Beifahrer stirbt in Luxemburg – mutmaßlicher Fahrer flieht zu Fuß und wird betrunken gefasst

Beifahrer stirbt in Luxemburg – mutmaßlicher Fahrer flieht zu Fuß und wird betrunken gefasst

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Ein Mensch ist in der Nacht von Sonntag auf Pfingstmontag in Luxemburg auf der Straße ums Leben gekommen.

Wie die Polizei mitteilt, wurde ihr gegen 23.25 Uhr ein Wagen gemeldet, der auf dem  CR308 zwischen Kötscheid in Richtung Grevels offenbar mit der rechten Seite gegen einen Baum geprallt war.

Kurz darauf eintreffende Rettungsdienste konnten nur noch den Tod einer Person im Auto feststellen. Ersten Untersuchungen zufolge handelte es sich wohl um den Beifahrer.

Vom Fahrer fehlte zunächst jede Spur. In der Annahme, dass er sich in einem angrenzenden Waldstück verirrt haben könnte, wurde eine Hundestaffel des Rettungskorps CGDIS angefordert. Tatsächlich wurde der mutmaßliche Unfallfahrer gegen 2 Uhr angetroffen.

Ein Alkoholtest auf der Dienststelle der Polizei lieferte ein positives Ergebnis. Der Mann wurde festgenommen, jetzt laufen weitere Untersuchungen. fgg

Retsch
11. Juni 2019 - 23.08

Een Liewen ass wuel net wertvoll genuch. Awer fir eng hallef Milliard e pur Gleiser leen...

Marc
11. Juni 2019 - 9.45

All Doudegen ass een zevill. Firwaat sinn keng Leitplanken do? Soot mer net, et wär op déier Plaatz net méigelech. Iwerall gett daat!!

Serge Mangen
10. Juni 2019 - 20.03

Da hat wahrscheinlich wieder jemand sein Leben verspielt. Sensibilisierungskampagnen müssten verstärkt daraufhinweisen, dass betrunkene Unfallverursacher nach solchen Ereignissen nicht nur mit den psychischen Problemen zu tun haben werden, den Tod eines Menschen verursacht zu haben, falls sie ein Gewissen haben, sondern auch für den Rest ihres Lebens mit Schadensersatzpflichten zu tun haben werden, da die Versicherung bei Alkohol zwar zahlt, das Geld aber ein Leben lang zurückfordert. Da sind 5 Jahre Führerscheinentzug und lebenslang höhere Strafen, wegen Wiederholungstäterschaft noch Peanuts

Mephisto
10. Juni 2019 - 17.42

Herr Goebel Die Urteile waren letzte Woche bei WORT und RTL zu lesen. Es ging um eine Fahrerin die mit 174 raste wo 70 kmh zulässig war- nicht ihr 1. Vergehen- und die trotzdem mit einer minimalen Strafe davon kam. Bewährung plus ein paar Euro Geldstrafe. In einem Revisionsprozess wurde die Strafe eines stark betrunkenen Fahrers ( 1,8 Promille ) reduziert obschon er einen Menschen zu Tode gefahren hatte. MfG

Frank Goebel
10. Juni 2019 - 15.47

Bitte belegen Sie besonders schwerwiegende Vorwürfe mit seriösen Quellen. - Ihre Redaktion

Mephisto
10. Juni 2019 - 10.29

Zuerst mein Beileid an die Familie des verstorbenen Beifahrers. Die Frage sei erlaubt ob zu schnelles Fahren unter Alkoholeinfluss nicht indirekt gefördert wird durch die Kuschelurteile der Justiz. [Rest des Kommentars gelöscht.]