Braucht Luxemburg einen Ergänzungsausweis?

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„Auch wenn Sie mit dem Auto Ihrer Schwester unterwegs sind, brauchen Sie Ihren eigenen Führerschein“, meint der Polizist. „Ich habe keine Schwester“, antwortet der Mann, der gerade wegen einer Kontrolle angehalten wurde. Der Mann war früher eine Frau, fühlte sich aber nicht als solche. Also hat er sich angleichen lassen. Auf dem Foto seines Führerscheins ist aber noch immer sein altes Erscheinungsbild zu sehen. Solche Szenarien erleben Trans-Personen regelmäßig. In Deutschland wurde dafür eine Lösung gefunden: der Ergänzungsausweis. Eine ähnliche Lösung wäre auch für Luxemburg denkbar.

Das regt zumindest das luxemburgische Ombuds-Komitee für Kinderrechte an. In einem Gutachten weist es darauf hin, dass trotz geplanter Vereinfachung bei der Namens- und Geschlechtsänderung für Trans-Personen Probleme auftreten könnten. So werden die Namen der Eltern in den Dokumenten ihrer Kinder nicht geändert. Das kann zum Beispiel vor einem Flug ins Ausland problematisch werden, wenn auf den Dokumenten des Kindes der Name von Mutter und Vater steht, obwohl das Kind mittlerweile zwei Väter oder Mütter hat.

Wie ein normaler Ausweis

In Deutschland hat sich der Ergänzungsausweis bewährt. Er wird von der „Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität“ an Betroffene ausgegeben und steht legal auf festen Füßen. Die Gesellschaft hat das vom deutschen Innenministerium bescheinigen lassen. In zahlreichen Berichten schildern die Träger des Ausweises, dass sie vor allem gute Erfahrungen damit gemacht haben.

So sieht der deutsche Ergänzungsausweis aus

Der Ausweis sieht eigentlich fast wie ein normaler Ausweis aus. Neben Namen, Geschlecht und Ausweisnummer, auf die sich die Ergänzung bezieht, steht aber auch das Pronomen der Person auf der Karte. „Die gewünschte Anrede der Person ist zu achten und gegebenenfalls zu erfragen“, wird auf der Rückseite ausgeführt.

Laut dem Ombuds-Komitee gebe es in Luxemburg zwei Möglichkeiten, einen ähnlichen Ausweis einzuführen. Entweder das „Centre pour l’égalité des traitements“ (CET) würde die Ausarbeitung des Ergänzungsausweises übernehmen oder sogar der Staat selbst. Immerhin gebe es noch keine einheitliche Regelung auf europäischer oder internationaler Ebene. Im CET wurden in der Vergangenheit bereits Gespräche über einen solchen Ausweis geführt. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Regierung sprachen sie die Problematik allerdings nicht an.

Max
14. März 2021 - 16.26

Ech géif et gudd fannen:)

jcg
27. Oktober 2017 - 6.07

Et wier besser verschidden Leit géifen séch ëm réell Problemer këmmeren well där get rt der genuch.

Jemp
25. Oktober 2017 - 22.45

Et gett dese Problem guer net...Well jo all Letzebuerger am Prinzip virum Gesetz glaich ass, ass et komplett iwerflesseg de sexe op der Identiteitskart unzeginn. Ech hunn ob menger Identiteitskart an op mengem Pass e Vollbart a lang Hoer, elo hunn ech eng Glatz a kee Bart mei, dat huet bis elo keen Douanier gesteiert, weder an den USA nach a Russland.

ROBERT POLFER
25. Oktober 2017 - 4.54

Dat mam chip fannen ech gud . Eng DNA bei der Geburt huelen ass och bei prévention crimes super . Dann al Flick mat klengem DNA Schnelltester equipeieren . Ma esou weit kenndet nach ...... bestemmt oder esou ähnlech. Wir gud Geschlecht aus den Pabeieren eraus ze huelen . Dann wir nix Diskutioun mei

Developper
24. Oktober 2017 - 21.21

Dee kënnt vläit nach fréi genuch wéinst eisen neie Gäscht an Europa.

Jolly Joker
24. Oktober 2017 - 16.02

Nach eng Kaart weider. Wéi wär et mat engem Chip ënnert der Haut vun der lénker Hâm?

Claude
24. Oktober 2017 - 15.52

Hu mir soss keng Suergen méi?

Serenissima
24. Oktober 2017 - 15.05

Hu mir soss keng Suegren meih_