ASTI kritisiert Entwurf zur Verfassung: Nicht nur Luxemburger sollen vor dem Gesetz gleich sein

ASTI kritisiert Entwurf zur Verfassung: Nicht nur Luxemburger sollen vor dem Gesetz gleich sein

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Der Verein zur Unterstützung von Immigranten, ASTI, übt Kritik am Entwurf zur neuen Luxemburger Verfassung.

Luxemburg will sich eine neue Verfassung geben. Die Arbeiten daran haben bereits 2005 begonnen. Die Anstrengungen sind mittlerweile weit fortgeschritten. In einer Mitteilung vom Freitag geht die „Association de soutien aux travailleurs immigrés“ (ASTI) auf einige Punkte des Entwurfs ein. Insbesondere kritisiert die Vereinigung einen Artikel über die Gleichheit in Luxemburg. Dort heißt es im neuen Entwurf: „Les Luxembourgeois sont égaux devant la loi“. Zu deutsch: „Die Luxemburger sind gleich vor dem Gesetz“.

Für die ASTI ist diese Formulierung nicht hinnehmbar. Der Verein hält es für denkbar, dass es mit dieser Formulierung gelingt, jene Luxemburger zu beruhigen, die sich Sorgen um ihre Identität machen. Sie verursache aber bei ausländischen Mitbürgern ein Gefühl der Ausgrenzung, sagt die ASTI. Sie hofft, dass das Parlament diesen Punkt noch einmal überdenken möge, und erinnert die Abgeordneten in ihrem Schreiben an ihre Aufgaben, so wie sie in der noch aktuellen Verfassung geregelt sind: „Die Abgeordnetenkammer vertritt das Land.“ Die Abgeordneten sind verpflichtet, bei Abstimmungen das Allgemeininteresse des Landes zu berücksichtigen und nicht die Interessen einzelner Teile der Bevölkerung, ruft ASTI in Erinnerung.

Vielsprachigkeit statt Landessprache

Eine weitere Kritik der Organisation zielt auf die Sprache. Der Entwurf der neuen Verfassung hält fest, dass Luxemburgisch die Sprache des Landes ist. ASTI stellt dies infrage. „Ist es nicht vielmehr so, dass sich Luxemburg durch die Vielsprachigkeit auszeichnet?“, fragt die Organisation. Dies sei schon seit dem Mittelalter der Fall. Zwischen 1839 und 1945 sei das Luxemburgische sogar im Parlament verboten gewesen, argumentiert die Einwanderer-Interessenvereinigung. „Warum verpassen wir die Chance, die Vielsprachigkeit in der Verfassung zu verankern?“, fragt sie.

In ihrer Kritik fühlt sich die ASTI von der Venedig-Kommission bestätigt. Diese Kommission hatte im März ein Gutachten über den luxemburgischen Verfassungsentwurf vorgelegt. Darin wurden u.a. die beiden von der ASTI genannten Punkte beanstandet.
Die Venedig-Kommission verlangt allerdings – anders als ASTI – nicht, dass der Multilinguismus in die Verfassung aufgenommen wird. Das Gutachten stellt vielmehr fest, dass Luxemburgisch zwar viel benutzt wird, jedoch nicht überall und nicht ausschließlich. So sei zum Beispiel der Entwurf der neuen Verfassung nur auf Französisch auffindbar. Auch die Verwaltungen benutzten nicht systematisch die luxemburgische Sprache. Deshalb wünscht sich die Kommission, dass „die Hauptelemente der Sprachregelung“ bereits in der Verfassung festgelegt werden. Sie verlangt nicht, dass die Vielsprachigkeit in der Verfassung verankert wird.

Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht – auch Venedig-Kommission genannt – ist eine Einrichtung des Europarates. Sie wurde 1990 nach dem Fall der Berliner Mauer gegründet und berät Staaten in verfassungsrechtlichen Fragen. Eigenen Aussagen zufolge spielt sie „seither eine führende Rolle, wenn es gilt, in Osteuropa Verfassungen auszuarbeiten, die den Normen des europäischen Verfassungsrechtsbestands entsprechen“.
Neben den 47 Mitgliedern des Europarates sind 14 weitere Länder Mitglied der Venedig-Kommission. Darunter die USA, Mexiko, Peru, Korea, Brasilien und Israel.

Hubertus
24. April 2019 - 20.08

Zitat : "Zwischen 1839 und 1945 sei das Luxemburgische sogar im Parlament verboten gewesen, argumentiert die Einwanderer-Interessenvereinigung." Wenn das ein Argument ist dann bitte ich die asti in Zukunft alle ihre Pamphlete in allen Sprachen anzubieten. Weltweit gibt es heute etwa 6500 Sprachen. Viel Spass

Jek Hyde
23. April 2019 - 17.25

Bâl alles vun deenen ass dach nëmmen Gestëppels a Gelëpps an dât aux frais de la Princesse.

GuyT
23. April 2019 - 14.09

Wat ASTI fuedert ass irrelevant.

GuyT
23. April 2019 - 14.07

Genau, duerfir sin Quotenregelungen och net rechtens

CESHA
22. April 2019 - 12.11

Genau: Die Verfassung eines Landes betrifft immer die Bürger des betreffenden Landes und nicht diejenigen, die für einen kürzeren oder längeren Zeitraum auf dessen Territorium wohnen - dafür gibt es andere Gesetze, die das regeln.

Grober J-P.
22. April 2019 - 10.36

Le principe d'égalité devant la loi est un principe central de la démocratie. ... La Déclaration universelle des droits de l'homme affirme sur l'égalité devant la loi dans l'article 7 que « Tous sont égaux devant la loi et ont droit sans distinction à une égale protection de la loi. Et ass jo awer einfach oder?

Le républicain
22. April 2019 - 7.36

Unsere neue Verfassung ist für unser Land und für uns, die Luxemburger bestimmt, sie regelt unsere Rechte und Pflichten, die Einwohner im Lande die nicht Luxemburger sind nicht ausgeschlossen, was immer ASTI da herumnörgelt. Wie in jeder Verfassung, wird auch festgelegt, was die Landessprache ist, und wir haben auch noch zusätzlich zwei Verwaltungssprachen: Deutsch und Französisch, was will den diese ASTI noch mehr.? Wir haben ein Referendum gehabt, und wir haben klar gesagt mehr ist nicht drin, es sei denn man nimmt die Luxemburger Staatsangehörigkeit an. Die Regierung sollte der ASTI mal die Geldmittel streichen , die sie großzügig jedes Jahr erhält. von unserem Staat, dem sie keine Vorschriften zu machen hat,.