tageblatt-Informationen handelt es sich um rund 20.000 Dokumente, die von der Internet-Seite heruntergeladen wurden.

Der Radiosender hat seit der Bekanntmachung des Lecks auch aus den Dokumenten zitiert. „Das Parlament behält sich bei einem Missbrauch der nicht öffentlichen Dokumente das Recht vor, weitere Schritte einzuleiten“, schreibt das Parlament. Ob die Veröffentlichung oder das Zitieren als Missbrauch gilt, geht nicht aus dem Schreiben hervor.

Laut Justizsprecherin Diane Klein sind nun drei Vorgehensweisen möglich: Entweder die Untersuchung wird ohne Maßnahmen eingestellt. Das sei aber „eher unwahrscheinlich“. Wahrscheinlicher ist, dass die Abteilung „Neue Technologien“ der Kriminalpolizei die Ermittlungen aufnimmt. Es besteht auch die Möglichkeit einer Hausdurchsuchung, so Klein.