Bäckerei-Öffnungszeiten: OGBL gegen Vergabe von „oben herab“

Bäckerei-Öffnungszeiten: OGBL gegen Vergabe von „oben herab“

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Ein Bäcker aus Differdingen will sich gegen eine unfaire Geschäftssituation wehren und bringt dadurch den Stein ins Rollen, der größere Auswirkungen hat, als zunächst angenommen. Der OGBL warnt: Keine Ausnahmeregelungen über die Öffnungszeiten ohne Verhandlungen über eventuelle Gegenleistungen.

Was ist passiert? Der Betreiber der Differdinger Bäckerei „Boulangerie Berto“ hatte sich unfair behandelt gefühlt. Ein Gesetz von 1995 verbot dem Bäcker, vor sechs Uhr seine Produkte zu verkaufen. Währenddessen durfte eine Tankstelle in der Nähe rund um die Uhr ihre Backwaren vertreiben. Nach einem Rechtsstreit, der schnell zum Politikum wurde, bekam der Mann aber Recht vor dem Verwaltungsgericht. Es wurde eine Ausnahmeregelung geschaffen: Nun dürfen alle Handwerker, die mit Lebensmitteln handeln, bereits ab vier Uhr ihre Waren verkaufen.

Für die Gewerkschaft OGBL hat die Sache aber einen Haken. Christoph Rewenig vom Syndikat Handel erklärt: „Wir haben Verständnis für das Anliegen des Bäckers. Unser Hauptkritikpunkt gilt aber der Vergabe einer solchen Ausnahmeregelung.“ Eine Ausnahmeregelung wird nach einer entsprechenden Anfrage vom Wirtschaftsministerium vergeben. Diese Vergabe von „oben herab“ sieht die Gewerkschaft aber kritisch. „Es fehlt die Basis, um etwa über Gegenleistungen zu verhandeln wie zum Beispiel einen Lohnzuschlag“, sagt Rewenig.

Mitsprache statt Vergabe vom Wirtschaftsministerium

Um zu verhindern, dass Ausnahmeregelungen bei den Öffnungszeiten den Arbeitnehmerschutz verwässern, schlägt die Gewerkschaft vor, mit den Handwerkerverbänden zu verhandeln und den Arbeitnehmern so ein Mitspracherecht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck will sich der OGBL demnächst mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums treffen.

Ist die unfaire Konkurrenzsituation damit aber gelöst? Nicht wirklich. Für den OGBL hängt das Problem vielmehr mit den Tankstellen zusammen. „Dort entstehen überall kleine Supermärkte.“ Wie Rewenig betont, ist diese Praxis illegal – wird aber geduldet. Eigentlich dürften an Tankstellen nur auf einer Fläche von 20 Quadratmetern rund um die Kasse, lebenswichtige Produkte („Produits de première nécessité“) verkauft werden. Dass sich viele Tankstellen nicht daran halten, liegt auf der Hand.

Kleng_Betribënnerstëtzer
19. Februar 2018 - 17.44

@Johnny richteg esou en plus soll de gudde klenge Bäcker weider existeieren

Scholnier
17. Februar 2018 - 11.09

Auch wenn viele Konsumenten sprich Arbeitnehmer dieses beklatschen, stellt es einen Meilenstein dar , weiteren Liberalisierungen im Arbeitnehmersektor den Weg zu ebnen , Liberalisierungen die sicherlich nicht im Interesse der Arbeitnehmerschaft sind.

Serenissima
16. Februar 2018 - 7.51

Die Tankstellen brauchen den"Epicerie" Bereich um wirtschaftlich zu sein, kleine Handwerksbetriebe im Lebensmittelbereich müssen gegen die Tankstellen Verkaufspolitik antreten sonst sind sie weg vom Fenster...also klar die Gewerkschaften verteidigen den Arbeitnehmerschutz aber ist das in diesem Falle noch angebracht ...den das führt doch nur zum Verschwinden der kleinen Handwerksbetriebe in diesem Falle...die Ausnahmeregelung des Ministers war der richtige Weg deshalb...und die Justiz ließ auch keine andere Wahl oder?....

Johnny
16. Februar 2018 - 0.29

Esou gin Arbechtsplatzen geschaft, an de Bäcker ass souwisou hannenaus vir Breidecher ze backen.... et wären Leit frou wann se eng Arbecht hätten, also losst se dach mei lang ophunn!!

Gerard
15. Februar 2018 - 21.01

Ups...... do hunn wuel Architekten / Designer / Patronen vun den Tankstellen de falsche Brëll opgehaat.... D'Gäicheler Tanke huet mindestens 200m2

Mike Hubsch
15. Februar 2018 - 20.38

Hien as also net mat der Riegurung d'accord? Dann soll en sech einfach mat engem kloeren Program bei den Wahlen am October opstellen, an kucken dass en gewielt get.