Briefwahlgesetz: Alles, was Sie wissen müssen

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Am Mittwochnachmittag werden die Abgeordneten über Änderungen am luxemburgischen Wahlgesetz abstimmen. In Zukunft soll jeder die Briefwahl beantragen können. Das war bisher nicht der Fall. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Was wird sich bezüglich der Briefwahl ändern? 

Bisher durfte man die Briefwahl nur beantragen, wenn man über 75 Jahre alt war, im Ausland lebte oder sich aus einem persönlichen oder beruflichen Grund nicht ins Wahlbüro begeben konnte. Der Wähler musste in letzterem Fall allerdings eine gültige Erklärung vorlegen. Ob die Briefwahl genehmigt wurde oder nicht, entschied der Schöffenrat. Das soll sich mit dem Text ändern: In Zukunft soll jeder ohne Erklärung die Briefwahl beantragen können.

Wieso diese Änderung?

Bei den Wahlen in den letzten Jahren haben immer mehr Menschen per Brief gewählt. Gleichzeitig sank die Wahlbeteiligung trotz Wahlpflicht. Die Menschen scheinen also immer größeres Interesse an der Briefwahl zu zeigen. Dieser Entwicklung will die Regierung mit dem ausgearbeiteten Gesetzesprojekt Rechnung tragen.

Wie und wann soll die Briefwahl beantragt werden?

In Zukunft soll jeder über die Internetseite myguichet.lu die Briefwahl beantragen können. Wer keinen Internetanschluss hat, kann weiterhin wie bisher die Briefwahl bei seinen Gemeindeverantwortlichen beantragen. Wer in Luxemburg lebt, hat bis zu 25 Tage vor den Wahlen Zeit, den Antrag zu stellen. Die Luxemburger im Ausland müssen spätestens 40 Tage vor den Wahlen die Briefwahl beantragen.

Was ändert sich noch?

Neben der Briefwahl werden noch ein paar weitere Vereinfachungen eingeführt. So muss der Wähler beispielsweise in Zukunft nur noch einen Identitätsausweis ins Wahlbüro mitbringen. Bisher musste man auch seine Einberufung dabei haben. Für Menschen mit Sehschwäche wird eine fühlbare Wahlschablone eingeführt, damit sie ohne Hilfe wählen können. Bisher mussten sehschwache Menschen von einer Person begleitet werden, die an ihrer Stelle die Kreuzchen machen.

Gibt es Kritik am Gesetz?

Ja. Sowohl die CSV als auch der Staatsrat befürchten eine Lockerung des Wahlgeheimnisses. In der Wahlkabine sei sicher, dass einem niemand bei der Wahl über die Schulter sehe. Zu Hause auf dem Familientisch sei das nicht der Fall. Die Eltern könnten so beispielsweise ihre Kinder beeinflussen.

Was entgegnen die Befürworter?

DP-Fraktionschef Eugène Berger entgegnete der CSV im Kurznachrichtendienst Twitter: „Als die CSV die Briefwahl für Personen über 75 einführte, hatte sie keine Bedenken, dass jemand anderes (im Altersheim) den Stimmzettel ausfüllen könnte.“ Für die Regierungsparteien ist die Änderung „im Sinne des Wählers“, wie LSAP-Fraktionschef Alex Bodry meinte. Laut Premierminister Xavier Bettel (DP) wird die Änderung es den Wählern „einfacher machen“, ihrer Wahlpflicht nachzukommen.

jang_eli
28. Februar 2018 - 11.33

Wielen ass en demokrateschen Akt, eppes wou een sech virdru Gedanke mecht, nolauschtert an liest waat déi eenzel Parteien a Kandidat-innen fiirschloen, an dann dofir oofstëmmt. Dozou gehéiert, dass een (ausser aus gesondheetleche Grënn) sech (eemol all 5/6 Joër) ophefft an am Wahlbureau säi Wahlziedel ausfëllt. Et ass dee Moment wou ee gesäit datt mir eis all ( ! ) un der "cause politique" bedeelegen, wou een aner Leit begéint d.h. mir all (mam Wahlrecht) eis op déi Art a Weis abréngen, an een och gesäit datt Leit bénévole am Wahlbureau sëtzen. Mir ginn deen Daag all zesummen eis Stëmm oof, a nët e puer Wochen viirdrun, wou mir net wessen waat an der Zweschenzäit nach alles eis Décisioun emgestouss hätt. Wann een d'Bréifwahl per Internet kann ufroen, dann ass et net wäit bis mer och (während engem Mount z.Bsp) per Internet oofstemme därfen. Doraus ergett sech dann eng total "Mensche-fräi" Wahl. Et ka sinn daat domadder méi Leit géifen oofstemmen, allerdéngs éischter esou wéi een beispillsweis op dem tageblatt-site op d'Umfrage äntwert. P.S.: Zum Argument datt d'Wahlpflicht emmer manner agehaal gëtt: entweder daat get sanktionnéiert, oder et schaaft een ët oof.