Beschneidung in Luxemburg ist nicht verboten

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Die Beschneidung von Jungen ohne medizinische Begründung wird auch in Zukunft in Luxemburg nicht explizit verboten. Das geht aus der Antwort von Gesundheitsministerin
Lydia Mutsch auf eine parlamentarische Anfrage der DP-Fraktion hervor.

Bei einer Beschneidung (Zirkumzision) wird die Vorhaut des Jungen zum Teil oder vollständig entfernt. Diese Handlung wird aus medizinischen, aber auch aus kulturellen oder religiösen Gründen durchgeführt. In Island wurde vor Kurzem ein Gesetzesprojekt auf den Instanzenweg gebracht, das Beschneidungen aus nicht-medizinischen Gründen verbietet. Der Text sieht die Beschneidung von Jungen als Verstoß gegen seine Rechte und als nicht vereinbar mit der UN-Kinderrechtskonvention.

Die DP-Abgeordneten Gusty Graas und Edy Mertens wollten wissen, wie die Gesundheitsministerin und der Justizminister zu dieser isländischen Gesetzesvorlage stehen und ob es in Luxemburg Statistiken darüber gibt. Man müsse abwiegen zwischen der Religionsfreiheit und den Rechten der Kinder, schreibt die Ministerin in ihrer Antwort. Die Begründung der isländischen Abgeordneten Silja Dögg Gunnarsdóttir sei, dass man sich hier im Bereich der Rechte der Kinder und nicht im Bereich Religionsfreiheit befinde.

Keine genauen Zahlen für Luxemburg

Mutsch schreibt weiter, vor Kurzem habe die Regierung eine Gesetzesvorlage auf den Instanzenweg geschickt, mit dem das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in luxemburgisches Gesetz überführt werden soll. Danach soll die Verstümmelung der Geschlechtsorgane von Mädchen und Frauen explizit bestraft werden. Bei der weiblichen Genitalverstümmelung werden die äußeren Geschlechtsorgane zum Teil oder komplett entfernt.

Der luxemburgische Gesetzentwurf präzisiert allerdings in den Kommentaren, dass es sich bei der Beschneidung von Jungen nicht um eine Form der Verstümmelung handelt. Das Strafgesetzbuch sieht derzeit zwar den Tatbestand der Körperverletzung im Falle einer Verstümmelung vor. Die Zirkumzision wird dort jedoch nicht erwähnt, erklärt die Ministerin. Demnach könnte ein Täter etwa wegen Gewalttaten verfolgt werden, die den Verlust der Funktion eines Organes oder eine schwere Verstümmelung mit sich bringen. Dieses Gesetz verbietet also bereits die weibliche Genitalverstümmelung als „schwere Verstümmelung“. Jedoch liegt es beim Richter, darüber zu entscheiden, so Lydia Mutsch.

In Belgien würden jedes Jahr 25.000 Jungen im Krankenhaus beschnitten. In Luxemburg existieren nur Zahlen zu den medizinisch notwendigen Beschneidungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden, teilt die Ministerin mit. Das neue Spitalgesetz von diesem Jahr sehe jedoch eine genauere Erfassung von Aktivitäten in Krankenhäusern vor – darunter fällt auch die Zahl der Beschneidungen aus nicht-medizinischen Gründen. Die „medizinische Literatur“ nenne als Vorteil der Beschneidung die Verringerung des Risikos eines Harnwegsinfektes bei kleinen Jungen. Der Eingriff sei jedoch nicht banal und könne mit Komplikationen einhergehen, so die Ministerin – insbesondere wenn er nicht durch medizinisches Personal oder unter nicht sterilen Bedingungen durchgeführt werde.

 

Edward von Roy
26. April 2018 - 16.10

@ Francis Wagner: Sie haben völlig recht, es gibt Juden in Island und das ist auch gut so. @ Methusalem: der globale Intaktivismus - die Gegnerschaft zur Beschneidung - kämpft gegen die Beschneidung, und nicht gegen Juden oder Muslime oder Xhosa oder Papua.

Edward von Roy
26. April 2018 - 16.03

#Een den keng Tomaten op den Aen huet! Alle Eltern lieben ihre Kinder - und bescxhneiden sie trotzdem, wenn wir sie nicht daran hindern. Mehrere afrikanische christliche Kirchen beschneiden die Jungen, etwa die äthiopischen und eritreischen Christen, seit 1000 Jahren sogar Ägyptens Kopten, doch ebenso tun das seit 120 Jahren viele US-amerikanische Familien. Schafiiten beschneiden die Mädchen, ebenso Dawoodi Bohra - keine Scharia ohne FGM. Auch die Islamic FGM (chitan al-inath; sunat perempuan) also muss weg. Ein Umdenken findet allmählich statt, sogar die Zahl der unbeschnittenen Juden wächst überall auf der Welt. Heutzutage ist das Kindergenital kein Familienbesitz mehr, das Individuum kein Eigentum mehr des Stammes. Religiosität, Frömmigkeit, Liebe zur Tradition in allen Ehren - aber keine Beschneidung unter achtzehn Jahre. Wer 18 Jahre alt ist kann sich entscheiden, ob er oder sie eine chirurgische Veränderung wünscht. Kinder und Jugendliche aber sind dazu nicht in der Lage, denn völlig altersgemäß kennen sie noch keine erwachsene genitale Sexualität. Funktion und Bedeutung der Vorhaut erklären die D.O.C., Doctors Opposing Circumcision Ich bin glücklich über jeden Juden, der in West- und Mitteleuropa lebt; ein großes, stolzes und starkes Judentum soll überall auf der Welt bestehen. Nicht die Juden, sondern die Beschneidungen müssen weg aus New York und Jerusalem. Auch wenn die Säuglingsbeschneidung immer noch Routine in den USA ist, sinkt die dortige Quote der beschnittenen Jungen in den letzten Jahren in vielen US-Staaten stetig. Nicht zuletzt ist das ein Ergebnis der Intaktivistenbewegung, welcher Nichtjuden und Juden gleichermaßen angehören. Stichworte. Celebrating Brit Shalom | Rebecca Wald, Lisa Braver Moss | Dr. Jérôme Segal; Symposium: Genitale Autonomie [11/11] Jews Against Circumcision Jewish Circumcision Resource Center Im verteidigenswerten Staat Israel wirken beispielsweise Gonnen Al Hayeled - Protect the Child (גונן על הילד – מידע על ברית מילה) und Kahal (קה"ל - קבוצת הורים לילדים שלמים). Überall auf der Welt: selbst die Zahl der nichtbeschnittenen männlichen oder weiblichen Muslime wächst. Ich bin mir sicher: die Beschneidungsmesser werden sich bald nur noch im Museum finden und alle Kinder, also auch die muslimischen und jüdischen Kinder werden dann dort etwas über die alten Riten lernen. Die heutigen Kleriker sollten ihren Gemeindemitgliedern die Möglichkeit einer Alternative zur Beschneidung aufzeigen und beispielsweise erläutern, dass das alternative Ritual (Brit Shalom o. dgl.) vollwertig ist, spirituell gültig. Edward von Roy

Epikur
26. April 2018 - 11.53

Eine Beschneidung durch einen religiösen Guru ist eine Körperverletzung nach Artikel 392 StGB (code pénal). Wenn die Gesundheitsministerin behauptet, eine Beschneidung sei rechtens, soll sie zurücktreten!

Francis Wagner
26. April 2018 - 10.46

@ Methusalem: Informieren Sie sich gefälligst bevor Sie hier solchen Mist verzapfen.

Methusalem
26. April 2018 - 9.10

Es ist erstaunlich, dass Menschen sich gerne an harmlosen Beschneidungen von Jungen und Mädchen (Beschneidung beim Mädchen ist etwas völlig anderes als eine Exzision die natürlich nicht tolerierbar ist und als Verstümmelung zu verbieten und zu bestrafen ist) stören, nicht jedoch an der Abtreibung eines ungeborenen und völlig wehrlosen Lebewesens. Eine Abtreibung die nicht aus medizinischen Gründen (oder wegen einer Vergewaltigung) vorgenommen wird ist schlicht und einfach mit der vorsätzlichen Ermordung eines menschlichen Lebewesens gleichzusetzen und sollte auch als solche geahndet werden. Drohende Armut ist kein Argument um ein werdendes Kind zu ermorden.

Methusalem
26. April 2018 - 8.42

(...) Juden gibt es (in Island) wohl nicht sonst würde schnell der Schwanz eingezogen. (...)

Nina Montenescu
26. April 2018 - 0.42

Geehrter Edward von Roy, Keiner meiner Söhne wurde beschnitten, und -genau wie bei meiner Tochter- gab es keinerlei Probleme. Die Kinder wurden im Babyalter liebevoll mit neutraler Bioseife gebadet , danach je nach Körperbereich und Bedarf gepudert, gecremt oder geölt. Einer meiner Söhne reagierte ganz empfindlich auf Wegwerfwindeln. Ich bin kurzerhand auf waschbare Windel umgestiegen (die waren zu dieser Zeit sehr schwer zu finden). Aber mein Sohn hatte ab diesem Tag keine nässende Hautausschläge mehr. Die Kinder wuchsen in respektvoller Pflege auf, und haben diese auf natürliche Weise beibehalten. Wenn Eltern der Meinung sind sie müssen ihren Kindern nicht wieder gut machbare Schäden unter dem Deckmäntelchen der „Hygiene“ zufügen, dann ist dies doch in vielen Punkten sehr beängstigend. Vielen Dank für diese ausführliche Beschreibung eines barbarisch, respektlosen Vergehens am kindlichen Leib und Seele, den Sie den Lesern, sowohl an Hand von wissenschaftlich anatomischen Gegebenheiten, wie aus nüchterner Kenntnis bleibender traumatischen Erfahrung und deren fortwährend breitgefächert, lebenslangen Folgen, auf verständliche Art nahe bringen konnten. Jedes Kind hat Recht auf medizinische Versorgung. Einem jeden chirugischen Eingriff muss allerdings die elterliche Fürsorge in kompromissloser Zuneigung zum Kind gewährleistet sein, egal op Mädchen oder Junge. Wir alle täten gut daran unseren Kindern unsere volle Aufmerksamkeit und bedinnungslose Liebe intuitiv zu schenken statt uns, mit nicht zu rechtfertigender Dominanz und, auf gesellschaftlichen Irrwegen basierenden Dogmen, selbst dazu zu verleiten Kinderaugen mit Angst, Trauer und Leid zu füllen, um zu irgendeinem Zeitpunkt im Leben vielleicht hilflos mit ihnen leiden zu müssen. Selbst, und insbesondere wenn uns selbst im Kindesalter Böses wiederfahren ist, so sollen wir Menschen steets bemüht sein unseren Kindern nichts dergleichen anzutun, sie zu schützen, sie zu stärken und sie bestmöglichst auf den Spiessrutenlauf durchs Leben vorbereiten.

Een den keng Tomaten op den Aen huet!
25. April 2018 - 19.59

Danke für ihre gute Erklärung, ich bin ganz ihrer Meinung! Und das hat absolut nichts mit Religion oder Nationalität zu tun! Leider gibt es eine Nation die sofort mit der politischen Keule winkt wenn man sie nicht so agieren lässt wie sie wollen. Aber ein Kind zu verstümmeln ist eine Sache die nicht zugelassen werden sollte. Eltern die ihrem Kind so etwas antun sind meiner Ansicht nach kriminell und sollten bestraft werden! Jedoch wäre es viel wichtiger aufzuklären um solche Verstümmelungen zu verhindern als zu bestrafen weil die Verstümmelung ausgeführt wurde! Ist nur meine persönliche Meinung!

Jacques Zeyen
25. April 2018 - 16.32

Dass das eine schlimmer ist als das andere,macht das andere aber dafür nicht richtiger. Und hier geht es ja eben um die Beschneidung von Jungen.Es ist deshalb nicht verboten,weil es "anscheinend" nicht stört mit einer rissigen,halbvertrockneten Eichel herumzulaufen. Und die Natur lässt immer weg was sie nicht braucht. Das ist Evolution,dafür braucht man keine religiösen Rituale.

Edward von Roy
25. April 2018 - 15.38

Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung empfindlichste Teil des intakten männlichen Geschlechtsorgans (Sorrells, Snyder, Reiss, Ede, Milos, Wilcox, Van Howe: Fine-touch pressure thresholds in the adult penis). Die Vorhaut ist sensibler als die menschlichen Lippen oder Fingerspitzen. Aufgrund ihrer sexuellen Empfindsamkeit spielt das Präputium eine bedeutende Rolle im Sexualleben unbeschnittener Männer und belastet ihre Amputation Sexualität, Sexualpartner und Partnerschaft (Frisch, Lindholm, Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark). Zu den durchweg nachteiligen Auswirkungen jeder medizinisch nicht indizierten männlichen Beschneidung gehört eine lebenslange starke Schädigung der sexuellen Sensitivität, denn die über 73 Meter Nervenfasern und 20.000 überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die wir endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollten, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen aber dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration oder Textur zu detektieren. Im Vergleich dazu befinden sich auf der Glans penis (Eichel) nur rund 4.000 überwiegend unspezialisierte freie Nervenenden, sogenannte Nozizeptoren, die Schmerzreize aufnehmen und weiterleiten können. Die schmale Zone der Eichel zwischen Corona glandis (Eichelrand) und Sulcus coronarius (Penisfurche), die von Natur aus doch (wenige) Lustrezeptoren enthält, keratinisiert (verhornt) im Laufe der Jahre, was beschnittene Männer als großen Verlust an (restlicher) sexueller Lebensqualität beschreiben und mit Schutzmaßnahmen (vor mechanischer Reibung im Alltag) bzw. Restoring (Versuch der Wiederherstellung der Vorhaut) nur begrenzt ausgleichen können, das Internet ist voll von solchen verzweifelten Berichten. Kinderrechtlich bzw. überhaupt menschenrechtlich trauriges Fazit. Durch die Beschneidung werden dem Jungen oder Mann ein Großteil der Nervenendigungen des Penis insgesamt und darüber hinaus fast alle der besonders empfindlichen niedrigschwelligen spezialisierten Nervenendigungen irreversibel entfernt (amputiert). Die empfindlichsten Regionen des unbeschnittenen Penis also sind durch die Beschneidung entfernt (amputiert) worden. Anatomisch kundige und zugleich mutige Mitbürger vergleichen die männliche Beschneidung (MGM) im Hinblick auf die lebenslange sensitive Zerstörung mit einer FGM Typ Ib (teilweise oder gänzliche Amputation der Klitoris). Daher Schluss mit der Bagatellisierung der Zirkumzision, wie sie etwa durch Fokussierung auf das Nebenthema operative Komplikationen geschieht. Schluss auch mit dem Aushandeln von Altersgrenzen der Einwilligungsfähigkeit (genital autonomy), denn völlig altersgemäß kann auch der männliche Jugendliche die lebenslangen Beschneidungsfolgen für Sexualität und Partnerschaft nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge braucht anatomisch faktenbasierte Beratung und bis zum Alter von 18 Jahren ein unversehrtes Geschlechtsorgan (genital intactness). Noch die geringst invasive weibliche Genitalverstümmelung (FGM), beispielsweise aus dem Bereich von FGM Typ IV ein Nadelstich (pinprick) oder Einschnitt (ritual nick), könnte zu Infektion, Sepsis, Nekrosen oder gar zum Tod des weiblichen Kindes oder der weiblichen Jugendlichen führen und auch die mit noch der geringst invasiven Genitalverstümmelung einhergehende psychische Traumatisierung hat der freiheitliche Rechtsstaat nicht straffrei zu stellen. Die sogenannte Istanbulkonvention gestattet verschiedene Formen der FGM - sie ist kinderrechtlich und menschenrechtlich unbrauchbar. Bekennen wir uns zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV. Kämpfen wir gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna. Denn jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt. Edward von Roy, Sozialarbeiter

DanV
25. April 2018 - 13.15

Ich finde es sehr seltsam, dass traditionnelle Beschneidung von Jungen hier mit der traditionnellen Verkrüppelung von Mädchen in einen Topf geworfen wird. Warum? Weil beide Male das Wort "Beschneidung" vorkommt und weil es beide Male um Geschlechtsorgane geht? Es sind zwei sehr verschiedene Eingriffe, die nicht miteinander vergleichbar sind. Und - viel schlimmer, die Konsequenzen sind unvergleichbar verschieden! Jungen brauchen danach weniger auf Hygiene zu achten, Mäadchen sind ihr Leben lang nicht mehr gesund: Qualen beim Sex, jedes Mal eine OP beim Kinderkriegen, ihr ganzes Leben lang ein vielfach erhöhtes Infektions- und Sterberisiko, Schmerzen ohne Ende. Das ist, als wolle man Nagelbettpflege mit Finger abschneiden vergleichen. Oder nein, es gibt nichts, mit dem man Genitalverstümmelung vergleichen könnte, denn bei jedem Sexualakt werden die Wunden wieder aufgerissen. Die Genitalien haben NIE eine Chance zu heilen. Das ist konstante lebenslange GEWOLLTE Folter und in nichts mit der männlichen Beschneidung vergleichbar.

SM
25. April 2018 - 11.45

Die Beschneidung von Kindern (Jungen) aus nicht-medizinischem Anlass ist eine üble religiöse Unsitte!

SM
25. April 2018 - 11.36

Es ist eine Pervertierung der Rechte des Kindes wenn man ein etwaiges Verbot der Zirkumzision als Einschränkung der Religionsfreiheit begreift! Eher gilt es überkommene Traditionen in gewissen Religionen (Judaismus, Islam) endgültig abzuschaffen!

Jacques Zeyen
25. April 2018 - 8.05

" Die medizinische Literatur nennt als Vorteil die Verringerung eines Harnweginfektes." Anscheinend ist die Lebenserwartung kastrierter Kater um drei Jahre länger. Das sollte uns Männern doch auch zu überlegen geben. Tatsache ist,dass keiner den Mumm hat,sämtlichen religiösen unmenschlichen Ritualen den Garaus zu machen. Warum die Natur uns Männern das Ding wohl an den Penis gezaubert hat? ( oder besser...der liebe Gott??) Und warum wird diese unsinnige Prozedur der Entsellung in jüngstem Alter durchgeführt? Antwort! Weil sonst niemand den Quatsch machen lassen würde.Ist ein wenig wie mit der Taufe.

Marc Peusch
25. April 2018 - 7.44

Tjo, d'Gesetz schützt Meedercher awer net Jongen. Waat wier wuel lass, wann daat emgedréit de Fall wier?