Bettel: Luxemburg ist kein Steuerparadies

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Es geht um richtig viel Geld. Deswegen wird in der EU heftig um die Besteuerung der Digitalwirtschaft gestritten. Steuern nach Umsatz statt nach Gewinn zu kassieren, kommt für Luxemburg nicht infrage.

Luxemburgs Premierminister Xavier Bettel lehnt eine Besteuerung des Umsatzes großer Internet-Unternehmen ab. „Es ist wichtig, dass wir das Spiel der Globalisierung mit den gleichen Regeln spielen, die für alle gelten“, sagte Bettel in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur. Über die Besteuerung der Digitalwirtschaft nach Umsatz statt nach Gewinn müsse die 35 Mitglieder zählende Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entscheiden. Auch die USA zählen zu den Mitgliedern.

„Die OECD ist eine funktionale Organisation und wird diesen Besteuerungen sicherlich einen Rahmen geben“, sagte Bettel. „Wir können uns keine Regeln geben, die unsere Wettbewerbsfähigkeit und damit indirekt unser Wachstum bremsen und unseren Arbeitsmarkt benachteiligen.“ Im Großherzogtum befindet sich die Europazentrale von Amazon. Luxemburg liegt im Streit mit der EU-Kommission, weil es sich weigert, rund 250 Millionen Euro Steuern von dem US-Unternehmen zurückzufordern.

Bettel: Digitalwirtschaft nicht nach Umsatz besteuern

Luxemburg lehnt auch gemeinsam mit Irland, den Niederlanden und Malta einen Vorschlag der EU-Kommission ab, die Digitalwirtschaft nach Umsatz zu besteuern. Mit diesem Vorschlag, der unter anderem von Deutschland und Frankreich unterstützt wird, soll vermieden werden, dass Unternehmen durch Verlagerungen der Gewinne in andere Länder ihre Steuern minimieren können. EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker hatte im November die Ablehnung durch Luxemburg als historischen Fehler kritisiert.

„Ich verstehe, dass der EU-Kommissionspräsident um seine persönliche Vergangenheitsbewältigung bemüht ist“, sagte der Liberale Bettel, der seit Dezember 2013 Amtsnachfolger des Christsozialen Juncker ist. „In dieser präzisen Frage liegt er jedoch falsch.“ Es sei zunächst schwer zu definieren, was überhaupt eine Internetfirma sei, die unter die Umsatzbesteuerung fallen sollte: „Rein technisch dürfte es also schwierig sein, eine solche Besteuerung eines bestimmten Aktivitätsfeldes einzuführen.“

Luxemburg ist kein Steuerparadies

Die Lösung in der Steuerfrage müsse aber nicht nur von einigen Ländern gefunden werden. Man dürfe nicht „die Spielregeln für unser Team strenger anwenden als für das gegnerische Team“. Deswegen gelte: „Ja, wir müssen eine Lösung für die digitale Besteuerung finden, aber alle zusammen und daher im Rahmen der OECD.“

Bettel verwahrte sich gegen die Bezeichnung „Steuerparadies“ für sein Land: „Sie können mir heute, im Jahr 2017, kein objektives Argument nennen, was Luxemburg als Steuerparadies qualifiziert.“ Er fügte hinzu: „Wir haben dafür gesorgt, dass Luxemburg von jeder grauen und schwarzen Liste verschwunden ist. Es wird noch dauern, bis Luxemburg seinen Ruf als Steuerparadies endgültig los ist, aber die wirkliche Vergangenheitsbewältigung für Luxemburg lag und liegt auf unseren Schultern.“

Cinderella
19. Dezember 2017 - 19.51

Ech erkläre guer näischt .

Petz
17. Dezember 2017 - 20.12

De Bettel gett jo à vue d'oeil emmer méi deck, dat geschitt net am tiers monde...

Peter Mutschke
17. Dezember 2017 - 19.19

Wie bitteschön wollen Sie einem Familienvater (knapp über dem Mindestlohn)erklären wieso sich der Staat vehement gegen den Einzug von 250 Mio.€ wehrt,aber dem kleinen Mann rücksichtslos in die Tasche greift.Das gleiche gilt für den kleinen Unternehmer der Leute beschäftigt.Das ist nicht mehr zu vermitteln.

Jeannosch
17. Dezember 2017 - 17.03

Wahrlich ,Luxemburg ist kein Steuerparadies......dem Otto - Normalverbraucher würde man, bei ausstehender Steuerschuld, direkt das Gehalt pfänden.Für Amazon gelten allerdings andere Maßstäbe. "Wei domm ass den Bierger, dat se nach emmer des Politik ennerstetzen?"

armand
17. Dezember 2017 - 15.03

würde Ihnen ja gerne antworten aber die zensur hat zugeschlagen, warum weiss ich zwar nicht.

Gerard
17. Dezember 2017 - 14.24

dat huet den Frieden och virun puur Joer gesoot mat engem Grinsen am Gesicht, Luxemburg ist kein Steuerparadies

W.B
17. Dezember 2017 - 10.25

@ Bistro , abgesehen, das auch hier ansässige Unternehmen und Banken in Waffenproduktion und Verkauf verstrickt sind, geht Ihr Kommentar am Thema vorbei. Die Informationen die im Zusammenhang der luxleaks Affäre ans Licht kamen, zeichnen ein Bild was niemandem gefällt. Mit diesem Stigma werden wir wohl leben müssen. Es ist der Preis dafür, dass wir uns hier die höchsten Beamtensalairs und Pensionen Weltweit leisten können. Den meisten erscheint dafür der Preis nicht zu hoch zu sein.

W.B
17. Dezember 2017 - 9.04

@ Bistro Amazon zerstört mit seinem Geschäftsmodell die Existenz zigtausender Einzelhändler in ganz Europa. Man kann zwar behaupten, diese haben den Wandel der Zeit verschlafen, aber so einfach ist es eben nicht. Amazon hat sich mit aktiver Hilfe Luxemburgs einen Wettbewerbsvorteil erschlichen, deren Vertuschung durch luxleaks aufgeflogen ist. Luxemburg mag zwar klein sein, aber es ist gut vernetz und somit ein politischer Riese in der EU. Die Akte “luxleaks“ ist noch lange nicht geschlossen.

Bistrot
16. Dezember 2017 - 22.15

kee Steierparadies! Ech bezuele Steieren. Ma ech verdingen och eierlecht Geld!

Bistrot
16. Dezember 2017 - 22.12

Man kann Umsatz nicht besteuern, respektive das wird schon gemacht, mit der Umsatzmehrwertsteuer. Deshalb heisst sie ja auch Umsatzmehrwertsteuer. Das Problem ist ja, dass verschiedene Leute punktuell unmoralische Steuersätze haben und sich dann wundern, wieso andere Länder ohne diese Steursätze Erfolg haben. Das grosse Problem ist einfach, wenn ein kleines Land viele Steuern einnimmt, dann werden die grossen neidisch...Deutschland, Frankreich und alle anderen haben ihre Steuernischen. Wir sollten auf diese Nischen pochen und auf die Abschaffung dieser Nischen pochen. Die Doppelmoral sieht man, wenn man die Nachrichten aus Frankreich verfolgt. Da gibt es Politiker, die Ihre Vorwürfe gegenüber Luxemburg mit über Luxemburg transitierenden Retrokommissionen (ich würde eigentlich gemeine Bestechung dazu sagen) aus Waffenverkäufen in Kriesengebiete finanzieren.

Bistrot
16. Dezember 2017 - 22.02

Die Grossen dürfen, die Kleinen nicht. So ist das, Herr Bettel! Niemand intersessiert, ob Luxemburg ein Steuerparadies ist, sondern ob die Waffenverkäufe der Nichtsteuerparadiese in den Nichtsteuerparadiesen versteuert werden oder nicht. Wenn Luxemburg einmal hier öffentlichkeitsarbeit machen würde: Ganzseitige Anzeigen wie Frankreich — Waffenexpoteur Nr 1; Deutschland — das Geschäft mit dem Tod etc, dann würden alle auf das kleine Luxemburg klopfen... Steuerhinterziehung ist unmoralisch, Waffenverkäufe auch...

Den Pingelechen
16. Dezember 2017 - 17.03

@Cinderella Hallo an gudden Owend.Erklärt mir mol wgl dat Wuert "Drissverzäll" ? Wat bedeit dat Wuert ? Get et dat am Letzebuergeschem ??

W.B
16. Dezember 2017 - 14.45

Vollkommen richtig, aber Unterschied liegt in der Transparenz. Wenn im stillen Kämmerlein ein Mr. Rouling darüber entscheidet wer wieviel steuern zu zahlen hat, dann hat das weniger mit Steuerrecht als mit Steuerdumping zu tun. Einem Rechtstaat unwürdig.

armand
16. Dezember 2017 - 11.52

die grossem dienstleister (ob landwirtschaft, autoind., banken, ...) bekommen alle "beihilfen" von der eu oder den jeweiligen mitgliedsstaaten. nur wenn kleinere staaten ihre schäfchen ins trockene bringen dann passt das den grossen D. F nicht. wenn macron die grande nation auf kosten anderer sanieren will dann nennt man das visionen.

Peter Mutschke
16. Dezember 2017 - 10.56

Wenn die bestehende Gesetze eingehalten würden und nicht so viele über ihre Verhältnisse leben würden wäre die ganze Diskussion überflüssig.Ich schreibe im Konjunktiv. Anders geht's nicht

alexM
16. Dezember 2017 - 10.47

Man könnte ja Umsatz UND Gewinn besteuern. Das würde die Staaten doch ihrem unausgesprochenen Ziel der 100% Besteuerung einen grossen Schritt näher bringen. In Deutschland setzt sich ja schon die Erkenntnis durch dass eine Minder- oder Nichtbesteuerung eine unzulässige Subvention ist, also ist jede Besteuerung anzuprangern die unter der theoretischen Höchstgrenze liegt.

W.B
16. Dezember 2017 - 9.00

Der Artikel stellt diesen komplexen Sachverhalt etwas einseitig dar. In einem Rechtsstaat gibt es keine Rechtfertigung dafür, dass ein kleiner Dienstleister seine Steuern voll bezahlen muss, während der große Dienstleister davon befreit wird. Außer es handelt sich um verdeckte Beihilfe und die ist nach EU-Recht verboten.

Cinderella
16. Dezember 2017 - 8.13

Mir si scho éiwech kee Steierparadies méi och wann dir daat mengt oder behaapt daat waat dir schreiwt ass Drissverzäll . Sidd frou dass dir hei zu Letzebuerg kennt liewen mee fir iech daat verständlech ze maachen verléieren ehc net meng Zäit

Fred
15. Dezember 2017 - 19.29

De Bettel ass ee gudde Jong! NATIRLECH ass Luxusbuerg kee Steierparadies !! WAAAAAAT ass et DANN!!

Fantastico
15. Dezember 2017 - 18.50

Es gibt keinen objektiven Grund, die Unternehmen in der einen Branche nach dem Gewinn, jene in einer anderen aber nach Umsatz zu besteuern! Dies wäre eine Diskriminierung der Unternehmen vor der Steuer! Davon abgesehen scheint es gewissen Staaten in der EU ganz unverhohlen lediglich um Steuermaximierung zu gehen, wobei der Zweck die Mittel heiligt!

Serenissima, en Escher Jong
15. Dezember 2017 - 17.25

“Ich verstehe, dass der EU-Kommissionspräsident um seine persönliche Vergangenheitsbewältigung bemüht ist”, Da muss ich Herrn Bettel 100% Recht geben, denn wenn JCJ jetzt versucht den Saubermann in Sachen Steuern herzugeben so ist das eher peinlich. Die Besteuerung nach dem Umsatz ist nicht so einfach denn dann muss ja festgestellt werden wo der Umsatz war, und das könnte man nur im Rahmen der OECD machen allerdings nur wenn alle Mitgliedsländer mitziehen wèrden und der Unfug mit Delawar in den US z.B: aufhören würde oder die niedrige Körperschaftsteuern in Irland, Malta, die Steuertricks in den Niederlanden, die GB Kanalinseln usw...also jetzt auf Hauruck einfach auf die Umsatzbesteuerung geht nicht...taxe sur le chiffre d'affaires gab es schon mal war aber nicht effizient..wie gesagt da hatt Herr Bettel einmal 100% Recht.....

weit
15. Dezember 2017 - 15.09

Onkel Trump will Ja amerikanische Konzerne die intern Verschiebung von Rechnungen betreiben in den USA besteuern. Und zusammen mit der Senkung der Körperschaftsteuer könnte es für US Unternehmen nicht mehr interessant sein komplizierte Konstrukte für Steuervermeidung aufzubauen.Mal abwarten in Europa was jetzt kommt.