Bevorteilung im Amt: Sandweiler-Bürgermeister will sich „geirrt“ haben

Bevorteilung im Amt: Sandweiler-Bürgermeister will sich „geirrt“ haben

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Seit Dienstag muss sich Charles Unsen, ehemaliger Bürgermeister von Sandweiler und Rechtsanwalt, mitunter wegen „prise illégale d’intérêts“ vor der Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg verantworten. Es geht in erster Linie um den eigenmächtigen Ankauf von zwei Grundstücken und darum, dass zwei mit Unsen befreundete Putzkräfte während dessen Amtszeit im Gemeindedienst eingestellt wurden. 

Von Carlo Kass

Bei der ersten Befragung des Beschuldigten widmete sich der Vorsitzende am Dienstag vorwiegend der Frage, warum Charles Unsen als Bürgermeister von Sandweiler den am 28. August 2008 abgeschlossenen Tauschvertrag zweier Grundstücke zum Bau einer Kanalanlage nicht umsetzte und sogar den bereits vereinbarten Termin zum notariellen Akt per Fax aus seiner Kanzlei absagte. Den Tauschvertrag hatte sein Vorgänger J. Breuskin mit dem damaligen Besitzer Alex A. geschlossen. Der Beschuldigte meinte hierzu, er wisse nichts davon – das müsse wohl eine seiner damaligen Schreibkräfte gewesen sein.

Der Tauschvertrag wurde also nicht umgesetzt – woraufhin die nun Mitangeklagte Habiba Z., die mit ihrer Freundin während Unsens Amtszeit als Bürgermeister eine feste Anstellung bei der Gemeinde erhielt, die beiden Grundstücke für 18.000 Euro erwarb. Dieses Geld wurde von Unsen vorgestreckt – etwas, das der Vorsitzende als „getarnte Schenkung“ ausmachte. Die Frage des Vorsitzenden, warum sie einen Kompromiss über 460.000 Euro nicht unterschrieb, konnte die Mitangeklagte gestern nicht beantworten.

Wurde die Kommune betrogen?

Laut ihr war es jedenfalls kein Testballon, um den Handelswert der Grundstücke zu ermitteln, auch wenn diese später zu ungefähr diesem Preis verkauft wurden. So kaufte die Gemeinde eines der Grundstücke für 215.000 Euro, das zweite erwarb Unsen für 150.000. Am Tag des notariellen Aktes überwies Charles Unsen Habiba Z. noch 100.000 Euro mit dem Vermerk „indemnité“. Eine Abgeltung, aus der ein Jahr später ein Kredit wurde. Das macht insgesamt 465.000 Euro.

Der Vorsitzende fragte den Angeklagten dann in einer zweiten Runde, warum er damals derart darauf beharrte, dieses Grundstück zu erwerben, dass er nur sechs Tage nach dem Tod von Alex A. dem Notar schrieb, er solle die Immobilie nicht anderweitig vergeben. Daraufhin musste Unsen zugeben, dass er sich damals geirrt habe, weil das Grundstück heute noch nicht bebaubar sei.

Der Vorsitzende meinte anschließend, dass Unsen höchstwahrscheinlich in diesem gesamten Fall, bei der die Gemeinde Sandweiler immerhin um 215.000 Euro geschröpft wurde, die Fäden gezogen hat. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

Laird Glenmore
27. März 2019 - 9.08

@Paul politeschen Machtmessbrauch dann muß man alle Politiker abschaffen, denn wenn sie einmal gewählt sind und sehen was sie im Amt alles machen können dann fängt der Mißbrauch und das kungeln an.Politiker dürften in meinen Augen auch keinen andern Job machen als den für den sie gewählt wurden d.h. keinen Sitz im Verwaltungsrat oder Vorstand von großen Unternehmen, denn das ist der Nährboden für Amtsmißbrauch.

Paul
26. März 2019 - 22.28

Genau esou Leit sinn et dei mir net mei brauchen. Mir brauchen just nach een Wahlbzeirk fir deen ganzen politeschen Machtmessbrauch op Gemengenebene ze ennerbannen. Well do ass wou den Eegeninteresse esou grous ass dass sech dat Land hei nie erhellt. Et get dach keng Gemengenversammlung wou net een bei enger Ofstemmung muss rausgoen. Dat ass Realiteit mee dirft net sinn. Ferdeg mam Doubelen Mandat, mam doubelen Interesse, mam Beschass un den Leit!

Jemp
26. März 2019 - 21.31

Solches Gekungel gibt es in fast jeder Gemeinde, nur, dass hier einer mal erwischt wurde, weil er sich gar zu blöd angestellt hat.